Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

WEKO: Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine klare Trennung des Betriebs des Verkehrsnetzes von den gewerblichen Leistungen von swisstopo, da sonst Interessenkonflikte entstehen könnten und die notwendige Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Die Neutralität des Betreibers des Verkehrsnetzes CH darf jedoch unter keinen Umständen aufs Spiel gesetzt werden. Die WEKO beantragt deshalb, dass es swisstopo nicht gestattet sein wird, gewerbliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Verkehrsnetzes CH zu erbringen.

Begründung der Ablehnenden

Nein – Vorschläge für alternative Betreiber

BG SA : Le Conseil fédéral doit rechercher et évaluer sur le marché les différentes solutions existantes. Des outils performants et basés sur les nouvelles technologies peuvent être plus performants et plus accessibles que swisstopo.

FR: Mobilitätsdatenanstalt MDA.

JU: Stiftung nach dem Vorbild von SchweizMobil.

GL, sgv: Privatwirtschaftliche Organisation.

Ergänzende Frage 21: Verkehrsnetz CH – zentrale Koordination/dezentrale Datenhoheit

Erachten Sie den Ansatz der zentralen Koordination mit dezentraler Datenhoheit hinsichtlich einer nachhaltigen Harmonisierung von Verkehrsnetzdaten als zielführend?

Hinweise der Zustimmenden

Ja – «Der Ansatz zentrale Koordination/dezentrale Datenhoheit ist zielführend, wobei eine an-

gemessene Organisation zentral ist.»

GE : C'est une condition fondamentale pour garantir une exploitation homogène des données, tout en garantissant l'efficience du système.

MOVI+, TRAVYS : Comme indiqué à la question 16b il est important de séparer les responsabilités (législatif VS exécutif). Pour que la NADIM atteigne ses objectifs, il semble nécessaire de donner l’occasion à tous les acteurs de la mobilité d’être consultés.

Post: Im Grundsatz unterstützen wir diesen Ansatz. In der Praxis wird die dezentrale Datenhaltung in vielen Bereichen, durch die im Bericht erwähnten, zentralen Kopien ergänzt werden müssen.

sgv, SG, ZH: Die Hoheit über die Daten muss zwingend bei den einliefernden Akteuren verbleiben.

SG, ZH: Die Koordination, Qualitätssicherung und das Regelwerk ist von einer zentralen Organisation zu verwalten. Auf diese Weise werden die Voraussetzungen für eine nachhaltige Harmonisierung und Kompatibilität der Verkehrsnetzdaten geschaffen.

SZ: Entscheidend für den Erfolg ist eine zeitgerechte und laufende Kommunikation. Die Datenlieferanten müssen frühzeitig informiert werden, damit die Daten in der erforderlichen Form und Qualität geliefert werden können. 182/274

BAV-D-318B3401/238