Aufsatz · Bundesratsberichte (BSV) 2024

Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2019-2024

Bericht des Bundesrates
Bundesrat · 19. Juni 2024
‹Kapitel 5 von 7Seiten 29–49›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Bundesratsberichte (BSV)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Bundesrat, Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2019-2024: Bericht des Bundesrates, in: Bundesratsberichte (BSV) 2024
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6.Flexible Rahmenbedingungen für fallbegleitende Angebote: Die Zielsetzungen

von Unterstützungsangeboten müssen im Einzelfall – je nach Klientin, Klient – erweitert werden können. Dies gilt insbesondere für Angebote, die primär auf die Berufsbildung ausgerichtet sind. Um angemessen mit Mehrfachproblematiken umzugehen,

muss es im Einzelfall möglich sein, weitere Ziele wie «Unterstützung bei der Lebensbewältigung» oder «soziale Integration» aufzunehmen. Dies setzt flexible Rahmenbedingungen bezüglich Zielsetzungen, Zeitvorgaben und Fallpauschalen für die fallführenden Stellen voraus. Auch wird angeregt, die Angebote für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken verstärkt institutionenübergreifend zu organisieren. Nicht jede Institution benötigt ein eigenes Angebot für diese Zielgruppe, vielmehr sollten die Angebote insgesamt den Bedarf abdecken und von unterschiedlichen Stellen koordiniert genutzt werden können.

Ebene «Fallbegleitung» (spezialisierte Anbieter und Dienstleistungserbringer)

7.Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken: Die frühzeitige Erkennung von Mehr-

fachproblematiken sollte in allen Institutionen und Angeboten entlang der Nahstellen I und II gefördert werden. Hierzu können Sensibilisierungskampagnen sowie Aus- und Weiterbildungen von Fachpersonen helfen, ebenso geeignete Leitfäden für Ersteinschätzungen. Insbesondere in der Volksschule kann Früherkennung und -intervention einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten. Wichtig ist auch hier, dass die Zuständigkeiten (z.B. Durchführung von Ersteinschätzungen) klar geregelt und die Folgeprozesse (z.B. weiterführende Abklärungen, Organisation von Hilfeleistungen) bekannt sind.

8.Neue Formen von Integrationsangeboten: Es wird empfohlen, flexible Begleit- und

Lernangebote zu fördern, die zusätzlich zu Berufsintegrationszielen auf Themen der Lebensbewältigung eingehen. Denkbar ist zu diesem Zweck auch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen (z.B. Jugend- und Familienberatungsstellen). Ebenfalls als erfolgversprechend wird eine Flexibilisierung von Ausbildungen in entsprechenden Pilotprojekten bewertet (z.B. Teilzeitausbildungen, Ermöglichung von Unterbrüchen durch flexible Finanzierung, Begleitung am Arbeitsort).

9.Anliegen durch Interessenverbände stärken und vertreten: Den spezialisierten

Anbietern von Hilfeleistungen wird empfohlen, den gemeinsamen fachlichen Austausch zu pflegen und sich als Interessengruppe zu organisieren (z.B. Verein, Dachverband). Damit gewinnen sie an Sichtbarkeit und fachpolitischer Bedeutung. Sie werden für die Verantwortlichen der strategischen Steuerung und der Fallführung einfacher adressierbar und können ihre Anliegen, Erfahrungen und Entwicklungsideen gezielt einbringen.

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Verbreitung und Valorisierung

Die Erkenntnisse der Studie wurden in einem Praxisleitfaden verdichtet, der sich an die Akteure aller drei Systemebenen richtet (strategische Steuerung, Fallführung, Fallbegleitung).27 Studie und Praxisleitfaden wurden im Juni 2022 in einer nationalen Fachtagung bekannt gemacht, welche die Plattform gemeinsam mit der nationalen IIZ durchführte. Neben Referaten und Dialogrunden wurden in einer Poster-Ausstellung zahlreiche Praxisbeispiele präsentiert und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus konnte die Plattform die Ergebnisse in verschiedenen Anlässen zur (Berufs-)Bildung, Arbeitsintegration und Gesundheit im Rahmen von Inputreferaten oder Workshops aktiv einem breiteren Fachkreis zugänglich machen.

4.4Schwerpunkt «Grundkompetenzen und berufliche Qualifizierung armutsbetroffener Erwachsener»

4.4.1Ausgangslage

Bedeutung für die Armutsprävention

Aus Sicht der Armutsprävention reichen Massnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene nicht aus, um mit Bildungsförderung das Armutsrisiko der Bevölkerung zu reduzieren. Denn viele Personen, die über keinen formalen Bildungsabschluss verfügen oder grössere Lücken in Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen oder IKT aufweisen, haben das Alter überschritten, in dem man in der Regel einen Berufsbildungsabschluss erwirbt. Etliche unter ihnen sind erst als Erwachsene in die Schweiz gekommen.

Der Anteil der in der Schweiz wohnhaften Menschen im Alter von 25 bis 64 Jahren, die nach der obligatorischen Schule keinen formalen Bildungsabschluss auf Sekundarstufe II erworben haben, beträgt 14 Prozent.28 In absoluten Zahlen haben zurzeit rund 668’000 Personen im Alter von 25 bis 64 Jahren keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss erworben. Sie sind seltener als andere in den Arbeitsmarkt integriert29 und tragen ein deutlich höheres Risiko, von Armut betroffen zu sein.30 Das zeigt sich auch in der Sozialhilfe: Mit 49 Prozent ist der Anteil der Personen ohne Ausbildung dort markant grösser als in der Gesamtbevölkerung.31

Informationen über die tatsächlichen Grundkompetenzen (z.B. Lesen, Rechnen, Problemlösungskompetenz) der erwachsenen Bevölkerung zu ermitteln, ist ungleich aufwändiger, als den formellen Bildungsabschluss festzustellen. Entsprechende Daten werden für die Schweiz im Rahmen des OECD-Projekts PIAAC (Programme for the International Assessment of Adult Competencies) erhoben und sind ab Ende 2024 verfügbar.32 Bekannt ist, dass sich Personen ohne nachobligatorische Ausbildung im Vergleich zu anderen seltener weiterbilden und sich bestehende Ungleichheiten somit verschärfen dürften: Personen mit einem Berufsbildungsabschluss beteiligen gut doppelt so häufig an nicht-formalen Weiterbildungsaktivitä- ten (z.B. Kurse, Konferenzen, Seminar, Privatunterricht); die Unterschiede zu Personen mit — Seite 31 —einem allgemeinbildenden Sek II-Abschluss oder einem Tertiärabschluss sind noch ausgeprägter.33

27Schaffner u.a. 2022.

28www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Tabellen > Suche in Titelei: Bildungsstand der ständigen Wohnbevölkerung nach Arbeitsmarktstatus, Geschlecht, Nationalität, Altersgruppen und Familientyp (1.4.1996-31.3.2023).

29SKBF 2018, S. 25f.

30www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > > Wirtschaftliche Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Armut und Deprivation > Armut > Tabelle: Armutsquote, nach verschiedenen Merkmalen (2007-2021).

31www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Soziale Sicherheit > Sozialhilfe > Sozialhilfebeziehende > Wirtschaftliche Sozialhilfe.

32www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > PIAAC Schweiz - Grundkompetenzen von Erwachsenen.

Akteure und Massnahmen

Die Förderung des Berufsabschlusses für Erwachsene ist seit rund zehn Jahren ein Handlungsschwerpunkt der Verbundpartner von Bund, Kantonen und OdA.34 Der Bund ist dabei für die strategische Steuerung und Entwicklung, das Erarbeiten von Grundlagen und die Projekt- förderung zuständig. Die Hauptverantwortung hierfür liegt beim SBFI, andere Bundesämter arbeiten über verschiedene Schnittstellen am Thema mit (insbesondere SEM, SECO und BSV). Für die Umsetzung konkreter Massnahmen sind die Kantone und die OdA zuständig.

Für die Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener besteht mit dem Bundesgesetz über Weiterbildung seit 2017 eine gesetzliche Grundlage, welche Bund und Kantone verpflichtet, sich in diesem Bereich einzusetzen und ihre Aktivitäten zu koordinieren (Art. 13-17 WeBiG; SR 419.1). Daneben gibt es weitere Gesetze, die den Erwerb von Grundkompetenzen regeln oder ein entsprechendes Engagement zumindest ermöglichen. Dazu gehören insbesondere Regelungen im Ausländerrecht35 und in der Arbeitslosenversicherung.36 Neben dem SBFI sind auf Bundesebene insbesondere das SECO, das SEM, das BSV sowie – für den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien – das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in die Förderung von Grundkompetenzen involviert. Die Koordination auf nationaler Ebene erfolgt primär im Rahmen des nationalen IIZ-Steuerungsgremiums.

