Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 231Fedlex · Rapporto sui risultati

Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

BL: Grundsätzlich erachten wir die Herangehensweise als richtig. Vertriebsdaten würden wir im Übrigen von der Mobilitätsdateninfrastruktur ausschliessen und separat behandeln (vgl. auch Antwort auf Fragen 3 und 4). Damit dürfte auch das Aufkommen personenbezogener Daten erheblich reduziert werden.

CH++: Zur Erreichung des Ziels des Bundesrats, die Verkehrseffizienz zu erhöhen, indem weniger Fahrzeuge mehr gebraucht werden, ist die Erhältlichkeit und Vernetzung aller Daten über Mobilitätsangebote (Strecken, Tarife, Erhältlichkeit, Preise) nötig. Personendaten sind hierfür nicht oder nur für Optimierungen allenfalls notwendig.

NE : L'échange de données personnelles à des fins de réservation et de paiement décrit au ch. 4.1.8.6.3 serait particulièrement exigeant et coûteux du point de vue de la protection des données. Pour cette raison également, il ne serait pas opportun que ces fonctions soient exécutées par l'exploitant de la MODI de manière redondante par rapport aux différents prestataires de mobilité.

OW: Die Datenlieferanten müssen den Schutz der Personendaten ihrer Endkundinnen und -kunden sicherstellen. Die Personendaten für Vertrieb, Bezahlung, Buchung und Bewegungsdaten dürfen in keinem Fall zur Deckung gebracht werden können. Mit bearbeiteten Personendaten ist äusserst sorgfältig umzugehen. Dafür wird zu Beginn und danach auch fortwährend eine gross angelegte Sensibilisierungskampagne notwendig sein. Die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der MODI dürfen nur dann erfolgen, wenn und wo dafür entsprechende (ausreichende) gesetzliche Grundlagen bestehen oder die Betroffenen nach einer vorgängigen Abklärung freiwillig eingewilligt haben. Die Datensicherheit ist – wie bei allen Personendatenbearbeitungen – vollumfänglich zu gewährleisten. Dafür müssen Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Bearbeiten, Schaden und Verlust geschützt werden. Weiter dürfen nur die dafür notwendigen Personendaten bearbeitet werden. Es dürfen keine Personendaten auf Vorrat bearbeitet werden (um diese beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt für einen anderen Zweck verwenden zu können). Zudem ist die Löschung der einmal bearbeiteten Personendaten klar zu regeln. Schliesslich stellt sich die Frage der Kompatibilität mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Insgesamt werden im Rahmen der MODI sehr viele Personendaten für die Optimierung der Mobilität bearbeitet werden müssen und dadurch wohl etliche Profilings erstellt. Bei diesen gilt es sehr genau hinzuschauen, so dass Missbräuche dieser Daten präventiv verhindert werden können, indem beispielsweise nur sehr restriktiv Zugriffsrechte auf die erhobenen Daten vergeben werden. Zudem sollen die berechtigten Mitarbeitenden umfassend sowie kontinuierlich wiederkehrend geschult werden.

ParkingSwiss : Dans un premier temps au moins le traitement de données personnelles devrait être exclu du périmètre de la MODI et laissé sous la responsabilité des fournisseurs.

SÌ - «Base giuridica sufficiente per il trattamento dei dati personali; è possibile attuare l'auto-

determinazione digitale.»

BPUK/KöV: Wir unterstützen einen hohen Datenschutzstandard und den Datenschutz gemäss Datenschutzgesetz. Ganz besonders sorgfältig sind besonders schützenwerte Personendaten zu behandeln. Zudem unterstützen wir eine Regulierung gemäss den Anforderungen der digitalen Selbstbestimmung.

GE : Après analyse sommaire, il apparaît que la finalité, en matière de traitement de données sensibles ou de déplacements, est clairement définie et que l'art. 18 al. 2 est une base légale formelle, telle qu'exigée par la LPD s'agissant du traitement de données sensibles. La question de la densité normative peut toujours se poser dans ces cas de figure, mais dans la mesure où les modalités seront encadrées par voie d'Ordonnance, il semble de prime abord que cette disposition soit satisfaisante:

231/284 BAV-D-318B3401/238