Aufsatz · Bundesratsberichte (BSV) 2024

Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2019-2024

Bericht des Bundesrates
Bundesrat · 19. Juni 2024
‹Kapitel 4 von 7Seiten 16–29›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Bundesratsberichte (BSV)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Bundesrat, Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2019-2024: Bericht des Bundesrates, in: Bundesratsberichte (BSV) 2024
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4Aktivitäten und Ergebnisse der Plattform

Das vorliegende Kapitel dokumentiert die Tätigkeiten und Ergebnisse der Plattform gegen Armut bis zum Ende des Jahres 2023. Einleitend wird ein Überblick auf alle erbrachten Leistungen vermittelt (Abschnitt 4.1), anschliessend werden die inhaltlichen Ergebnisse für die fünf Schwerpunktthemen präsentiert (Abschnitt 4.2 bis Abschnitt 4.6). Die Ausführungen zu den einzelnen Schwerpunktthemen sind weitgehend identisch aufgebaut: Sie schildern einleitend die Bedeutung des Themas für die Armutsprävention sowie die relevanten Akteure und ihre Kompetenzen. Danach wird gezeigt, welche spezifische Fragestellungen die Plattform vertiefte, zu welchen Erkenntnissen sie dabei gelang und was sie unternommen hat, um diese Resultate bei ihren Zielgruppen bekannt zu machen. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf den Empfehlungen der Plattform, die sich an die unterschiedlichen Akteure der Armutsprävention und -bekämpfung in der Schweiz richten.

4.1Leistungen im Überblick

Die Plattform gegen Armut erbringt in drei Bereichen Leistungen: Erarbeitung von Grundlagen, Beteiligung und Vernetzung sowie Verbreitung und Valorisierung (siehe das Wirkungsmodell in Abschnitt 3, Abbildung 1). Tabelle 1 zeigt die geplanten Leistungen der Plattform und die Leistungen, die nach fünf von insgesamt sechs Jahren Laufzeit erbracht worden sind. Zu Vergleichszwecken ebenfalls aufgeführt sind die erbrachten Leistungen des Vorgängerprogramms.

Tabelle 1: Leistungen der Plattform gegen Armut

Programm Plattform gegen Armut gegen Armut Leistungsbereiche

durchgeführt

durchgeführt geplant bis Ende 2023 Erarbeitung Grundlagen Studien 16 56Leitfäden, Flyer usw. 8 64Beteiligung und Vernetzung Nationale Tagungen 6 53Gremiensitzungen, Workshops usw. keine Angaben ca. 60 ca. 50 Projektunterstützung * 27 34Verbreitung und Valorisierung Fachpublikationen keine Angaben 1013Referate 13 ca. 1517
Website-Besuche pro Monat (Durchschnitt) 2600 keine Vorgabe 1050 ** Newsletter-Abonnements 600 keine Vorgabe626

Die Gegenüberstellung der geplanten und erbrachten Leistungen belegt, dass sich die Plattform auf Kurs befindet. In nahezu allen Kategorien sind die Output-Vorgaben entweder schon heute realisiert oder werden im letzten Jahr der Plattform erreicht.14 Bemerkenswert ist, dass — Seite 17 —die Vernetzungs- und Austauschanlässe trotz der Corona-Pandemie im geplanten Umfang durchgeführt werden können. Wegen der zeitlichen Verschiebungen gibt es jedoch Anpassungen bei den Praxisinstrumenten: Ursprünglich für alle regulären Schwerpunkte geplant, werden derzeit für die Schwerpunkte 3 und 4 alternative Tätigkeiten geprüft.

*Im Rahmen des Programms wurden Projekte und Veranstaltungen Dritter finanziell und inhaltlich unterstützt, im Rahmen der Plattform war die Projektunterstützung rein beraterischer Natur

**Stand Ende Mai 2023.

14Bei den nationalen Fachtagungen (5 geplant, bisher 3 durchgeführt) sind noch ein Fachanlass zum Schwerpunkt Familienarmut sowie die abschliessende Nationale Konferenz gegen Armut ausstehend. Die ursprünglich geplante Zahl der Studien ist wegen zwei Berichten im Zusatzschwerpunkt «Corona und Armut» bereits übertroffen; 2024 werden zusätzlich eine Studie zu Familienarmut und ein Konzeptvorschlag für eine ständige Beteiligungsstruktur von armutserfahrenden Menschen publiziert.

Der Vergleich mit dem Vorgängerprogramm lässt Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Phasen (2014-2018, 2019-2024) deutlich hervortreten: Die Finanzierung von Pilotprojekten und Veranstaltungen Dritter ist mit der Plattform weggefallen, die kleinere Anzahl an Schwerpunktthemen spiegelt sich in der Anzahl Grundlagenstudien und Praxisleitfäden. Veranstaltungen, Referate und Fachpublikationen bewegen sich in einer ähnlichen Grössenordnung; desgleichen die Reichweite des Newsletters. Stark rückläufig sind die Besuche der Website. Dies hat damit zu tun, dass ab 2019 keine Online-Werbung mehr geschaltet wurde und generell weniger Ressourcen für die Bewirtschaftung der Website zur Verfügung stan- den.

4.2Schwerpunkt «Partizipation»

4.2.1Ausgangslage

Bedeutung für die Armutsprävention

Im Kontext der Plattform gegen Armut bezeichnet «Partizipation» die Mitwirkung von Betroffenen bei der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen der Armutsprävention. Verschiedene Gründe sprechen dafür, solche Gelegenheiten zu schaffen:15 Auf individueller Ebene kann die Partizipation die soziale Integration der Betroffenen fördern, ihre Potenziale nutzen und ihr Wissen erweitern. Auf institutioneller Ebene kann sie dazu beitragen, dass Massnahmen bedarfsgerechter und wirksamer gestaltet werden. Und schliesslich kann sie auf gesellschaftlicher Ebene Vorurteile abbauen und Stigmatisierungen bekämpfen.

Akteure und Massnahmen

Grundsätzlich ist die Partizipation von Betroffenen überall dort möglich, wo Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung entwickelt und umgesetzt werden. Dem weiten Tätigkeitsfeld entsprechend ist auch die Bandbreite der Akteure gross: Neben den Betroffenen selber gehören dazu grundsätzlich alle Personen, Institutionen und Organisationen, die an der Entwicklung und am Vollzug armutspolitischer Massnahmen beteiligt sind. Zusätzlich zu Akteuren aller drei Staatsebenen umfasst dies auch nicht-staatliche Organisationen, die beispielsweise Programme zur beruflichen und sozialen Integration konzipieren und durchfüh- ren.