Auf gesamtschweizerischer Ebene engagieren sich die Schweizerische Weiterbildungskonferenz (SWBK) als Fachkonferenz der EDK und der Dachverband Lesen und Schreiben

Schweiz (DVLS) in der Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen. 2017 haben die beiden Akteure mit finanzieller Unterstützung des SBFI die nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne «Einfach besser!» lanciert.37 Ebenfalls im Thema Grundkompetenzen aktiv ist der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB). Unter anderem startete er gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) eine Weiterbildungsoffensive in Form eines Pilotprojekts, in dem Sozialdienste beim Aufbau von Förderstrukturen im Bereich Grundkompetenzen und Weiterbildung unterstützt werden.38

4.4.2Aktivitäten und Ergebnisse der Plattform

Fragestellung und empirische Analyse

Armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen nehmen die bestehenden Angebote zur Förderung von Grundkompetenzen oder zur beruflichen Qualifizierung verhältnismässig selten in Anspruch. Zwar fehlt ein statistischer Überblick zur Nutzung der Angebote. Aber es steht ausser Zweifel, dass die Zahl der Erwachsenen mit Armutserfahrungen, die über keinen Bildungsabschluss verfügen oder Defizite im Bereich der Grundkompetenzen haben, um ein Vielfaches grösser ist als die aktuelle Nachfrage nach entsprechenden Bildungs- und Qualifikationsangeboten.

33www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Weiterbildung > Tabelle: Teilnahme an Weiterbildung (letzte 12 Monate; 2011, 2016, 2021). Die Angaben beruhen auf dem Mikrozensus Aus- und Weiterbildung des BFS. Aktuellere Angaben sind über die Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung SAKE verfügbar, sie beziehen sich auf die 4 letzten Wochen vor der Befragung. Die hier beschriebenen Unterschiede nach Bildungsniveau werden dabei bestätigt: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungsindikatoren > Nach Themen > Zugang und Teilnahme > Weiterbildungsteilnahme > Teilnahme an Weiterbildung (letzte 4 Wochen; 2010-2023).

34www.sbfi.admin.ch > Im Brennpunkt > Bildung > Berufsbildungssteuerung und Berufsbildungspolitik > Projekte und Initiativen > Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene.

35Integrationsförderung, Art. 58 AIG (SR 142.20).

36Bildungsmassnahmen im Rahmen von arbeitsmarktlichen Massnahmen, Art. 60 AVIG (SR 837.0).

37www.besser-jetzt.ch

38www.skos.ch > Themen > Bildung > Weiterbildungsoffensive. Umfassende Informationen zum Engagement des SVEB im Bereich Grundkompetenzen: www.alice.ch > Themen > Grundkompetenzen.

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Ein Sounding Board, das die Plattform im September 2020 mit Fachpersonen aus dem Sozial- und Bildungsbereich durchführte, identifizierte diesen Sachverhalt als zentrale Herausforderung im gewählten Schwerpunktthema. Die Plattform gab deshalb eine Grundlagenstu- die in Auftrag, die sich dezidiert dem Ziel verschrieb, die Sichtweise und die Erfahrungen der Betroffenen selbst zu erschliessen.39 Durch ein besseres Verständnis ihrer Lebenswelt wird aufgezeigt, welche Faktoren ihnen den Bildungszugang erschweren und was dagegen unternommen werden kann. Zu diesem Zweck wurden ausführliche Interviews mit 80 armutsbetroffenen und gering qualifizierten Menschen in der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz geführt. Hinzu kamen Einzel- und Fokusgruppeninterviews mit rund 60 Expertinnen und Experten aus dem Sozial- und Bildungsbereich sowie selbstorganisierten Kollektiven, Literaturrecherchen und ergänzende statistische Analysen des Schweizerischen Haushaltspanels.

Die Studie konzentriert sich auf fünf Konstellationen:

− Junge Erwachsene ohne nachhaltigen Berufseinstieg

− Alleinerziehende

− Migrationsfamilien als Angestellte im Niedriglohnbereich («Working Poor»)

− Erwerbslose über 50 Jahren

− Selbständigerwerbende

Für jede Konstellation – und mehrere Untergruppen – wird nachgezeichnet, welche Hürden dem Bildungszugang im Wege stehen. Dabei wird unterschieden zwischen Belastungen der aktuellen Lebenssituation («Nicht-Können»), zu geringen Kenntnissen von Bildungsmöglichkeiten und -wegen («Nicht-Wissen»), mangelnder Unterstützung oder nicht vorhandenen Anspruchsrechten («Nicht-Erhalten») sowie persönlichen Vorbehalten, Ängsten oder auch Autonomiebedürfnissen («Nicht-Wollen»). Für Alleinerziehende und Migrationsfamilien zeigt sich beispielsweise, dass die persönliche Bildungsorientierung in der Regel sehr stark ausgeprägt ist. Dem steht eine hohe Beanspruchung durch Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung entgegen, oftmals kombiniert mit weiteren Belastungen (z.B. psychischer Stress, arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme, soziale Isolation, Sorgen um kranke Familienmitglieder). Wenn in diesen Konstellationen Unterstützungsleistungen oder Anspruchsberechtigungen eingeschränkt sind, dann vor allem wegen migrationsspezifischen und ausländerrechtlichen Regelungen und Benachteiligungen. Das Wissen um die bestehenden Angebote erweist sich als sehr heterogen.

Tendenziell andere Problemzusammenhänge finden sich bei älteren Erwerbslosen und Selbständigerwerbenden. Bei den älteren Erwerbslosen kommen zusätzliche Aspekte des «Nicht-Könnens» und des «Nicht-Erhalts» hinzu: gesundheitliche und altersbedingte Einschränkungen, fehlende Zugänge wegen Altersdiskriminierung oder nicht erfüllten formalen Bedingungen. Enttäuschungen mit früheren Bildungsplänen oder Vorbehalte gegenüber schulischer Bildung können sich negativ auf die Motivation auswirken («Nicht-Wollen»). Auch bei Selbständigerwerbenden ist die Motivation teilweise reduziert, weil sie eine Priorität auf nicht-theoretische, praktische Arbeit legen. Gleichzeitig bestehen in derselben Gruppe mitunter sehr grosse Hoffnungen, dank Bildung einen Aus- oder Neuanstieg zu schaffen. Diese Hoffnungen stossen auf Grenzen, wenn den Betroffenen keine geeigneten Angebote bekannt sind

(«Nicht-Wissen») oder sie keine ausreichende Unterstützung erhalten («Nicht-Erhalten»). Als sehr verschieden erweisen sich die Problemlagen bei den jungen Erwachsenen ohne nachhaltigen Berufseinstieg.

Die Studie kommt zur zentralen Erkenntnis, dass es ausgesprochen anspruchsvoll ist, armutsbetroffenen und armutsgefährdeten Erwachsenen einen effektiven Bildungszugang zu ermöglichen. In ihrer aktuellen Lebenssituation ist Bildung für die Betroffenen oftmals kein zentrales Thema. Die Herausforderungen, mit denen sie tagtäglich konfrontiert sind, nehmen sie zu sehr in Anspruch. In vielen Fällen sind es andere Bedürfnisse, die im Vordergrund stehen: die Notwendigkeit, sich die materielle Existenz zu sichern, der Wunsch nach «Ruhe» in — Seite 33 —multiplen Überlastungssituationen, das Bedürfnis nach (Re-)Orientierung und einer autonomen Lebensgestaltung. Wenn sich ein Bildungswunsch herauskristallisiert, erweist es sich als äusserst fordernd und schwierig, ihn über längere Dauer konsequent zu verfolgen. Besonders komplex ist das Verhältnis zwischen Bildungsprojekten und Existenzsicherung: Einerseits tritt das Bedürfnis nach Bildung fast immer in Kombination mit dem Bedürfnis nach finanzieller Unabhängigkeit auf, andererseits ist es oftmals gerade der ökonomische Druck, der die Betroffenen veranlasst, Bildungspläne zurückzustellen. In manchen Fällen schliesslich sind die Sorgen derart vielfältig und erdrückend, dass nur eine umfassende Entlastung und Begleitung die Chance eröffnen würde, ein Bildungsprojekt zu entwickeln und umzusetzen.

39Mey u.a. 2023.

