Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 228Fedlex · Rapporto sui risultati

Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

AI: Jede gewerbliche Leistung führt zumindest mittelbar zu einer Konkurrenzierung der Privatwirtschaft. Dies ist abzulehnen.

BG SA, SAB, TPG : Il nous apparaît difficile d’être à la fois un organe régulateur et de fournir des prestations commerciales.

BG SA, GE, sgv: Diese Aufgaben sollen nicht von einer staatlichen Anstalt, sondern von einer privaten Organisation übernommen werden.

economiesuisse, Die Arbeitgeber, VFAS: Zwar begrüssen wir den angebrachten Vorbehalt bezgl. Konkurrenzierung von privaten Unternehmen gem. Vorschlag des Bundes. In der Realität besteht ganz grundsätzlich dennoch ein zu grosses Risiko, dass jegliche gewerbliche Leistungen der MDA den Wettbewerb künftig beeinträchtigen könnten. Deshalb beantragen wir, von vornherein ganz auf solche zu verzichten.

EPFL: Seit wann soll es Bundesanstalten erlaubt sein, Consulting zu betreiben? Dies führt zu einem Interessenskonflikt, die mit der postulierten Neutralität der MDA im Widerspruch steht..

MOVI+ : Pour être crédible dans sa fonction et générer la confiance nécessaire à sa mission, le CDM doit être indépendant. La recherche de revenus marginaux semble de nature à diminuer la lisibilité de son positionnement.

Post: Die MDA soll ihre marktbeherrschende Stellung nicht ausnützen und nicht gewinnorientiert handeln.

routeRANK: Abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. Themen wie etwa Interoperabilität mit EU) scheint das nicht möglich ohne Konkurrenzierung von privatwirtschaftlichen Unternehmen.

SZ: Aufgrund der Komplexität der Aufgaben scheint eine Konzentration auf die Kernaufgaben angezeigt.

NO - «Occorre chiarire le condizioni per le prestazioni commerciali.»

AG: Eine kostenlose Unterstützung der Datenlieferanten soll gewährleistet werden.

ASP: Die Beratung respektive Expertise muss sich auf die technische und fachliche Unterstützung gemäss Art 13 Abs. 2 in Bezug auf die NaDIM beschränken.

BERNMOBIL: Die administrative Bewirtschaftung der Sparte "gewerblichen Leistungen" übersteigt unserer Auffassung nach den (finanziellen) Nutzen. Die Organisation soll aber trotzdem i.S. der Sache Beratungsleistungen erbringen können, allfällige Erträge sollen die Leistungen der öffentlichen Hand mindern. Falls gewerbliche Leistungen dennoch erbracht werden können, muss klar definiert sein, wie die daraus entstehenden Erträge eingesetzt werden können.

Post: Solche Dienstleistungen sollten durch die MDA nur dort erbracht werden, wo dies nicht durch Dritte möglich ist.

Domanda 18 - Clausola di esclusione dalla NADIM

Ritenete che l’EDM dovrebbe avere la possibilità di escludere dall’utilizzazione della NADIM gli utenti di dati che non ottemperano agli obblighi loro imposti, segnatamente alla fornitura di dati, o che impiegano i dati in senso contrario alle disposizioni di legge o in maniera abusiva?

228/284 BAV-D-318B3401/238