Der Einbezug von Betroffenen gewinnt in verschiedenen Politikfeldern an Bedeutung. Dazu zählen insbesondere die Behindertenpolitik, die Migrationspolitik, die Kinder- und Jugendpolitik sowie die Alterspolitik. In diesen Bereichen werden auf allen drei Staatsebenen vielfältige Modelle der Partizipation erprobt und praktiziert. Beispiele von dauerhaften Strukturen auf nationaler Ebene sind etwa die eidgenössische Jugendsession, der Schweizerische Seniorenrat oder das Flüchtlingsparlament. Im Bereich der Armutspolitik stehen diese Bemühungen noch am Anfang, wobei die Plattform eine wichtige Rolle als Impulsgeberin einnimmt.

Partizipation setzt nicht notwendig voraus, dass sich Betroffene selber zusammenschliessen und eigene Interessenvertretungen bilden. Jedoch können solche Organisationsformen das politische Gewicht und die Chancen auf eine erfolgreiche Mitwirkung erhöhen. Strukturen der Selbsthilfe und Selbstorganisation armutsbetroffener und armutsgefährdeter Menschen gibt es in der Schweiz vor allem auf kommunaler und regionaler Ebene. Schweizweit (und international) — Seite 18 —organisiert ist die Bewegung ATD Vierte Welt, die sich gemeinsam mit Betroffenen dafür einsetzt, Armut zu überwinden und sicherzustellen, dass armutsbetroffene Menschen aktiv an der Gesellschaft mitwirken können.

15Chiapparini u.a. 2020, S. 19f.

Über Anzahl und Form von Partizipationsprojekten lagen keine Informationen vor, als die Plattform gegen Armut 2019 lanciert wurde. Entsprechende Angaben wurden mit der Grundlagenstudie zu diesem Schwerpunkt erschlossen (siehe den folgenden Abschnitt 4.2.2).

4.2.2Aktivitäten der Plattform

Die Tätigkeiten der Plattform im Schwerpunkt «Partizipation» umfassen drei Projekte: Erstens wurde in grundsätzlicher Art und Weise geprüft, welche Modelle der Partizipation im Bereich der Armutspolitik bestehen und auf welche Herausforderungen bei ihrer Umsetzung besonders zu achten ist (Abschnitt 4.2.2.1). Zweitens wurde darauf aufbauend ein Vorschlag für eine ständige Beteiligungsstruktur von armutsbetroffenen Menschen auf nationaler Ebene entwickelt (Abschnitt 4.2.2.2). Drittens wurde im Schwerpunkt «Partizipation» untersucht, in welchem Ausmass für armutsbetroffene Menschen in der Sozialhilfe der Zugang zum Recht gewährleistet ist (Abschnitt 4.2.2.3).

4.2.2.1Modelle der Mitwirkung von Betroffenen

Fragestellung und empirische Analyse

Organisationen von Armutsbetroffenen waren von Beginn weg in die armutsstrategischen Aktivitäten des Bundes einbezogen gewesen. Eine substanzielle Mitwirkung von Menschen mit Armutserfahrungen erwies sich allerdings für alle Beteiligten als anspruchsvoll. In der Evaluation des Programms gegen Armut (2014-2018) zeigte sich, dass es nur unzureichend gelungen war, Armutsbetroffenen den Zugang zu wichtigen Informationen zu erschliessen und damit ihre Kompetenzen direkt zu stärken. Auch fehlte es an Wissen über geeignete Partizipationsmodelle und deren Umsetzung in der Schweiz. Aus diesen Gründen wurde das Themenfeld von Mitwirkung und Einbezug zu einem Schwerpunkt der Plattform gegen Armut erklärt.

Zur Erarbeitung der notwendigen Grundlagen wurde eine Studie in Auftrag gegeben.16 Sie diente den Zielen, das Verständnis von Partizipation präziser zu fassen, unterschiedliche Modelle der Partizipation spezifisch im Bereich der Armutsprävention und -bekämpfung zu identifizieren sowie die Wirkungspotenziale und die Herausforderung bei der Umsetzung dieser Modelle zu analysieren. Methodisch beruht die Studie hauptsächlich auf einer Recherche und Analyse von (Erfahrungs-)Berichten, Informationsmaterial und wissenschaftlichen Studien. Daneben wurden in begrenztem Umfang Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und staatlichen Institutionen geführt.

Die Studie entwickelt einleitend die konzeptionellen Grundlagen, um Partizipationsprojekte zu beschreiben und vergleichend einzuordnen. Bezüglich ihrer Intensität – dem Einfluss auf Entscheidungsprozesse – werden dabei fünf Partizipationsformen unterschieden:

-Information: Betroffene erhalten von den verantwortlichen Personen (politische Akteure,

Behörden, Fachleuten) Informationen und haben damit an ihrem Wissen teil.

-Konsultation: Betroffene äussern gegenüber den verantwortlichen Personen ihre Mei-

nungen, bringen Anliegen ein oder formulieren Vorschläge. Die verantwortlichen Personen entscheiden jedoch selbst, in welchem Ausmass sie diese Inputs der Betroffenen berücksichtigen.

-Co-Konstruktion: Betroffene arbeiten partnerschaftlich mit verantwortlichen Personen

zusammen, gestalten gemeinsam Prozesse und tragen zur Wissensbildung bei allen involvierten Personen bei. Die Entscheidungsmacht bleibt bei den verantwortlichen Personen.

16Chiapparini u.a. 2020.

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-Mitentscheidung: Betroffene treffen Entscheidungen gemeinsam mit anderen Akteuren,

die Entscheidungsmacht wird geteilt.

-Selbstorganisation: Betroffene entwickeln selbstbestimmt Projekte, Massnahmen oder

Lösungen und führen diese auch selber durch.

In den Recherchen wurden insgesamt rund 80 Praxisbeispiele partizipativer Projekte, Massnahmen und Organisationsstrukturen identifiziert, davon 20 aus der Schweiz. Diese Praxisbeispiele werden sechs Partizipationsmodellen zugeordnet. Massgeblich für die Zuordnung ist der Bereich, in dem armutsgefährdete und -betroffene Menschen an Prozessen zur Formulierung, Umsetzung und Evaluation von Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung mitwirken können:

− Modell 1: Evaluation und (Weiter-)Entwicklung von Strukturen und Prozessen von öffentli-

chen und privaten Dienstleistungsorganisationen

− Modell 2: Ausbildung von Fachpersonen, die für die Implementierung von Armutspolitiken

zuständig sind

− Modell 3: (Weiter-)Entwicklung von politischen und rechtlichen Grundlagen

− Modell 4: Öffentliche/politische Diskurse

− Modell 5: Gemeinschaftliche Selbsthilfestrukturen

− Modell 6: Erarbeitung von Grundlagen der Partizipation

Je nach Kontext können die Modelle einander ergänzen und sukzessive umgesetzt werden. Die Existenz von Selbsthilfestrukturen Armutsbetroffener (Modell 5) erleichtert beispielsweise den Einbezug von einzelnen Betroffenen in die Formulierung von Massnahmen und Geset- zen (Modell 3). Das Modell 6 – Erarbeitung von Partizipationsgrundlagen – dient als Querschnittsmodell der Vorbereitung anderer Modelle oder findet z.B. im Nachgang zu Praxiserfahrungen mit konkreten Einzelmodellen statt.