Über alle untersuchten Konstellationen hinweg identifiziert die Studie insgesamt fünf Problematiken, die dem Bildungszugang von erwachsenen Menschen mit Armutserfahrungen im Wege stehen:

− Druck zu eigenständiger Existenzsicherung

− vorhandene Mehrfachbelastungen

− «subjektive Bildungsferne» im Sinne von Ängsten und Vorbehalten gegenüber Schule und Lernen

− faktisch versperrte Zugänge zu Bildung aufgrund enger Zugangskriterien und fehlender Finanzierungsmöglichkeiten

− fehlendes Wissen bis hin zur Desorientierung

Empfehlungen

Um diese Hürden zu reduzieren, formuliert die Studie fünf übergreifende Empfehlungen, die in weiteren Einzelempfehlungen konkretisiert werden. Weil die Studie die Perspektive der Betroffenen ins Zentrum stellt, adressieren die Empfehlungen bewusst nicht spezifische institutionelle Akteure. Vielmehr handelt es sich um Appelle an alle in der Verantwortung stehenden Institutionen und Organisationen:

1.Bedarfsgerechte Finanzierung im Armutskontext: Zwar bestehen in der Praxis diverse

Ansätze und Instrumente zur Finanzierung des Zugangs zur Bildung. Trotzdem zeigt die Studie, dass fehlende Finanzierungsmöglichkeiten ein allgegenwärtiger Faktor sind, wenn armutsbetroffenen Menschen der Zugang zu Bildung verwehrt bleibt. Gründe dafür sind beispielsweise nicht gedeckte indirekte Bildungskosten (d.h. Erwerbsausfälle) oder Anspruchsvoraussetzungen, die einen Teil der Betroffenen ausgrenzen. Die Studie formuliert deshalb die folgenden Einzelempfehlungen:

− Zugang zu einer beruflichen Grundbildung oder Tertiärbildung durch bedarfsgerechte Finanzierung: Für armutsbetroffene Menschen, die ein entsprechendes Potenzial aufweisen, muss die Finanzierung auch die indirekten Kosten abdecken. Die Finanzierung soll unabhängig vom ausländerrechtlichen Status, dem Alter oder dem Wohn- kanton verfügbar sein.

− Finanzierte Bildungszugänge im Bereich Grundkompetenzen: In der nonformalen Bildung wird empfohlen, Angebote im Bereich der Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Alltagsmathematik, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien) für finanzschwache Menschen möglichst kostenfrei zu halten. Hierzu gibt es bereits diverse Ansätze (z.B. Bildungsgutscheine, objektbezogene Finanzierung), sie müssen konsequent weiterverfolgt und ausgebaut werden.

− Finanzierung von Sprachkursen über ein minimales Niveau hinausgehend: Armutsbetroffenen Menschen sollten Sprachkurse bis zu einem Niveau finanziert werden, das für eine berufliche Integration, die ihrem individuellen Potenzial entspricht, notwendig ist. Wie die Studie zeigt, führen pauschale Regelungen teilweise dazu, dass motivier- ten Personen der Zugang Ausbildungsgängen verwehrt bleibt, weil sie die (formalen) Anforderungen an das Sprachniveau nicht erreichen.

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2.Bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Bildung (und allenfalls Betreuungspflichten): Insbesondere Personen, die keine staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung beziehen, sind durch die Erwerbsarbeit zeitlich stark beansprucht (z.B. hohe Arbeitspensen, mehrere Jobs, unregelmässige oder an Randzeiten angesetzte Arbeitseinsätze). Die Situation verschärft sich, wenn die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Familienangehörigen weitere Zeit beansprucht. Die Studie formuliert diesbezüglich die folgenden Einzelempfehlungen:

− Ausbau von Bildungsangeboten in zeitlicher und örtlicher Flexibilität: Die Bildungsan-

gebote sind bezüglich Präsenzzeiten, Durchführungsorten und Umfang (modularer Aufbau) möglichst flexibel auszugestalten. Mit einer Vielfalt an konkreten Teilnahme- möglichkeiten steigt die Chance, dass Personen mit hoher zeitlicher Beanspruchung durch Beruf und Familie die Angebote besuchen und abschliessen können. Ambivalent beurteilt werden dagegen Online-Kurse: Sie bieten zwar viel Flexibilität, erweisen sich aber besonders im Fall von bildungsungewohnten Personen als ungeeignet und zu hochschwellig.

− Strukturen familienexterner Betreuung und vermehrtes Angebot an Teilzeitlehren: Um

Bildung für armutsbetroffene Eltern und speziell Alleinerziehende zugänglich zu machen, werden Teilzeit-Ausbildungen und der Ausbau eines kostengünstigen und zeitlich flexiblen Angebots an familienexterner Kinderbetreuung empfohlen. In Betracht zu ziehen sind auch Bildungsangebote mit integrierter Kinderbetreuung.

− Vermehrter Einbezug von Arbeitgebenden: Arbeitgebende sollen – durch Sensibilisie-

rung und (finanzielle) Anreize – vermehrt für die Bildung von gering qualifizierten Mitarbeitenden gewonnen werden. Ihr Engagement ist in mehrerlei Hinsicht wichtig: bei der Ansprache und Information der Zielgruppe, bei der konkreten Freistellung und Unterstützung von Mitarbeitenden sowie bei der Entwicklung und Umsetzung betriebsinterner Bildungsangebote.

3.Weitere Stärkung alternativer Bildungswege: Viele Armutsbetroffene verfügen zwar über geringe formale Qualifikationen, aber über längere berufliche Erfahrungen. Deshalb werden Verfahren begrüsst, die auf diesem Weg erworbene Bildung validieren und zu einem formalen Abschluss führen. In der jüngeren Vergangenheit wurden hierzu auf Bundes- und Kantonsebene wichtige Grundlagen geschaffen (Berufsabschluss für Erwachsene). Die Studie formuliert hierzu die folgenden Einzelempfehlungen:

− Weiterer Ausbau von Validierungsverfahren: Neben dem quantitativen Ausbau (wei-

tere Berufe, weitere Kantone) wird insbesondere empfohlen, die Verfahren – insbesondere in stark praktisch ausgerichteten Berufen – einfach verständlich zu gestalten und ergänzende Begleitstrukturen (z.B. Coaching) aufzubauen.

− Stärkung von Branchenzertifikaten: Es soll nach Wegen gesucht werden, um die Lü-

cke zwischen nonformalen Abschlüssen wie Branchenzertifikaten und formalen Abschlüssen zu schliessen. Denkbar wäre beispielsweise, Branchenzertifikate als Module in Qualifizierungsverfahren anzuerkennen.

− Vereinfachung der Diplomanerkennung. Die Handlungsspielräume, im Ausland erwor-

bene Abschlüsse anzuerkennen, sollen aktiv genutzt werden (Vereinfachung der Verfahren, Prüfen einer liberaleren Anerkennungspraxis).

4.Erleichterter Zugang zu Informationen und professionelle Beratung für alle armutsbetroffenen und -gefährdeten Personen: Selbst wenn sie aktiv danach suchen, fehlt vielen armutsbetroffenen Menschen ein ausreichendes Wissen über die vorhandenen Bildungsangebote. Auch an Zugängen zu professioneller Beratung und Begleitung mangelt es. Personen, die den Kontakt mit sozialstaatlichen Institutionen und insbesondere mit der Sozialhilfe scheuen (z.B. wegen Angst vor ausländerrechtlichen Sanktionen), sind weitgehend auf sich alleine gestellt. Aber auch dort, wo solche Kontakte bestehen, wird die Unterstützung in Bildungsfragen oftmals als wenig hilfreich empfunden und ist stark von einzelnen Fachpersonen oder dem jeweiligen Wohnort abhängig. Um dem entgegenzusteuern, formuliert die Studie folgende Einzelempfehlungen: — Seite 35 —− Errichtung von dezentralen «ersten» Ansprechstellen für Bildungsfragen: Es wird an-

geregt, auf kantonaler oder regionaler Ebene sehr niederschwellig zugängliche Ansprechstellen für Bildungsfragen einzurichten. Diese sind idealerweise in nachbarschaftliche Kontexte eingebettet, haben auch in Randstunden geöffnet und werden bei Bedarf durch mobile bzw. aufsuchende Information und Beratung ergänzt. Sie sind unabhängig von der Sozialhilfe oder dem Sozialamt, allenfalls aber an bereits bestehende Strukturen wie Jugendzentren, kirchliche Anlaufstellen oder Bibliotheken angebunden.

− Stärkung von Fach- und Schlüsselpersonen an dezentralen Ansprechstellen: In die-

sen Ansprechstellen kommt den Fachpersonen eine entscheidende Rolle zu. Ihre Vernetzung ist zentral, damit sie die Klientinnen und Klienten zuverlässig an die richtigen Stellen triagieren und gewährleisten, dass sie bei Bedarf zu professioneller Beratung und Begleitung finden. Die Fachpersonen sind zudem auf regelmässig aktualisierte Informationen zum bestehenden Angebot angewiesen, das neben den klassischen auch die alternativen Bildungswege umfasst.

− Kostenloser Zugang zu professioneller bildungsbezogener Beratung: Es wird empfoh-

len, allen armutsbetroffenen und -gefährdeten Menschen einen kostenlosen Zugang zu professioneller bildungsbezogener Beratung und Begleitung einzuräumen. Dies muss auch dann gewährleistet sein, wenn bereits ein Berufsabschluss erworben wurde, aber eine nachhaltige berufliche Integration ausblieb. Die institutionelle Verankerung dieser Beratung und Begleitung ist sorgfältig zu klären, von einer Anbindung an die Sozialhilfe wird abgeraten.

