Rapporto sui risultati
Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine
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Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1
das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) im Sinn eines Leistungsauftrags übernommen werden könnte. Es ist auch zu prüfen, ob dieses Vorhaben von einem Start-up-Unternehmen oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) übernommen werden könnte. Allenfalls könnte auch die bestehende Genossenschaft openmobility.ch weiter gestärkt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass der betreffende Auftragnehmer möglichst flexibel und frei agieren kann und ökonomisch selbständig ist. Schliesslich müssen Innovationen und Entwicklungen aus der Branche oder von Dritten innert nützlicher Frist aufgenommen und umgesetzt werden.
SÌ - «Forma organizzativa privata.»
BL: Eine geeignete private Organisationsform wäre aus unserer Sicht klar zu bevorzugen. Die Privatwirtschaft zeigt, z. B. mit der Genossenschaft openmobility.ch, bereits ihre Bereitschaft sich im Sinne der Vorlage zu engagieren. Ein Analogieschluss ist auch z. B. mit den Tätigkeiten der Berufsverbände im Normenwesen möglich (nicht im Sinne, dass bei den Daten nur Standardisierung nötige wäre, sondern im Sinne einer zentralen Aufgabe, die von Privaten wahrgenommen wird). Gründe, weshalb wir solche Organisationsformen als geeigneter erachten: (1) Wir erkennen keine Gründe, weshalb die Aufgaben gemäss Vorlage nur durch eine staatliche Stelle wahrgenommen werden könnten, zumal keine hoheitlichen Tätigkeiten vorgesehen scheinen. (2) Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Bereich von (Mobilitäts-)Daten erachten wir eine private Organisation als flexibler und damit besser geeignet, auf sich wandelnde Anforderungen zu reagieren.
Sollte der Bund zum Ergebnis kommen, dass eine staatliche Organisationsform zwingend erforderlich ist, beispielsweise, weil Lieferverpflichtungen und ggf. Vorgaben zur Form der Daten geschaffen werden sollen, die hoheitlich durchgesetzt werden müssten, so würden wir es als zweckmässiger erachten, die Aufgaben durch die Bundeszentralverwaltung wahrnehmen zu lassen, anstatt eine separate Anstalt zu gründen. Dies würde eine schrittweise Herangehensweise begünstigen, bei der nach und nach Themenfeldbezogen eine Dateninfrastruktur geschaffen werden kann.
openmobility.ch: Wir schlagen vor, dass die Eidgenossenschaft, zusammen mit den Mobilitätsakteuren, eine gemeinsam getragene juristische Organisation (Aktiengesellschaft oder Genossenschaft) im Sinne eines Private-Public-Partnerships gründet. Die für den Aufbau der Plattform notwendigen Mittel sollen dabei unter angemessener Beteiligung der Mobilitätsakteure zu wesentlichen Teilen durch die Eidgenossenschaft eingebracht werden. Die Existenz einer solchen Lösung ist, angesichts der Herausforderungen und der ambitionierten Ziele des Bundes, absolut in dessen Interesse. Daher rechtfertigt sich auch ein entsprechendes finanzielles Engagement.
Das grundlegende Ziel soll es sein, dass sich die Eidgenossenschaft mittel bis langfristig aus der Finanzierung von Betrieb und Weiterentwicklung zurückziehen kann. Damit kann sich dann die Eidgenossenschaft primär auf die Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Aufsichtsfunktion konzentrieren.
sgv: Die Organisationsform einer privaten Anstalt ist zu wählen. Als Finanzierungsform ist das Aktionariat denkbar.
VBZ: Aus Sicht der VBZ sollte eine schlanke, agile Organisationsform gewählt werden, welche die NADIM aufbaut, betreibt sowie weiterentwickelt und dabei die notwendige Flexibilität und Anpassungsfähigkeit aufweist. Eine Bundesanstalt ist unseres Erachtens zu weit vom Markt entfernt und damit zu wenig agil, um sich den laufend ändernden Marktbedürfnissen anpassen zu können. Hier erscheint es sinnvoll, dass sämtliche interessierten Branchen bspw. in Form einer Expertengruppe bei der Findung einer geeigneten Organisationsform und der Klärung der Finanzierungsfragen zusammenwirken.
218/284 BAV-D-318B3401/238