In der Schweiz sind viele Partizipationsprojekte auf lokaler Ebene angesiedelt. Dies ist insofern nicht weiter erstaunlich, als armutspolitische Massnahmen aufgrund der föderalen Aufgabenteilung häufig in diesem Rahmen umgesetzt werden. Relativ selten sind hierzulande Erfahrungen mit Partizipationsmodellen zur (Weiter-)Entwicklung von öffentlichen Diensten und Verwaltungen (Modell 1) sowie von politischen und rechtlichen Grundlagen (Modell 3). Die Studie beurteilt die Praxis des Einbezugs von armutsbetroffenen Menschen in die Politikformulierung und -umsetzung generell als entwicklungsfähig. Dies unter anderem, weil viele der identifizierten Projekte zeitlich befristet sind und es nur wenige Partizipationsstrukturen gibt, deren Kontinuität gesichert ist.

Empfehlungen

Die im Bericht aufgeführten Modelle und Praxisbeispiele bieten vielfältige Anknüpfungspunkte für eine partizipativere Ausgestaltung der Politik und Praxis im Armutsbereich. Gleichzeitig zeigt die Analyse der Praxisbeispiele aber auch, dass die Umsetzung partizipativer Prozesse im Armutsbereich mit erheblichen Herausforderungen verbunden sein kann. Um diese zielge- richtet anzugehen und zu bewältigen, formuliert der Bericht die folgenden Empfehlungen:

− Begegnung auf Augenhöhe: Eine zentrale Voraussetzung eines gelingenden Partizipati-

onsprozesses ist es, armutsgefährdete und -betroffene Personen ernst zu nehmen und ihre Erfahrungen und ihr Wissen auch tatsächlich substanziell einzubeziehen. Dies bedingt die Bereitschaft der Nichtbetroffenen, ihre eigene Position zu überdenken. Zu einer Begegnung auf Augenhöhe gehört zudem eine klare, verständliche und transparente schriftliche und mündliche Kommunikation.

− Sorgfältige Planung und klare Kommunikation von Zielen, Rollen und Mitbestim-

mungsmöglichkeiten: Für die Planung des Partizipationsprozesses sollte genügend Zeit eingeräumt werden. Für die Betroffenen sollte immer klar sein, welche Ziele mit dem Partizipationsprojekt verfolgt werden, welches ihre Rolle ist und welche konkreten Möglichkeiten der Beeinflussung sie haben.

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− Aufbau von partizipationsorientierten Fachkompetenzen: Partizipationsprozesse er-

folgreich durchzuführen, ist für involvierte Fachleute voraussetzungsreich. Entsprechende Aus- und Weiterbildungen können zum Gelingen beitragen. Durch den Einbezug von Betroffenen in Curricula und Lehrveranstaltungen können die Ausbildungsstätten selbst partizipativer aufgestellt werden (vgl. Modell 2).

− Förderung der Organisation von Armutsbetroffenen: Damit Armutsbetroffene ihre An-

liegen in Partizipationsprozessen vertreten können, ist der Aufbau eigener Interessensorganisationen und Vernetzungsplattformen (vgl. Modell 4) wichtig. Strukturelle Nachteile, die Armutsbetroffene wegen knapper Ressourcen haben, gilt es zu erkennen und auszu- gleichen (z.B. durch Übernahme von Spesen und Sitzungsgelder oder unentgeltliche Nutzung von Infrastruktur).

− Verstetigung von Partizipation durch Verbreitung und Vernetzung: Durch die Streu-

ung und Verknüpfung von Projekten kann auf Bestehendem aufgebaut werden. Die Beteiligten können im Austausch voneinander lernen und die Partizipationserfahrungen werden verstetigt.

− Projektevaluation: Um positive Wirkungen der Partizipation von armutsgefährdeten und -

betroffenen Personen zu ermöglichen und zu fördern, ist es zentral, relevante (Pilot-)Projekte vermehrt auf Basis von sozialwissenschaftlichen Methoden evaluieren zu lassen. Mit Evaluationen kann der Wissensstand über die Umsetzung von Projekten erhöht und können Wirkungen und Verbesserungspotenziale der Projekte erfasst und aufgezeigt werden.

Verbreitung und Valorisierung

Diese Empfehlungen bildeten eine wichtige Basis für die Erarbeitung des Praxisleitfaden «’Wenn ihr mich fragt…’ Das Wissen und die Erfahrung von Betroffenen einbeziehen».17 Der Leitfaden vermittelt auf der einen Seite zentrales Grundlagenwissen aus der Studie. Auf der anderen Seite zeigt er konkret auf, welche Etappen in einem Partizipationsprojekt zu unterscheiden sind und wie diese erfolgreich gestaltet werden können. Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe entwickelt, in der armutsbetroffene Personen und Fachpersonen zu gleichen Teilen mitgewirkt haben. Begleitend zum Leitfaden wurde ein Faltblatt erstellt, das in Kurzform auf die Inhalte und Verwendungsmöglichkeiten des Leitfadens hinweist und zu seiner Bekanntmachung eingesetzt werden kann.

Die Ergebnisse des Schwerpunktthemas wurden am 2. September 2021 an einer nationalen Tagung bekannt gemacht und diskutiert. Der partizipative Ansatz wurde auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Tagung gelebt: Die Konzeption der Tagung fand in engem Austausch mit Armutsbetroffenen statt, Menschen mit Armutserfahrungen stellten ein Drittel der Tagungsteilnehmenden und leisteten Beiträge im Plenum und in Workshops.

Mit dem Ziel, die Umsetzung der in der Studie identifizierten Beteiligungsansätze in der Praxis zu fördern und zu erproben, wurden von 2022-2024 vier Projekte mittels individueller Beratung und Begleitung unterstützt. Die unterstützen Projekte orientieren sich an den oben genannten Modellen 1, 2 und 6 und sind auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt: Projektträger sind eine Gemeinde, eine Stadt, ein Kanton sowie eine Hochschule.

Um das in den unterstützen Projekten gesammelte Know-how zu bündeln und weiter zu verbreiten, organisiert die Nationale Plattform gegen Armut eine (Online-)Veranstaltungsreihe, in der die Projekte sich vorstellen und die Beteiligungsprozesse, ihr Wirkungspotenzial und ihre Herausforderungen mit einem Fachpublikum diskutieren.

Weiter wurde Beteiligung im Rahmen der Plattform als Querschnittsthema verstanden. Die Erkenntnisse und Erfahrungen flossen daher auch in die Arbeiten in den anderen Themen- schwerpunkten ein: So waren in den Projektgruppen der Schwerpunkte 3 und 4 auch betroffene Personen und ihre Organisationen vertreten, und in allen Forschungsarbeiten wurde — Seite 21 —darauf geachtet, dass durch direkte Befragungen die Sicht der Betroffenen angemessen berücksichtigt wird.