− Sensibilisierung von Fachpersonen auf fallführenden Stellen: Fachpersonen auf fall-

führenden staatlichen Stellen (Sozialamt, Regionale Arbeitsvermittlungszentren, IV-Stellen) sind dafür zu sensibilisieren, dass Bildungspläne für armutsbetroffene und - gefährdete Menschen vor allem dann Realisierungschancen haben, wenn deren Lebenssituation umfassend berücksichtigt wird. Falls sich ein vertiefter Beratungs- und Begleitbedarf abzeichnet, der nicht im Rahmen der betreffenden Fallführung aufgefangen werden kann, ist rechtzeitig eine Triagierung zu den dafür vorhandenen, spezialisierten Angeboten vorzunehmen.

− Spezifische Angebote für Personen mit Mehrfachbelastung: Es wird empfohlen, für

Personen mit Mehrfachbelastungen vermehrt spezifische, professionelle Angebote zu entwickeln, die hoch flexibel sind und der individuellen Situation angepasst werden können. Häufig ist dort die Stabilisierung der Lebenssituation prioritär und treten Bildungsthemen erst nachgelagert auf. Begleitangebote sollten wenn möglich über den Abschluss einer Ausbildung hinausgehen und auch die ersten oder erneuten beruflichen Schritte umfassen.

5.Konsequente Niederschwelligkeit von Strukturen und Angeboten: Für manche Armutsbetroffene sind Bildungsangebote mit negativen Erinnerungen, Vorbehalten und Selbstzweifeln verbunden, auch engen Mehrfachbelastungen ihre Handlungsmöglichkei- ten ein. Im Bereich der Grundkompetenzen wurden in den letzten Jahren Förderprogramme lanciert, die solchen Problematiken Rechnung tragen. Die Studie formuliert hierzu die folgenden Empfehlungen:

− Entwicklung innovativer, praxisorientierter Bildungsformate: Es wird empfohlen, Anbie-

ter in der Entwicklung innovativer Angebote zu unterstützen, die stark praxisorientiert sind und nicht auf klassischer schulischer Didaktik beruhen. In diesem Prozess kann auch der Einbezug von Betroffenen sinnvoll sein.

− Entwicklung stark individualisierter und modularisierter Bildungsformate: Es wird emp-

fohlen, vermehrt stark modularisierte Angebote zu entwickeln, die individuellen Bedürfnissen flexibel angepasst werden können. Dies gilt sowohl für die Weiterbildung wie auch für Angebote, die zu formalen Abschlüssen führen.

− Strukturen für niederschwellig zugängliche Bildungs- und Entlastungsräume: Die im

Bereich der Grundkompetenzen unternommenen Anstrengungen, niederschwellig zugängliche, — Seite 36 —dezentrale Lernangebote aufzubauen, sind fortzusetzen und auszuweiten. Dabei sind die Bildungsangebote in sinnvoller Weise mit Räumen für Austausch und Entlastung sowie Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu kombinieren. Auch ist denkbar, solche Räume gleichzeitig als Ansprechstellungen für Bildungsfragen (siehe Empfehlung Nr. 4) zu nutzen.

Verbreitung und Valorisierung

Gemeinsam mit der nationalen IIZ und in Kooperation mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) führte die Plattform im März 2023 eine Fachtagung zur Bildungsförderung für armutsbetroffene und -gefährdete Erwachsene durch. Dabei wurden Praxisbeispiele vorgestellt und die Ergebnisse zweier weiterer Studien präsentiert, die sich mit der Koordination und Qualitätskontrolle in der Grundkompetenzförde- rung sowie der Finanzierung von direkten und indirekten Kosten in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene beschäftigen.40 Anlässlich der Tagung wurde eine Synthese erstellt,

welche die wesentlichen Erkenntnisse dieser drei Studien bündelt und mit Verweisen auf konkrete Projekte illustriert.41 An der Tagung hat sich gezeigt, dass funktionierende Lösungsansätze vorhanden sind, um die Förderung der Qualifizierung zu verbessern, es nun aber eine weitere Sensibilisierung und Vernetzung der verschiedenen involvierten Akteure/Fachpersonen braucht. Daher investierte die Plattform in eine weitere und zielgerichtete Verbreitung der Erkenntnisse in Bezug auf eine bessere Erreichbarkeit, indem 2024 zwei regionale Veranstaltungen organisiert werden. Die Veranstaltungen werden jeweils zusammen mit Partnern vor Ort auf die spezifischen regionalen Interessen angepasst und machen Fachpersonen aus den verschiedenen Bereichen (Bildung, Soziales, Integration) mit den Empfehlungen der Studie sowie bestehenden Anschauungsbeispielen vertraut. Die Veranstaltungen bieten ausserdem Gelegenheit zur Vernetzung zwischen den verschiedenen Bereichen, zwischen benachbarten Kantonen und den föderalen Ebenen.

4.5Schwerpunkt «Familienarmut»

4.5.1Ausgangslage

Bedeutung für die Armutsprävention

Aus Sicht der Armutsprävention ist Familienarmut wegen der Zukunftsperspektiven der betroffenen Kinder ein besonders wichtiges Handlungsfeld. Knappe Ressourcen und eine hohe psychosoziale Belastung wirken sich negativ auf die Entwicklungschancen der Kinder aus. Massnahmen zur Bekämpfung von Familienarmut sind deshalb zentral, um zu verhindern, dass sich Armut auf nachwachsende Generationen überträgt.

Besonders häufig von Armut betroffen sind Einelternfamilien – meistens mit alleinerziehenden Müttern – und Paarhaushalte mit drei oder mehr Kindern. 2021 waren ihre Armutsquoten mehr als doppelt so hoch wie jene von Paaren im Erwerbsalter, in deren Haushalt keine Kinder (mehr) leben.42 Dies hängt nicht nur damit zusammen, dass mit der Geburt von Kindern die Haushaltsausgaben steigen. Parallel dazu verringert sich das verfügbare Einkommen,

wenn Eltern – mehrheitlich die Mütter – ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Kinderbetreuung unterbrechen oder reduzieren. Das Armutsrisiko ist deshalb am grössten, wenn die Kinder im Vorschulalter sind, und sinkt mit zunehmendem Alter (des jüngsten Kindes).43

40Feller u.a. 2022; Rudin u.a. 2020. Für die Tagung wurde eine Synthese aller drei Studien erstellt.

41Schwab Cammarano/Stern 2023.

42www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Armut und Deprivation > Armut > Tabelle: Armutsquote, nach verschiedenen Merkmalen (2007-2021).

43BFS 2021a, S. 45f. und 57f.; Suter 2020, S. 2.

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Akteure und Massnahmen

Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Familienarmut können an sehr unterschiedlichen Punkten ansetzen:44 Sie können beispielsweise die finanzielle Situation von Familien durch Transferleistungen oder Steuererleichterungen verbessern, die Erwerbsintegration der Eltern durch Entlastungmassnahmen (z.B. subventionierte familienergänzende Kinderbetreuung) oder Qualifikations- und Bildungsmassnahmen stärken, Familien durch Beratung und Coaching unterstützen oder die Entwicklung der betroffenen Kinder fördern. Auch Regelungen des Scheidungs- und Unterhaltsrechts wirken sich auf die Verteilung von familiä- ren Armutsrisiken auf Mütter und Väter aus. Für die Prävention und Bekämpfung von Familienarmut gilt somit, was für die Familienpolitik und die Armutsprävention im Allgemeinen gilt: Es handelt sich um eine ausgesprochene Querschnittaufgabe.

Die Bekämpfung von Familienarmut ist primär in der Kompetenz der Kantone, Städte und Gemeinden. Entsprechend sind auch die interkantonalen Konferenzen und Kommunalverbände in diesem Thema aktiv. Die SODK setzt sich in ihren Arbeiten seit mehreren Jahren für die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung und Massnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Familien ein. Der Schweizerische Städteverband bearbeitet das Thema hauptsächlich im Rahmen der Städteinitiative Sozialpolitik (Fachkonferenzen, Analyseschwerpunkte im Kennzahlenbericht zur Sozialhilfe).

Die Kompetenzen des Bundes in der Familienpolitik sind in Artikel 116 der Bundesverfassung geregelt. Er ermächtigt den Bund, die Familie zu fördern, Dritte (Kantone, Gemeinden, private Organisationen) zu unterstützen sowie Familienzulagen und die Mutterschaftsversicherung zu regeln. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des BSV. Neben den genannten Versicherungsleistungen richtet das BSV auch Finanzhilfen für die Schaffung von familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangeboten aus und fördert damit die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.45 Zudem unterstützt der Bund gesamtschweizerisch oder

sprachregional tätige Familienorganisationen in den Förderbereichen «Begleitung und Beratung von Familien sowie Elternbildung» und «Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie Ausbildung».