17Müller de Menezes / Chiapparini 2021.

Darüber hinaus wurden die Studie und der Praxisleitfaden in diversen Fachartikeln bekannt gemacht und Fachpersonen auf allen föderalen Ebenen durch mehrere Referate sensibilisiert. Die Plattform engagiert sich ausserdem auf Bundesebene für Vernetzung und Zusammenarbeit rund um das Thema Partizipation.

4.2.2.2Vorschlag für eine ständige Beteiligungsstruktur

Eine Zwischenbilanz dieser Arbeiten zeigte auf, dass Kontinuität und langfristige Strukturen entscheidende Faktoren sind, damit die positiven Wirkungen von Beteiligung besser zum Tragen kommen können. Es war auch ein ausdrückliches Anliegen von armutserfahrenen Menschen und ihren Organisationen, auf nationaler Ebene in einer nachhaltigen Weise einbezogen zu werden, wie es aus anderen Politikbereichen oder anderen Ländern bereits bekannt ist. Dauerhafte Beteiligungsstrukturen im Bereich der Armutspolitik kennen z.B. Deutschland oder Österreich mit ihren Armutskonferenzen, Frankreich mit dem Nationalen Rat gegen Ausgrenzung (Conseil national de lutte contre l'exclusion) oder Québec (Kanada) mit einem Beratungsgremium zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (Comité consultatif de lutte contre la pauvreté et l'exclusion sociale).

Eine dauerhafte Beteiligungsstruktur kann auf unterschiedliche Weise unterstützend wirken:

− Eine ständige Struktur, die breit abgestützt ist, bietet eine klare Ansprechstelle (für staatli-

che Stellen, Fachpersonen, Forschung) und fördert einen kontinuierlicheren Dialog mit armutserfahrenen Menschen und ihren Vertretern und Vertreterinnen.

− Eine ständige Struktur erleichtert es Betroffenen, sich kollektiv für ihre Anliegen einzuset-

zen und Vertretungsaufgaben zu übernehmen, indem Möglichkeiten geschaffen werden, sich auszutauschen, zu vernetzen und gegenseitig zu unterstützen.

− Eine ständige Struktur stärkt die Interessenswahrnehmung von Betroffenen durch Bünde-

lung von Ressourcen und Kommunikation sowie höherer Legitimation.

Auf dieser Basis wurde ein Auftrag vergeben, um Optionen einer Verstetigung von Beteiligungsmöglichkeiten zu prüfen und ein Konzept für eine ständige Struktur zur Förderung von Beteiligung in der Schweiz auszuarbeiten. Das Konzept wurde auf Basis einer systematischen Analyse verschiedener Formate dauerhafter Beteiligungsstrukturen in anderen Ländern sowie eines partizipativen Prozesses erarbeitet. Dieser involvierte insgesamt rund fünfzig armutserfahrene Menschen aus der Deutschschweiz und der Romandie, die an mehreren Workshops die zentralen Eckpunkte des Vorschlags erarbeiteten, sowie rund zwanzig Fachpersonen in einer beratenden Rolle. Der gesamte Prozess sowie die Redaktion des Schlussberichts wurde durch eine Feedbackgruppe von erfahrenen Betroffenen begleitet.

Der aus diesen Arbeiten resultierende Bericht18 schlägt vor, einen «Rat für Armutsfragen in der Schweiz» zu schaffen, der die Interessen der Betroffenen vertritt und den Einbezug ihres Erfahrungswissens in die Gestaltung der Armutspolitik der Schweiz ermöglicht. Im Beteiligungs- prozess wurden insbesondere folgende Ziele für den Rat formuliert: Der Rat wird von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in den Themenbereichen Armutsprävention und -bekämpfung konsultiert, formuliert auch proaktiv Vorschläge und wirkt so an Entscheidungen mit. Der Rat fördert ausserdem den Austausch zwischen armutserfahrenen Menschen unter sich sowie mit anderen Akteuren und sensibilisiert und mobilisiert die Öffentlichkeit.

Um diese Ziele zu verfolgen, schlägt der Bericht für den Rat folgende Struktur und Funktionsweise vor (vgl. Abbildung 4): Der Rat für Armutsfragen besteht aus acht bis zwölf armutserfahrenen Personen (a) und rund fünf beratenden Fachpersonen aus dem Bereich der Armutspolitik (b). Sie werden unterstützt von einem ständigen Sekretariat (c).

18Chiapparini u.a. 2024.

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Den Kern des Rats bilden die Mitglieder mit Armutserfahrung, die über die Ratsstrategie und deren Umsetzung entscheiden. Zu diesem Zweck finden regelmässige Mitgliedertreffen statt. Innerhalb der Gruppe der armutserfahrenen Personen funktionieren zwei bis drei Mitglieder als Kontaktpersonen. Sie stellen die Umsetzung der Strategie sicher und sind für die Koordination mit dem Sekretariat und den beratenden Fachpersonen zuständig. Sie fungieren ebenfalls als Ansprechpersonen gegen aussen. Um eine gewisse Repräsentativität und Legitimität zu erreichen, ist es zentral, dass die Heterogenität von armutsbetroffenen Personen abgebildet wird. In der Gruppe sollen daher Personen aus unterschiedlichen Regionen der Schweiz vertreten sein, mit Armutserfahrungen in unterschiedlichen Lebenskontexten, mit verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen und unterschiedlichem Bildungstand. Weiter wird darauf geachtet, dass verschiedene Geschlechter vertreten sind, sowie Personen mit und ohne Erfahrung in Beteiligungsprozessen und mit und ohne Zugehörigkeit zu einer Betroffenenorganisation. Der Prozess der Konstituierung muss im Austausch mit Betroffenenorganisationen und einer breiteren Basis armutserfahrener Personen entwickelt und umgesetzt werden.

Abbildung 4: Konzept des Rats für Armutsfragen in der Schweiz

Die fünf beratenden Mitglieder setzen sich aus erfahrenen und vernetzten Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen der Armutspolitik (verschiedene föderale Ebenen der Verwaltung, NGOs, Wissenschaft etc.) zusammen, die ihr Fachwissen und ihre Netzwerke einbringen. Sie haben im Rat eine beratende Stimme. Die ständige Einbindung von beratenden Fachpersonen ermöglicht es, innerhalb des Rates die Fach- und die Erfahrungsperspektive zusammenzubringen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und den Rat in die fachlichen Diskussionen und politischen und administrativen Prozesse der Armutspolitik einzubinden. Gleichzeitig bleibt die Entscheidungsmacht im Rat selbst bei den Betroffenen und der Rat fungiert als ihre Interessensvertretung.

Das Sekretariat übernimmt administrative und koordinatorische Aufgaben, unterstützt die Arbeit der Kontaktpersonen, gewährleistet die professionelle Moderation von partizipativen Prozessen und coacht bei Bedarf armutserfahrene Mitglieder.

Die Arbeit des Rats richtet sich in erster Linie an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Armutspolitik. Der Rat richtet sich ausserdem an weitere Fachpersonen sowie Forschende im Sozialbereich wie auch an die Öffentlichkeit. Schliesslich richtet er sich an eine breitere Basis von armutserfahrenen Personen.

Der Austausch mit diesen Adressaten und Adressatinnen verläuft in beide Richtungen: Der Rat kann sich sowohl mit Informationen und Vorschlägen an sie wenden als auch von ihnen — Seite 23 —konsultiert und für Inputs und Feedbacks angefragt werden. Er etabliert unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Adressaten abhängig von seinen Schwerpunktthemen, aktuellen Entwicklungen und Interessen auf beiden Seiten. Der Rat nutzt dafür bestehende Prozesse und Kanäle der politischen Mitwirkung, z.B. Anhörungen im Parlament, Mitwirkung in Arbeitsgruppen der Verwaltung, Verfassen von Stellungnahmen, Teilnahme an Vernehmlassungen, Austauschtreffen mit Exekutivpolitikern. Dabei kommt den beratenden Fachpersonen im Rat eine entscheidende Rolle als Netzwerkerinnen und Türöffner zu.

Der Rat organisiert ausserdem Veranstaltungen, um armutserfahrene Personen bzw. Betroffenenorganisationen zusammenzubringen und Impulse für die Arbeit des Rats zu erhalten (z.B. im Hinblick auf die Wahl von Schwerpunktthemen, Setzen von Prioritäten).

Der Rat soll in einem ersten Schritt auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Einmal etabliert, könnten die Strukturen des Rates mittel- und langfristig auf kantonaler und kommunaler Ebene ausgeweitet werden, indem beispielsweise. regionale, kantonale und kommunale Räte als Teil der nationalen Beteiligungsstruktur gebildet werden.

Mit dem vorliegenden Konzept sind die Eckpunkte einer möglichen zukünftigen Beteiligungsstruktur definiert. Es gilt nun zu klären, wie deren Finanzierung und institutionelle Anbindung erfolgen kann. Der Bericht empfiehlt, die notwendigen Ressourcen von staatlicher Seite bereitzustellen, um eine höhere Legitimität und Stabilität zu gewährleisten und die Struktur der Nationalen Plattform gegen Armut anzugliedern. In einem weiteren Schritt müssten dann die Struktur sowie die skizzierte Funktionsweise detailliert ausgearbeitet und implementiert werden.

4.2.2.3Rechtsschutz und Rechtsberatung von Armutsbetroffenen in der Sozialhilfe

Fragestellung und empirische Analyse

Beteiligung im weiteren Sinn bedeutet auch Teilhabe an der Gesellschaft und gleichberechtigter Zugang zu ihren verschiedenen Bereichen, nicht zuletzt auch zu Recht. Im Verlauf des Nationalen Programms gegen Armut (2014-2018) hatten Armutsbetroffene wiederholt bekundet, sie fühlten sich ungenügend über ihre Rechte informiert und könnten diesen nur unzureichend Geltung verschaffen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Studie in Auftrag geben, die sich mit dem Rechtsschutz und der Rechtsberatung in der Sozialhilfe befasst.19 Rechtsschutz wird dabei in einem umfassenden Sinn als «Access to Justice» verstanden. In dieser rechtssoziologischen Perspektive geraten auch administrative, soziale oder ökonomische Hürden in den Blick, die den Zugang zum Recht erschweren könnten.

Für die Studie wurden Gerichtsurteile zum Sozialhilferecht ausgewertet, Bundesverfassung und Völkerrecht analysiert und Interviews mit Rekursinstanzen, Armutsbetroffenen sowie Rechtsabteilungen von Sozialdiensten geführt. Neben diesen qualitativen Forschungsmetho- den wurde eine breit angelegte Online-Befragung von Rechtsberatungsstellen durchgeführt, desgleichen eine Befragung von Anwältinnen und Anwälten, die sich in Sozialversicherungs- fragen und insbesondere dem Sozialhilferecht spezialisiert haben.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Landschaft der Beratungsstellen in der Schweiz vielfältig und breitgefächert ist. Sie reicht von generellen Anlaufstellen für Armutsbetroffene (etwa der Caritas) über themenspezifische Stellen (wie z. B. Pro Infirmis oder Frauenberatungsstellen) bis zu solchen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (z. B. Sozialdienste grosser öffentlicher Spitäler). Gleichwohl sind die Ressourcen für eine qualifizierte Beratung im Sozialhilferecht begrenzt. Es konnten etwas mehr als 30 Stellen identifiziert werden, die detaillierte Beratung im Sozialhilferecht leisten – also Beratungen, die stark einzelfallbezogen sind und sich in der Regel über mehrere Termine erstrecken. Einige wenige Stellen beraten mehrere hundert Fälle pro Jahr, bei den meisten bewegt sich diese Zahl im zweistelligen Bereich. Dies vermag die Nachfrage nicht zu decken: Häufig wird von langen Wartefristen und knapp bemessenen Telefonzeiten berichtet.

19Fuchs u.a. 2020.

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Die Studie trifft kein pauschales Urteil über den Rechtsschutz von Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz. Dafür sind die Unterschiede in der kantonalen Gesetzgebung, in der Praxis der Sozialdienste und den Unterstützungsangeboten vor Ort zu gross. Sie zeigt jedoch auf, dass der Rechtsschutz von Sozialhilfebeziehenden Lücken aufweist, die teilweise gravierend sind. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Sozialhilfebeziehende mit juristisch unzureichenden Entscheidungen konfrontiert sind, die ihre materielle Existenz betreffen, und es ihnen aus strukturellen Gründen erheblich erschwert ist, innert nützlicher Frist einen Entscheid einer unbefangenen staatlichen Instanz zu erhalten.

Empfehlungen

Um die beschriebenen Lücken zu schliessen, formuliert der Bericht Empfehlungen in drei Themenbereichen:

− Rechtsberatungs- und Ombudsstellen: Der Bericht spricht sich dafür aus, die Ressour-

cen und Kompetenzen von Rechtsberatungsstellen durch öffentliche Finanzierung gezielt zu stärken. Damit sollen nicht nur Beratungskapazitäten erweitert, sondern auch die gegenseitige Vernetzung und der fachliche Austausch gefördert werden. Der Zugang zu solchen Stellen soll möglichst einfach und niederschwellig ausgestaltet werden. Zudem wird empfohlen, öffentliche Ombudsstellen auch ausserhalb von grossen Städten einzurichten. Ombudsstellen sind allparteilich und haben die Möglichkeit, der Verwaltung grundsätzli- che Veränderungen in Behördenabläufen vorzuschlagen. So können sie über die Einzelfallbearbeitung hinausgehen, was «normalen» Beratungsstellen verwehrt ist.