Umfassende Kompetenzen besitzt der Bund im Bereich des Familienrechts: Gemäss Bundesverfassung liegt die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts in der Zuständigkeit des Bundes (Art. 122 Abs. 1 BV). Dazu gehören die Bestimmungen zu Ehe, Verwandtschaft und zu Kindes- und Erwachsenenschutz (Art. 90-456 ZGB; SR 210). Die Kantone sind für die Organisation der Gerichte und die Rechtsprechung in Zivilsachen zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht (Art. 122 Abs. 2 BV).

4.5.2Aktivitäten der Plattform

Im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut (2014-2018) war eine Bestandesaufnahme von kommunalen Strategien zur Bekämpfung von Familienarmut durchgeführt worden.46 Die Studie zeigte unter anderem, dass die Regeln der finanziellen Existenzsicherung hauptsächlich durch die Kantone gesetzt werden. Die Städte und Gemeinden engagieren sich weniger mit direkten Geldleistungen, sondern hauptsächlich mit nicht-monetären Massnahmen in der Bekämpfung von Familienarmut. Dabei erweist es sich als eine anspruchsvolle Aufgabe, eine präventiv wirkende Strategie über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg aufzubauen und zu koordinieren.

Der Schwerpunkt «Familienarmut» der Plattform gegen Armut knüpft an diesen Erkenntnissen an, nimmt aber diesmal die Rolle der Kantone in den Fokus. Anfang 2023 wurde eine — Seite 38 —Studie in Auftrag gegeben, die gute Beispiele der inhaltlichen Abstimmung und organisatorischen Koordination von kantonalen Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Familienarmut identifiziert. Von besonderem Interesse ist dabei, wie es ausgehend vom Problemfeld «finanzielle Situation» gelingen kann, Hilfeleistungen in weiteren Bereichen (z.B. Bildung, Erwerbsintegration oder Wohnen) zu organisieren und aufeinander abzustimmen, damit diese angemessen auf die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Familien reagieren und eine möglichst nachhaltige Präventionswirkung entfalten. Diese Abstimmung und Koordination von Hilfeleistungen trägt zu mehreren Zielen bei, die sich gegenseitig ergänzen: einerseits das Ziel, das soziale Existenzminimum zu garantieren, andererseits die mittel- und längerfristigen Ziele, den Familien zur wirtschaftlichen Selbständigkeit zu verhelfen und zu verhindern, dass die Entwicklungs- und Wohlstandschancen der Kinder nachhaltig beeinträchtigt werden.

44Stutz u.a. 2017, S. 6-28.

45Zusätzlich zu den Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsangeboten wurden 2017 zwei weitere Förderinstrumente geschaffen, die auf eine Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionsbeiträge für die Senkung der Elterntarife sowie eine bessere Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern zielen.

46Stutz u.a. 2017.

In methodischer Hinsicht beruht die Studie auf einer Literatur- und Dokumentenanalyse, Experteninterviews sowie Workshops mit armutserfahrenen Personen und Fachleuten involvier- ter Stellen und Akteursgruppen in Kantonen. Die Problemfelder armutsgefährdeter und -betroffener Familien werden anhand der Literatur bestimmt und mit Unterstützungsbedürfnissen von armutserfahrenen Eltern für die Schweiz konkretisiert; desgleichen der Bedarf und die Voraussetzungen zur erfolgreichen Koordination von Massnahmen. In Fallstudien für fünf Kantone wird anschliessend empirisch geprüft, in welchem Ausmass eine solche Koordination gelingt und welche Rahmenbedingungen in Kantonen diese beeinflussen. Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 erwartet und im Rahmen der Nationalen Konferenz gegen Armut zur Diskussion gestellt.

4.6Schwerpunkt «Corona-Krise und Armut in der Schweiz»

Nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie rief der Bundesrat am 16. März 2020 die ausserordentliche Lage aus und ergriff Schutzmassnahmen, die tief in die Wirtschaft und das soziale Zusammenleben eingriffen. Es wurden Befürchtungen geäussert, dass diese Massnahmen für viele Erwerbstätige zu erheblichen Verdiensteinbussen und zu einer Zunahme von Armut führen könnten. Um solche Einkommensverluste aufzufangen, führte der Bundesrat die Corona-Erwerbsausfallentschädigung ein, nahm verschiedene Ausweitungen und Vereinfachungen bei der Kurzarbeit vor und erhöhte vorübergehend die maximale Anzahl an Taggeldern der Arbeitslosenversicherung.

Die Steuergruppe der Plattform gegen Armut beriet im Juli 2020 darüber, ob und in welcher Form die Corona-Krise im Rahmen der Plattform aufzunehmen sei. Sie entschied sich dafür, gesichertes Wissen über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Armut und sozioökonomische Ungleichheit in der Schweiz bereitzustellen und den Austausch und den Akteuren zu fördern, die sich in der Bewältigung der sozialen Folgen der Krise engagierten.

Zur Aufbereitung von Grundlagenwissen gab die Plattform zwei Projekte in Auftrag: Zum einen wurde die Corona-Zusatzbefragung des Schweizer Haushaltspanels, die im Mai/Juni 2020 durchgeführt worden war, nach Einkommensgruppen ausgewertet.47 Zum anderen wurde ein Monitoring von einschlägigen Forschungsarbeiten durchgeführt und im Herbst 2021 in einem Synthesebericht zusammengefasst.48

Die beiden Projekte liefern starke Indizien dafür, dass die Pandemie – zumindest vorübergehend – zu einer Zunahme finanzieller Ungleichheit führte. Gemäss Bevölkerungsbefragungen erlitten Personen mit wenig Geld im Jahr 2020 relativ betrachtet die grössten Einkommenseinbussen und mussten am häufigsten auf Ersparnisse zurückgreifen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Diese Entwicklungen schlugen sich allerdings 2020 und 2021 nicht in einer Erhöhung der Sozialhilfezahlen nieder. Dafür dürften zu einem grossen Teil die Hilfemassnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden verantwortlich sein.

Besonders hart getroffen hat die Krise erwiesenermassen Bevölkerungsgruppen, die nicht oder nur begrenzt in das System der sozialen Sicherheit integriert sind. Öffentlich sichtbar — Seite 39 —wurde dies in mehreren Schweizer Städten, in denen sich im Frühling 2020 lange Warteschlangen vor Abgabestellen mit Nahrungsmittelpaketen bildeten. Mehrere Studien aus dem Raum Genf und aus Zürich geben Einblick in die Probleme und Bewältigungsstrategien von Personen, die während der Krise auf Lebensmittelhilfe angewiesen waren.49 Sie zeigen, dass Personen in irregulären Beschäftigungsverhältnissen, deren Erwerbseinkommen ganz oder teilweise weggefallen sind, die massivste unmittelbare Prekarisierung erfahren haben. Dazu gehören insbesondere Sans-Papiers und Sex-Arbeitende. Sie erhielten wichtige Unterstützung von privaten Hilfswerken, teilweise in Zusammenarbeit mit Städten und Kantonen.

47Tillmann u.a. 2021.

48Beyeler u.a. 2021.

Die Plattform verdichtete die Ergebnisse der beiden Studien in Faktenblättern und führte im August und Oktober 2021 zwei Austauschanlässe durch. Sie gaben zentralen Akteuren die Gelegenheit, sich über die Armutsfolgen der Pandemie auszutauschen und sich gegenseitig über aktuellen Wissensstand und getroffenen Massnahmen zu informieren. Die erste Veranstaltung wurde unter Fachpersonen der Bundesverwaltung durchgeführt, die zweite fand gemeinsam mit Vertretern von Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie der Glückskette statt. Die Erfahrungsberichte zeigten, dass die privaten Hilfswerke ihre Soforthilfen nicht oder nur bedingt mit staatlichen Stellen zu koordinieren vermochten (u.a. wegen Dringlichkeit); gleichzeitig erwuchsen in diesem Kontext neue Unterstützungsnetzwerke. Auch berichteten Armutsbetroffene an der Tagung vom September 2021 von ihren Erfahrungen während der Krise und teilten diese mit Fachpersonen aus dem Sozialbereich (vgl. Abschnitt 4.2.2).

Das BSV verfolgt empirische Studien, die sich mit den Folgen der Corona-Krise auf die Armut in der Schweiz beschäftigen, nach wie vor eng mit. Dies gilt insbesondere für einschlägige Projekte des Nationalen Forschungsprogramms 80 «Covid-19 in der Gesellschaft».50 Ihre Ergebnisse werden unter anderem im nationalen Armutsmonitoring berücksichtigt, dessen erster Bericht 2025 erscheint (siehe oben Ziffer 1).

49Bonvin u.a. 2020; Jackson/Petrucci/Wagner 2020; Petrucci/Alcoba/Jackson 2020; Götzö u.a. 2021; zur Situation von Sans-Papiers und Personen mit kürzlich legalisiertem Aufenthaltsstatus vgl. auch Duvoisin u.a. 2020 und Burton-Jeangros u.a. 2020. Zusammenfassend: Beyeler u.a. 2021, S. 28-31.