− Recht und Gesetzgebung: Auf rechtlicher Ebene rät der Bericht dazu, einen Anspruch

auf Rechtsberatung in kantonalen Sozialhilfegesetzen oder in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu konkretisieren – analog den Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht (Art. 27 ATSG; SR 830.1).20 Entsprechende Rechte auf Beratung und Information sollen gemäss dem Bericht unter anderem durch die finanzielle Unterstützung unabhängiger Beratungsstellen umgesetzt werden. Um finanzielle Hürden abzubauen, wird empfohlen, die unentgeltliche Rechtspflege weniger restriktiv zu handhaben und bereits auf der ersten Verfahrensstufe (verwaltungsinternes Verfahren) vermehrt zu gewähren. Der Bericht verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Sozialhilfebeziehende eine besonders verletzliche Gruppe bilden und der Staat ihnen gegenüber eine Schutzpflicht wahrzunehmen habe.

− Behörden: Eine entscheidende Rolle spielen die Ressourcen und Praktiken der Sozial-

dienste. Es gehört zu den zentralen Erkenntnissen der Studie, dass rechtliche Konflikte in der Sozialhilfe fast immer mit fehlender Betreuung, Hilfestellung und persönlichem Gespräch einhergehen. Ausreichende Zeit für Sozialarbeit ist deshalb für die Konfliktprävention zentral. Ebenso sollen Sozialhilfebeziehende spezifisch, umfassend und adressatengerecht zu ihren Rechten und Pflichten sowie Einsprachemöglichkeiten informiert werden. Auch eine juristische Unterstützung bei der Abklärung von Ansprüchen auf Sozialversicherungsleistungen wird als wichtig erachtet.

20Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1) lautet folgendermassen: «1 Die Versicherungsträger und Durchführungsorgane der einzelnen Sozialversicherungen sind verpflichtet, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches die interessierten Personen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.

2Jede Person hat Anspruch auf grundsätzlich unentgeltliche Beratung über ihre Rechte und Pflichten. Dafür zuständig sind die Versicherungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind. Für Beratungen, die aufwendige Nachforschungen erfordern, kann der Bundesrat die Erhebung von Gebühren vorsehen und den Gebührentarif festlegen.

3Stellt ein Versicherungsträger fest, dass eine versicherte Person oder ihre Angehörigen Leistungen anderer Sozialversicherungen beanspruchen können, so gibt er ihnen unverzüglich davon Kenntnis.»

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Verbreitung und Valorisierung

Die Publikation der Studie im Januar 2021 hat Diskussionen ausgelöst. Die SKOS hat das Thema in ihre Strategie 2025 aufgenommen21 und beschäftigt sich im Rahmen der Richtlinienrevision 2023-2027 damit. Stadt und Kanton Zürich haben entschieden, die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht mit öffentlichen Geldern zu unterstützten und nehmen damit schweizweit eine Pionierrolle ein.22 Andere Gemeinden haben sich in den Medien zurückhaltender geäussert, nicht zuletzt befürchten sie häufigere juristische Auseinandersetzungen. Die Studie betont dagegen die integrierende und konfliktvermeidende Wirkung eines umfassenden Rechtsschutzes. Die Notwendigkeit, die unabhängige Beratung im Sozialhilferecht zu erweitern und parallel dazu die entsprechenden Fachkompetenzen in den Sozialdiensten zu stärken, wurde auch an der Fachtagung der Plattform vom 2. September 2021 betont.

4.3Schwerpunkt «Gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene an den Nahtstellen I und II»

4.3.1Ausgangslage

Bedeutung für die Armutsprävention

Ein gelungener Berufseinstieg ist für Jugendliche und junge Erwachsene eine wichtige Voraussetzung für ein unabhängiges Leben und für die soziale und berufliche Integration. Beim Übergang von der obligatorischen Schule ins Erwerbsleben gilt es dabei zwei potenziell kritische Nahtstellen zu bewältigen: erstens den Übergang von den letzten obligatorischen Schul- jahren in eine nachobligatorische Ausbildung (Nahtstelle I), zweitens den Übergang von der Ausbildung in den Beruf (Nahtstelle II).

Wegen fundamentaler wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen verändern sich die beruflichen Anforderungen laufend. Mehrere Reformen haben in den letzten zwanzig Jahren dazu beigetragen, dass das Bildungssystem durchlässiger geworden ist und eine grössere Vielfalt an Ausbildungstypen und -inhalten anbietet als früher. Gleichzeitig sind die Ausbildungswege komplexer und länger geworden: Sie stellen die Jugendlichen vor erhöhte Herausforderungen, verlangen nach Flexibilität und können mit längeren Orientierungs- und Suchprozessen verbunden sein.

Ein Berufsabschluss gilt in der wissensbasierten Gesellschaft von heute als notwendige Grundlage für eine nachhaltige berufliche Integration und eine Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe. Bund und Kantone haben deshalb das bildungspolitische Ziel formuliert, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen formalen Bildungsabschluss auf Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Maturität. Fachmittelschulausweis) verfügen. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht, gemäss den aktuellsten Daten beträgt die Quote 90,2 Prozent. Dabei zeigen sich starke Unterschiede nach Migrationshintergrund: Während Jugendliche mit Schweizer Nationalität, die in der Schweiz geboren sind, mit einer Quote von 93,1 Prozent nahe am Ziel- wert liegen, sind es bei zugewanderten Ausländerinnen und Ausländern lediglich 78,9 Prozent.23

21www.skos.ch > News > Strategie 2025 der SKOS (20.05.2021).

22www.stadt-zuerich.ch > Sozialdepartement > Über das Departement > Medien > Medienmitteilungen: Zürich finanziert neu Rechtsberatung für Armutsbetroffene (19.11.2020); www.zh.ch > Politik & Staat > Gesetze & Beschlüsse > Beschlüsse des Regierungsrates > Suche: Regierungsratsbeschluss Nr. 946/2020.

23. www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Übertritte und Verläufe im Bildungsbereich > In der obligatorischen Schule > Tabellen: Quote der Erstabschlüsse auf der Sekundarstufe II und Maturitätsquote: Tabellen für das Jahr 2020 (Stand am 04.11.2022). Für in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer beträgt die Quote 86,1 Prozent, für im Ausland geborene Schweizerinnen und Schweizer 86,4 Prozent.

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Akteure und Massnahmen

Die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden unterscheiden sich je nach Bildungsstufe. Die obligatorische Schule und die Berufsberatung liegen ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone. Die Berufsbildung dagegen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA).

Bund und Kantone haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten intensiv mit den Übergängen in die nachobligatorische Ausbildung und in den Beruf auseinandergesetzt. Daraus entstand in allen Kantonen ein institutionalisiertes Grundangebot an Begleitmassnahmen. Es umfasst die berufliche Orientierung auf Sekundarstufe I, Zwischenlösungen (z.B. Brückenan- gebote, Motivationssemester), Berufs-, Schul- und Laufbahnberatung, Lehrstellenvermittlung sowie Mentoring. Zusätzlich zu diesen Basisleistungen bestehen vielfältige Angebote für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf (z.B. Integrationsvorlehre für neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten, berufliche Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung).

Bereitgestellt werden diese Angebote von zahlreichen Institutionen aus den Bereichen Bildung, Arbeit und soziale Sicherheit (insbesondere Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe) mit ihren jeweiligen Zugangs- und Finanzierungslogiken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen definieren sowohl Gesetze auf Bundes- wie auf Kantonsebene; in der operativen Umsetzung und konkreten Ausgestaltung sind die Übergangssysteme stark kantonal geprägt.

Für die Koordination von Angeboten und Akteuren bestehen in den Kantonen grundsätzlich zwei Ansätze, die für die Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken relevant sind. Sie überschneiden sich die sich teilweise:24

− In der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) sind die an der sozialen Sicherheit, Be-

rufsbildung und Integration beteiligten Systeme von Bund und Kantonen organisiert. Unabhängig vom Einzelfall soll die IIZ gewährleisten, dass Hilfen bedarfsgerecht verknüpft werden. In einigen Kantonen bzw. Gemeinden wird im Rahmen der IIZ-Struktur ein spezifischer Fokus auf junge Menschen gelegt.

− Das Case Management Berufsbildung (CM BB) ist auf Jugendliche und junge Erwach-

sene mit erhöhten Problemlagen ausgerichtet und unterstützt diese bei der Berufsintegration und beim Zugang zu passenden Hilfen. Im Mittelpunkt steht dabei ein jugendgerech- ter, ganzheitlicher Beratungsansatz. Die konkrete Ausgestaltung des CM BB unterscheidet sich zwischen den Kantonen teilweise stark. Auch ist es in einigen Kantonen Teil einer übergeordneten IIZ-Struktur, während es in anderen als relativ eigenständiges Angebot geführt wird.

4.3.2Aktivitäten und Ergebnisse der Plattform gegen Armut

Fragestellung und empirische Analyse

Ausgangspunkt der Plattformaktivitäten war ein zentrales Ergebnis des Vorgängerpro-

gramms. Dieses hatte festgestellt, dass in der Schweiz grundsätzlich ein differenziertes Unterstützungsangebot an den Nahtstellen I und II besteht.25 In einem Bereich jedoch wurden Lücken und Koordinationsprobleme geortet: bei der Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in besonders belasteten und komplexen Lebenssituationen befinden. Dazu gehören beispielsweise Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen, von der Sozialhilfe unterstützte junge Erwachsene ohne formalen Bildungsabschluss, junge Mütter oder spät zugewanderte oder geflüchtete Jugendliche.

Die Thematik wurde zu einem Schwerpunkt der Plattform gegen Armut erklärt. Zur Schärfung und Eingrenzung wurden Sondierungsgespräche mit zentralen Akteuren der Praxis und — Seite 27 —ein interdisziplinärer Expertenworkshop durchgeführt. Aufgrund dieser Abklärungen wurde eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die zwei übergeordnete Ziele verfolgt:26 Erstens vertieft sie die Problemanalyse und zeigt auf, welches die Charakteristiken dieser Menschen sind und vor welchen Herausforderungen sie stehen. Zweitens formuliert sie Empfehlungen, um das Hilfesystem für diese Zielgruppe zu verbessern und mehr Jugendlichen einen erfolgreichen Berufseinstieg und allgemein einen gelungenen Übergang ins Erwachsenenleben zu ermöglichen. Methodisch wurde dafür ein multiperspektivischer Zugang gewählt: Die Forschenden werteten bestehende Fachliteratur aus, führten Gruppendiskussionen und Einzelinterviews mit Betroffenen, recherchierten nach Good Practice-Projekten und führten sprachregionale Workshops mit Fachpersonen durch (kantonale Stellen, Anbieter von Programmen zur beruflichen und sozialen Integration).

24Schaffner u.a. 2022, S. 20f.

25Schmidlin u.a. 2018.

Die Lebenslagen, Belastungen und Ressourcen von Jugendlichen mit Mehrfachproblematiken sind – wenig überraschend – sehr verschieden. Dennoch kristallisieren sich gemeinsame Muster heraus. Biographisch gehören dazu schwierige Bedingungen des Aufwachsens, familiäre Konflikte, teilweise auch Heimaufenthalte. Häufig fehlt eine Unterstützung durch die Herkunftsfamilie oder weitere soziale Netzwerke. Strukturell besteht eine Gemeinsamkeit darin, dass sich die Schwierigkeiten nicht auf einen Lebensbereich beschränken. Die unterschiedlichen Belastungen wirken wechselseitig aufeinander ein und können innert kurzer Zeit unheilvolle Dynamiken entwickeln. Für die Betroffenen führt dies zu einem Gefühl der Überforderung. Oftmals wissen sie nicht genau, an wen sie sich wenden können. Die administrativen Anforderungen von Fachstellen zu bewältigen, fällt ihnen schwer.

Die Überforderung ist aber nicht allein in der individuellen Lebenssituation der Betroffenen zu verorten. Sie gilt auch für die Hilfesysteme. Wie die Studie aufzeigt, geraten diese bei Mehrfachproblematiken häufig an ihre Grenzen. Sie sind typischerweise auf eine spezifische Problemlage ausgerichtet und neigen deshalb bei der Falldiagnostik dazu, sich auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschränken. Bei Anzeichen von Mehrfachproblematiken braucht es hin- gegen eine breite Abklärung, die verschiedene Lebensbereiche einbezieht. Weiter können gesetzlich definierte Aufträge den Handlungsspielraum der Hilfesysteme empfindlich einschränken. Die Folgen sind eine Fragmentierung bzw. «Versäulung» der Hilfe, die den Bedürfnissen der Betroffenen und der Dynamik ihrer Lebenssituation nicht gerecht wird. Liegt der Fokus beispielsweise allein auf dem Abschluss einer Ausbildung oder der beruflichen Integration, so droht aus dem Blick zu geraten, dass die Betroffenen auch in anderen Bereichen Hilfe benötigen, um diese Ziele zu erreichen. Dazu kommt, dass mehrfach belastete junge Menschen bei mangelnder Unterstützung durch die Herkunftsfamilie bzw. ihr soziales Umfeld umso mehr dauerhafte und stabile Beziehungen zu Fachpersonen benötigen. Viele Angebote haben eine zu geringe oder zu wenig flexible Intensität oder zu kurze Dauer, um die Betroffenen wirksam zu unterstützen.