50www.nfp80.ch > Forschungsprojekte > Soziale Sicherheit.

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5Beurteilung der Plattform

Um in Erfahrung zu bringen, in welchem Ausmass die Plattform gegen Armut ihre Ziele erreicht hat, wurde ein externe Evaluation in Auftrag gegeben.51 Sie bilanziert, in welchem Ausmass die Produkte und Leistungen der Plattform genutzt werden, wie die Zielgruppen die Nützlichkeit der Plattform beurteilen und inwiefern die Plattform die intendierten Wirkungen erreicht (summativer Charakter). Ausgehend von diesen Ergebnissen formuliert sie Empfehlungen, wie die Entwicklung und Koordination der Armutsprävention und -bekämpfung auf nationaler Ebene optimiert und ausgestaltet werden kann (formativer Charakter).

Die Evaluation beruht auf einer Dokumentenanalyse und drei Befragungen von Plattform-Zielgruppen: Einzelinterviews (27 Gespräche), Fokusgruppengespräche mit ausgewählten Akteursgruppen (Städte und Kantone, ländliche Gemeinden, Bundesämter, armutserfahrene Menschen) sowie eine breit angelegte Online-Befragung. Insbesondere bei der Online-Befragung wurde darauf geachtet, auch Mitglieder von Zielgruppen zu kontaktieren, bei denen un- bekannt war, ob sie von der Plattform wissen und ihre Produkte nutzen. Rund ein Drittel aller 1600 angeschriebenen Personen beteiligten sich an der Online-Befragung; diese beachtliche Rücklaufquote bewegt sich in derselben Grössenordnung wie bei der Evaluation des Vorgängerprogramms.52

5.1Beurteilung von Konzeption und Organisation der Plattform

Die Ziele und Inhalte der Plattform stossen in der Evaluation auf breite Zustimmung. In der Online-Befragung stuften mehr als 90 Prozent der Teilnehmenden die Ziele als wichtig oder sehr wichtig ein. Auch die gewählten Themenschwerpunkte wurden in hohem Masse als relevant beurteilt. Einzig der Zusatzschwerpunkt zur Corona-Pandemie und Armut fällt diesbezüglich etwas ab. Die näheren Gründe hierfür sind nicht klar, das Ergebnis verweist aber auf gewisse Risiken, in der Plattform stark aktualitätsgetriebene Themen aufzunehmen und zu bearbeiten.

Aus Sicht der Evaluation sind die Strukturen und Gremien gut etabliert und der Bund nimmt seine Koordinationsaufgabe sehr gut wahr. Auch die Anbindung des Armutsmonitorings in die Plattform-Gremien und Zusammenarbeit mit der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) bewähren sich. Trotzdem besteht Optimierungsbedarf. Die Evaluation stellt grundsätzlich fest, dass der Transfer Plattforminhalte vom Bund zu den Kantonen, Städten und Gemeinden verbesserungsfähig ist. Den Mitgliedern der Plattform-Gremien kommt dabei eine wichtige Multiplikatoren-Rolle zu, die jedoch unterschiedlich interpretiert wird (vgl. Abschnitt 5.3). Zudem empfinden einzelne Mitglieder der Begleitgruppe die Kommunikation als zu einseitig und wünschen sich, aktiver in die Plattformaktivitäten einbezogen zu werden.

Die Evaluation hält fest, dass die relevanten Akteure in den Gremien der Plattform grundsätzlich gut repräsentiert sind. Sie zeigt allerdings, dass vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft in der Praxis relativ weit entfernt sind. Auch sollte gemäss der Evaluation die lateinische Schweiz stärker in den Gremien vertreten sein und es wäre zu prüfen, wie Politikerinnen und Politiker (Mitglieder von Exekutiven und Legislativen) besser angesprochen werden können.

Ein uneinheitliches Bild ergibt sich beim Einbezug von Betroffenen. Dieser wurde im Vergleich zu Vorgängerprogramm stark intensiviert und ausgebaut. Generell werden diese Bemühungen und Ansätze des BSV sowohl von den Betroffenen selber wie von den Zielgruppen sehr geschätzt. Dies betrifft aus Sicht der Betroffenen insbesondere die Unterstützung zur Vorbereitung von Workshops, Arbeitssitzungen und Interviews. Kontroverser beurteilt wird dagegen die Mitwirkung von Betroffenen an grösseren Fachtagungen. Sie führt unter allen — Seite 41 —Akteuren gelegentlich zu Unbehagen, auf Seite der Betroffenen auch zu Verdruss und Ermüdung. Aus Sicht der Evaluation ist deshalb die Art der Betroffenenpartizipation zu überdenken. Die Evaluation begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung, auf Bundesebene eine ständige Begleitstruktur für Betroffene zu schaffen.

51Stern u.a. 2023.

52Ecoplan 2018, S. 12.

5.2Beurteilung der Leistungen und der Zielgruppenerreichung

Quantitative und qualitative Leistungsziele

Die Plattform erreicht ihre quantitativen Leistungsziele, teilweise übertrifft sie diese sogar (vgl. Abschnitt 4.1). Als besonders positiv wertet die Evaluation, dass Veranstaltungen und andere Austauschgefässe im geplanten Umfang durchgeführt wurden, obwohl die ganze Corona-Pandemie in die Laufzeit der Plattform fiel. Auch gelang es der Plattform, im Verlauf der Umsetzung auf Anregungen von Stakeholdern zu reagieren und neue Projekte anzustossen (z.B. ständige Beteiligungsstruktur, Zusatzschwerpunkt zu Corona-Pandemie).

Die Produkte der Plattform – Studien, Leitfäden, Veranstaltungen und andere Austauschgefässe – werden in allen Befragungen ausgesprochen positiv bewertet. Was die Studien betrifft, so werden Nützlichkeit, die Relevanz und Verständlichkeit in der Online-Befragung am besten beurteilt (Abbildung 5). Etwas seltener, aber immer noch häufig, bekunden die Befragten, dass sie dank der Produkte der Plattform ihr Wissen erweitert hätten (85% «ja» oder «eher» ja). Im Vergleich mit dem Vorgängerprogramm fällt die Beurteilung aller Produktetypen besser aus. Dies zeigt besonders deutlich im höheren Anteil Befragter, die positiven Aussagen über die Plattform-Produkte vorbehaltlos zustimmen.

Abbildung 5: Beurteilung der Plattform-Studien (Online-Befragung)

Quelle: Stern u.a. 2023, S. 35.

Die Evaluation sieht darin die Grundidee der Plattform bestätigt: Die Plattform stellt Kantonen, Städten, Gemeinden und weiteren Akteursgruppen Grundlagen zur Verfügung, auf die sie bei Bedarf zurückgreifen können. Parallel dazu bietet sie ihnen unterschiedliche Austausch- und Vernetzungsgefässe an. Allerdings verweist die Evaluation auch auf Herausforderungen: — Seite 42 —Zum einen können die Inhalte von Studien und Leitfäden rasch veralten. Zum anderen erweisen sich die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen als sehr heterogen – sie variieren unter anderem mit der politischen Agenda, den lokalen Rahmenbedingungen sowie dem Umsetzungsstand von Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung. Weil viele Personen in den Befragungen auf knappe Zeitbudgets hinweisen, ist fraglich, ob ein Ausbau herkömmlicher Face-to-Face-Veranstaltungen eine zielführende Lösung ist. Die Evaluation regt deshalb an, parallel dazu auch alternative (z.B. virtuelle) Austauschformen zu erproben.

Zielgruppenerreichung

Die Beurteilung der Plattform-Produkte beruht auf Aussagen derjenigen Personen, welche diese Produkte auch tatsächlich genutzt haben. Wie gut aber gelingt es der Plattform, ihre Zielgruppen zu erreichen? Hierzu wurde eine Zielgruppenanalyse durchgeführt; zudem gibt die Online-Befragung wichtige Aufschlüsse. Auch in den Einzelinterviews und Gruppengesprächen war die Zielgruppenerreichung ein ausführlich besprochenes Thema. Alle Ergebnisse weisen in dieselbe Richtung: Während die Plattform auf Bundesebene und bei Nichtregierungsorganisationen aus dem Sozialbereich relativ gut bekannt und etabliert ist, nimmt die Bekanntheit auf Kantonsebene ab und ist auf Ebene der Städte und Gemeinden relativ gering. Insbesondere bei mittleren und kleinen Städten wie auch in ländlichen Regionen ist die Plattform wenig bekannt. Zudem zeigt sich, dass die Plattform vor allem Fachpersonen, aber kaum Politikerinnen und Politiker erreicht. Keine Unterschiede gibt es dagegen zwischen den Sprachregionen: Die lateinische Schweiz ist zwar in den ständigen Gremien der Plattform unterrepräsentiert (siehe Abschnitt 5.1), in den übrigen Gruppen von Nutzenden ist sie dagegen angemessen bis gut vertreten.

Die Evaluation kommt insgesamt zum Schluss, dass die Reichweite der Plattform eher bescheiden und ihr Bekanntheitsgrad stark ausbaufähig ist. Dies führt sie hauptsächlich auf zwei Gründe zurück: Erstens konnte sich die erhoffte Multiplikatorenwirkung der in die Plattform involvierten Akteure bisher zu wenig entfalten (dazu ausführlich Abschnitt 5.3). Zweitens wurde wegen der knappen finanziellen Mittel weitgehend auf Kommunikations- und Werbe- massnahmen verzichtet, welche die Bekanntheit der Plattform zu steigern versprechen.

5.3Beurteilung der Wirksamkeit

Multiplikatorenwirkung

Der Plattform beruht auf dem Prinzip, dass sie einen erheblichen Teil ihrer Wirkung über die Multiplikatorenfunktion der Nutzerinnen und Nutzer und speziell der Gremienmitglieder (Plattformpartner) entfaltet. Das Ergebnis der Evaluation hierzu ist ambivalent: Einerseits zeigt sich, dass ein grosser Teil der Nutzerinnen und Nutzer Informationen der Plattform weiterverbreitet – insbesondere Plattform-Produkte empfiehlt, in eigenen Netzwerken über die Aktivitäten der Plattform informiert oder auf die Website der Plattform hinweist. Unter den Gremienmitgliedern und Aktivnutzenden sind dies ungefähr 80 bis 90 Prozent, unter Passivnutzenden sind es immerhin 65 Prozent.53

Andererseits zeugt die Reichweite der Plattform davon, dass diese Multiplikatorentätigkeit nur eine begrenzte Wirkung entfaltet. Aus Sicht der Evaluation sind die Informationsflüsse und die Multiplikatorenrollen zu diesem Zweck zu wenig genau definiert. Es bestehe kein Auftrag und keine Verbindlichkeit, Informationen weiterzugeben und es scheine auch nicht klar, wer welche Gremien und Zielgruppen aktiv bespiele. Dazu kommt, dass die Plattform-externen Strukturen komplex sind und es erschweren, die Zielgruppen effizient zu adressieren: Als Querschnittsthema ist Armut oftmals nicht eindeutig verankert und etliche Akteure müssen ebenfalls mit knappen Ressourcen auskommen. Schliesslich hält die Evaluation fest, dass die — Seite 43 —Plattform kaum als «Brand» wahrgenommen wird. In den Einzel- und Fokusgruppengesprächen zeigte sich, dass manche Personen zwar eines oder mehrere Produkte kennen, aber diese nicht mit der Plattform in Verbindung bringen.

53Aktivnutzende: Personen, die Tagungen besucht oder an Plattform-Produkten mitgewirkt haben; Passivnutzende: Personen, die einzig den Newsletter oder andere Produkte der Plattform konsultieren.

Impulswirkung bei den Zielgruppen

Die Plattform hat sich einerseits zum Ziel gesetzt, das Wissen ihrer Zielgruppen (Fachpersonen, politische Entscheidungstragende, Betroffenenorganisationen) zu erweitern und zu ihrer Sensibilisierung in spezifischen Armutsthemen beizutragen (Outcome I; siehe oben Abschnitt 3, Abbildung 1). Andererseits will sie darüber hinaus Impulse vermitteln, die sich im konkreten Handeln der Zielgruppen niederschlagen (Outcome II). In der Online-Befragung wurden den Teilnehmenden mehrere Aussagen zu solchen Wirkungen unterbreitet, wobei der Fokus auf den handlungsleitenden Impulsen lag. Den meisten Aussagen stimmt eine Mehrheit zu (Abbildung 6):

-Die Plattform hat den Befragten oder ihrer Organisation Argumente geliefert, um bereits bestehende Anliegen tatsächlich umsetzen oder in die Wege zu leiten

-Betroffene können dank der Plattform ihr Wissen in die Entwicklung von Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung einbringen

-Austausch, Vernetzung und systemübergreifende Zusammenarbeit von Behörden und Fachstellen, die sich mit Armutsfragen beschäftigen, sind dank der Plattform verbessert

-Fachpersonen und politische Entscheidungstragende haben dank der Plattform Wissen erhalten, um Handlungsbedarf bei der Armutsprävention und -bekämpfung zu erkennen

-Fachpersonen und politische Entscheidungstragende sind dank der Plattform sensibilisiert worden für die Wichtigkeit der Armutsproblematik

Relativ viele Befragte sahen sich nicht in der Lage, ein Urteil zu fällen; ablehnende Stimmen sind selten. Weniger oft konnten die Befragten beobachten, dass die Plattform im eigenen Tätigkeitsfeld zu konkreten Verbesserungen in der Armutsprävention führte.

Abbildung 6: Impulswirkungen der Plattform (Online-Befragung) — Seite 44 —In den Einzelinterviews und Fokusgruppengesprächen wurden die Impulswirkungen der Plattform stärker vertieft. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass die Plattform bereits deshalb eine gewisse Impulswirkung hat, weil sie sich auf nationaler Ebene in einem umfassenden Sinn mit dem Thema Armut befasst und damit ein wichtiges Zeichen setzt. Themen, die in der Plattform aufgenommen werden, strahlen auf die öffentliche Debatte aus, indem Wissen und Argumente aufgenommen und weiterverwendet werden. Eine wichtige Wirkung besteht zudem in der Vernetzung von Akteuren und im Beitrag der Plattform zur systemübergreifenden Koordination.

283 Befragte haben total 1'698 Antworten gegeben. Quelle: Stern u.a. 2023, S. 42.

In anderen Bereichen zieht die Evaluation eine stärker durchmischte Bilanz: Beim Einbezug von Betroffenen ist man einen grossen Schritt weitergekommen, doch bleiben grössere Herausforderungen bestehen (siehe Abschnitt 5.1). Sie werden mit dem Projekt für eine ständige Beteiligungsstruktur angegangen. Auch bei der Sensibilisierung und beim Bereitstellen von praxisbezogenem Wissen für Fachpersonen aus Verwaltungen und Nichtregierungsorganisationen wurden Erfolge erzielt. Sie werden jedoch durch die beschränkte Reichweite und Bekanntheit der Plattform beschränkt. Am wenigsten gut erreicht ist nach Einschätzung der Evaluation das Ziel, Politikerinnen und Politiker über Armutsthemen zu informieren und für deren Relevanz zu sensibilisieren.

Der langfristige Impact der Plattform stand aus methodischen Gründen nicht im Zentrum der Evaluation. Wegen der Rahmenbedingungen der Evaluation und des Untersuchungsgegenstandes (u.a. begrenzter Beobachtungszeitraum, fehlende Vergleichsgruppen, komplexe Wirkungsketten) ist es nicht möglich, die Wirkungen der Plattform auf die Armutsentwicklung in der Schweiz zu quantifizieren. Die Evaluation thematisierte jedoch längerfristige Einflüsse der Plattform und des Vorgängerprogramms in den Interviews und konnte auf diese Weise kommunale und kantonale Projekte identifizieren, die nachweislich auf Impulse der Plattform zurückgehen.

Angesichts der beschränkten Ressourcen ist es gemäss der Evaluation nicht überraschend, dass die Plattform ihre Wirkungsziele nicht in vollem Umfang erreichen konnte. Zudem ist festzuhalten, dass sie gleichwohl für fast alle Teilnehmenden der Evaluation einen Mehrwert bietet (vgl. Abschnitt 5.4). Auch sogenannte Mitnahmeeffekte – die Finanzierung und Förderung von Aktivitäten, die auch ohne die Plattform stattgefunden hätten – konnten aus Sicht der Evaluation nicht festgestellt werden.

5.4Bilanz und Empfehlungen

Gesamtbeurteilung

Die Evaluation kommt in der Gesamtbilanz zum Schluss, dass sich Konzept und Organisation der Plattform grundsätzlich bewähren. Dies deckt sich mit der hohen Zufriedenheit in der Online-Befragung: Unter den Teilnehmenden, welche die Plattform kennen, bekunden 84 Prozent, dass sie insgesamt zufrieden (44%) oder eher zufrieden (40%) mit ihr sind.