Gemäss der Studie liegt die zentrale Herausforderung nicht bei Angebotslücken oder einer mangelnden Ausdifferenzierung für bestimmte Zielgruppen. Es geht also nicht um das Mikro- management – die punktuelle Regulierung und Anpassung einzelner Angebote. Ausschlaggebend sind vielmehr die Steuerung des Gesamtsystems und seine Zugänglichkeit. Auf dieser übergeordneten Ebene Wirkung zu entfalten, bildet die grosse Herausforderung: Die Übergangssysteme, die Jugendliche von der Schule in die Ausbildung und in den Beruf begleiten, müssen für mehrfach belastete Menschen offen sein, ihren besonderen Unterstützungsbedarf früh erkennen und angemessen darauf reagieren.

Empfehlungen

Für eine erfolgversprechende Unterstützung von jungen mehrfach belasteten Menschen auf ihrem Weg in die Arbeitswelt sind gemäss der Studie zwei Prinzipien zentral:

-Klientenzentrierung: Erstens müssen die Hilfeleistungen von den Jugendlichen und ih-

ren Bedürfnissen ausgehen – und nicht von institutionellen Systemlogiken. Dazu gehört eine bereite Bedarfsabklärung, die alle relevanten Lebensbereiche einbezieht (soziale — Seite 28 —Diagnostik). Die Zugänge sind unbürokratisch und lebensweltnah auszugestalten, die Hal- tung gegenüber den Betroffenen muss offen und wertschätzend sein. Besonders wichtig ist, dass Hilfen aus unterschiedlichen Leistungssystemen im Einzelfall sinnvoll kombiniert und miteinander verknüpft werden können. Auch in zeitlicher Hinsicht muss dem individuell unterschiedlichen Unterstützungsbedarf Rechnung getragen werden (z.B. Verlängerungsoptionen, Ausdehnung über das 25. Altersjahr).

26Schaffner u.a. 2022.

-Formal geregelte Kooperation über institutionelle Zuständigkeiten hinweg: Um das Prinzip der Klientenzentrierung umsetzen zu können, müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen gegeben sein. Es braucht eine interinstitutionelle Zusammenarbeit, die verbindlich geregelt ist. In der täglichen Arbeit soll sie insbesondere eine systemübergreifende Fallkoordination ermöglichen.

Diese beiden Prinzipien sind in Fachkreisen anerkannt und als solche nicht neu. Sie bilden bereits heute die Basis der IIZ und des Case Management Berufsbildung – also der beiden Grundformen systemübergreifender Kooperation, die an den Nahtstellen I und II zur Anwendung kommen. Wie die Studie dokumentiert, sind die Grundsätze aber noch nicht ausreichend umgesetzt: Zwischen den anerkannten Standards und ihrer Verwirklichung in der Praxis klafft eine Lücke. Um diese zu überwinden, formuliert die Studie insgesamt neun Empfehlungen, die unterschiedliche Systemebenen und Zielgruppen adressieren: die strategische Steuerung (Departements- und Amtsleitungen), die Fallführung (Ämter, Dienste und Fachstellen) sowie die Fallbegleitung (spezialisierte Anbieter und Dienstleistungserbringer, darunter auch viele nicht-staatliche Akteure).

Ebene «Strategische Steuerung» (Departements- und Amtsleitungen):

1.Regelung der interinstitutionellen Strukturen: Die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken darf nicht vom Engagement einzelner Fachpersonen oder anderen Zufälligkeiten abhängen. Es braucht vielmehr verbindliche Regelungen zwischen den zuständigen Departementen und ihren Institutionen. Diese umfassen Zielformulierungen, definierte Abläufe und Verantwortlichkeiten sowie klare Entscheidungsbefugnisse. Zu prüfen ist auch, wieweit zu diesem Zweck kantonale Normen (Gesetze, Verordnungen, Reglemente) harmonisiert werden müssen.

2.Regelung der Finanzierung: Es ist festzulegen, wie diese übergeordneten Strukturen finanziert werden. Ohne solche Anstrengungen variieren die finanziellen Mittel, die für einzelne Betroffene verfügbar sind, je nach institutioneller oder kommunaler Zuständigkeit. Damit wird das Prinzip einer klientenzentrierten Unterstützung gefährdet. Die Lösung sind kantonale Finanzierungsmodelle, welche diese Ungleichheiten durch Umverteilung, Zusammenführung finanzieller Mittel oder Neubudgetierung aufheben oder zumindest abmildern. Dies kann beispielsweise ein eigenständiger Ressourcenpool (Personal, Sachkosten) sein, über den bedarfsorientierte Fallbegleitungen sowie Projekte zur Optimierung von Schnittstellen eingerichtet werden.

Ebene «Fallführung» (Ämter, Dienste und Fachstellen):

3.Umsetzung und Pflege der interinstitutionellen Strukturen: Die Rahmenbedingungen allein garantieren noch keinen Erfolg. Die Möglichkeiten, die sie bereitstellen,

müssen auf der operativen Ebene genutzt und mit Leben gefüllt werden. Deshalb wird empfohlen, eine Stelle zu bezeichnen, welche die interinstitutionelle Zusammenarbeit aktiv pflegt, die Erfahrungen der beteiligten Akteure aufnimmt und die betreffenden Strukturen und Prozesse weiterentwickelt. Diese Stelle muss gut sichtbar und mit den notwendigen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet sein.

4.Etablierung einer Case Management-Struktur: Speziell für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken wird empfohlen, eine Stelle zu definieren, die für koordinierte Fallabklärung und die Fallführung verantwortlich ist. Grundsätzlich besteht mit dem Case Management Berufsbildung in allen Kantonen eine solche Stelle. Diese sollten gemäss der Studie noch konsequenter nach dem Prinzip der Klientenzentrierung ausgerichtet werden – also die Jugendlichen — Seite 29 —in ihren Lebenswelten «abholen» und den erweiterten Auftrag verfolgen, alle bei einer Mehrfachbelastung nötigen Hilfeleistungen zu organisieren. Wenn neben dem Case Management Berufsbildung weitere einzelfallbezogene Kooperationsstrukturen bestehen, muss deren Verhältnis geklärt werden.

5.Vorgelagerte Erstanlaufstelle zur niederschwelligen Abklärung: Es wird empfoh-

len, eine sehr niederschwellige Anlaufstelle einzurichten, die eine thematisch breit gefächerte Erstberatung anbietet. Das heisst, sie soll anonym und ohne Vorbedingungen oder Terminvereinbarung zugänglich sein. Sie vermittelt den Ratsuchenden einen Überblick über mögliche Unterstützungsangebote und triagiert sie auf Wunsch an eine geeignete Stelle (z.B. Case Management Berufsbildung, Arbeitsamt oder Sozialdienst). Idealerweise steht die Anlaufstelle in enger Verbindung mit Jugendberatungs- stellen oder kombiniert beide Aufgaben.

Quelle: bsv.admin.ch · Bundesratsberichte (BSV) 2024