Die Evaluation zieht insbesondere ein sehr positives Urteil über die erreichten Leistungsziele und das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Plattform wird attestiert, aus den vorhandenen Mitteln ein Optimum herausgeholt zu haben. Dem steht eine stärker durchzogene Bilanz der Wirkungsziele gegenüber. Die Reichweite der Plattform ist relativ eng begrenzt, ihre Ergebnisse und Empfehlungen vermögen nur bedingt Impulse zu entfalten. Die Evaluation führt dies in erster Linie darauf zurück, dass die ambitionierten Ziele der Plattform und die vorhandenen Ressourcen nicht übereinstimmten. Zudem ist die Multiplikatorenrolle der an der Plattform beteiligten Akteure teilweise unklar, was die daraus erhofften Effekte schmälert. Dennoch fällt der Gesamteindruck aus Sicht des Evaluationsteams klar positiv aus. Vor allem in vier Bereichen gelinge es der Plattform, einen Mehrwert zu schaffen:

− Verankerung des Themas auf Bundesebene bzw. die Koordinationsfunktion, welche das BSV auf nationaler Ebene im Bereich der Armutsprävention und -bekämpfung wahrnimmt.

— Seite 45 —

− Vernetzung von vielfältigen Akteursgruppen in der Armutsprävention und -bekämpfung; insbesondere Vertretungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie NGO aus verschiedenen Politikbereichen.

− Bereitstellung von anwendungsorientiertem und qualitativ fundiertem Grundlagenwissen, das Fachpersonen und PolitikerInnen bei der Legitimation, Konzeption und Umsetzung von Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung unterstützt.

− Breite Abstützung der Plattforminhalte, u.a. auch durch den Einbezug von Armutsbetroffenen auf verschiedenen Ebenen.

Frage der Weiterführung und Empfehlungen der Evaluation

Die Evaluation erachtet es als «absolut zentral», dass die Plattform nach 2024 weitergeführt wird. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sind in erster Linie die gesellschaftliche Relevanz der Armutsproblematik, der Bedarf nach einer Koordination auf Bundesebene, die hohe Qualität der Leistungen und der effiziente Mitteleinsatz der Plattform sowie die wichtigen Schritte bei der Partizipation von Betroffenen. Mit der Weiterführung der Plattform können diese Errungenschaften gesichert und kann auf dem bisher Erreichten aufgebaut werden.

Aus den Befragungen, die im Rahmen der Evaluation geführt wurden, ergibt sich folgendes Bild:

− In der Online-Befragung waren 89 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer der Meinung, dass die Plattform nach 2024 weitergeführt werden soll (übrige Antworten: 10%

«Weiss nicht», 1% «Nein»; Abbildung 7). Rund die Hälfte dieser Personen befürwortet eine Weiterführung in der bisherigen Form, die andere Hälfte wünscht kleinere Anpassungen oder – seltener – eine neue Form oder Ausrichtung der Plattform. Die am häufigsten genannten Änderungswünsche betreffen die Kommunikation (Präsenz, Werbung, Webauftritt).

− In den Einzelgesprächen waren über zwei Drittel der befragten Personen explizit der Ansicht, dass die Plattform nach 2024 weiterzuführen sei; gegen eine Fortführung sprach sich niemand aus. Sofern sich die interviewten Personen für strukturelle Änderungen aussprachen, spielten die Kommunikation und die Sichtbarkeit der Plattform eine wichtige Rolle. Weitere Themen, die mehrfach genannt wurden, sind die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Praxisprojekten, die Abstimmung mit den IIZ-Strukturen sowie eine umfassende Flexibilisierung der Plattform-Organisation.

Für die Weiterführung der Plattform formuliert die Evaluation sieben Empfehlungen. Sie können in unterschiedlichen Szenarien zur Weiterentwicklung der Plattform konkretisiert werden, die ihrerseits mit verschiedenem Mitteleinsatz verbunden sind:

-Stärkere Verankerung auf politischer Ebene: Die Evaluation würde generell eine stär-

kere politische Verankerung begrüssen, um den Empfehlungen und Produkten der Plattform mehr Legitimation und Verbindlichkeit zu verschaffen. So könnte beispielsweise der Nationale Dialog Sozialpolitik genutzt werden, um Aufträge an die Plattform zu erteilen oder Ergebnisse abzunehmen. In ihm sind die politischen Vertretungen des Bundes (EDI) und der Kantone (SODK) beteiligt. Ein solches Vorgehen dürfte sich positiv auf die nachhaltige Wirkung der Plattform-Produkte und -Dienstleistungen auswirken.

-Zielgruppen der Plattform präziser fassen und gezielter ansprechen: Dem BSV wird empfohlen, die anvisierten Zielgruppen präziser zu fassen und insbesondere zu klären, ob sich die Plattform – neben den Kantonen – in erster Linie an Vertreterinnen und Vertreter von grösseren Städten und Gemeinden richtet oder ob auch kleinere Gemeinden erreicht werden sollen. Die Evaluation geht davon aus, dass die Plattform mehr Mittel als bisher einsetzen muss, falls die Verbreitung der Inhalte bei den bisher nicht oder schlecht erreichten Zielgruppen gefördert werden soll. Dabei sei das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag stets mitzudenken.

-Nachhaltigkeit der Produkte und Dienstleistungen verbessern: Bei einer Weiterfüh-

rung sollte in grundsätzlicher Form darüber nachgedacht werden, wie die Wirkung der — Seite 46 —Plattform-Beiträge (z.B. Studien, Leitfäden, Tagungen) verbessert werden kann. Als mögliche Strategie wird die Anschubfinanzierung für Praxisprojekte in Kantonen, Städten und Gemeinden genannt. Im Rahmen der Evaluation ins Spiel gebracht wurden auch zusätzliche und stärker niederschwellige Austauschformen (z.B. virtuelle Gefässe), eine periodische Aktualisierung der Plattform-Produkte, eine laufend aktualisierte Sammlung von Praxisbeispielen oder Refresher-Tagungen zu einzelnen Schwerpunktthemen.

Abbildung 7: Sind Sie der Meinung, die Plattform sollte nach 2024 weitergeführt werden?

(Onlinebefragung)

Quelle: Stern u.a. 2023, S. 45.

-Gremienstruktur und Zusammensetzung überdenken: Die Evaluation regt an, die Zu-

sammensetzung der Steuergruppe zu überdenken, um die Sprachregionen und bestimmte Zielgruppen (Städte, Armutsbetroffene) stärker einzubinden. Bezüglich der Rolle der Begleitgruppe sieht sie grundsätzlichen Klärungsbedarf und bringt alternative Konzeptionen ein. So wäre beispielsweise denkbar, die ständige Struktur der Begleitgruppe aufzulösen und themenspezifisch zusammengestellte Pools mit Expertinnen und Experten als «Sounding Board» zu nutzen. Allenfalls könnten dafür auch die themenspezifischen Begleitgruppen des Armutsmonitorings genutzt werden.

-Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärker einbinden: In den ständigen Gremien der Plattform ist nur eine relativ kleine Zahl von Nichtregierungsorganisationen vertreten; die Einbindung von Wirtschaftsakteuren erweist sich generell als schwierig. Die Evaluation empfiehlt hierbei, auf eine themen- und projektbezogene Mitwirkung zu setzen: So könnten Vertretende von Arbeitgebenden, Branchenverbänden, Sozialpartnern oder auch Unternehmen gezielt zu Sachfragen eingeladen werden. Weitere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, z.B. von Organisationen der Flüchtlingshilfe, könnten in Zukunft als Mitglieder des Expertenpools einbezogen werden.

-Multiplikatorenrolle klären und verbindlicher gestalten: Aus den Evaluationsergebnis-

sen zeigt sich ein Bedarf, die Multiplikatorwirkung der in die Plattform eingebundenen Akteure — Seite 47 —weiter zu verstärken. Dafür müssten die Rollen und Informationsflüsse klar definiert werden. Es bräuchte eine Strategie, die verbindlich festhält, welche Zielgruppen über welche Akteure und Kanäle angesprochen werden. Dem Evaluationsteam erscheint es ein vielversprechender Weg, die Nutzung der kantonalen IIZ-Strukturen für die Verbreitung von Informationen und die Bekanntmachung der Plattform in den Kantonen stärker voranzutreiben. Weitere Institutionen, die für die Multiplikation genutzt werden könnten, sind beispielsweise die Konferenz der kantonalen, kommunalen und regionalen Integrationsdelegierten (KID), die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK), die Städteinitiative Bildung oder die Städteinitiative Sozialpolitik.

-Partizipation der Armutsbetroffenen verstetigen: Die Partizipation von armutserfahrenen Menschen soll zukünftig nicht mehr als Schwerpunkt geführt werden, sondern institutionalisiert werden. Die Evaluation weist darauf hin, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Sie erachtet es zentral, Pläne für eine ständige Beteiligungsstruktur auf nationaler Ebene umzusetzen. Zudem ist zu prüfen, in welchem Umfang Partizipationsprojekte auf kantonaler und kommunaler Ebene unterstützt werden können.

-Bestehende Schwerpunktthemen grundsätzlich beibehalten, neue Themen aufgreifen: Bezüglich der Themen sieht die Evaluation keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf. Sie empfiehlt, die beiden Schwerpunkte im Bildungsbereich (Übergänge in die Ausbildung und den Beruf, Qualifizierung von Erwachsenen) und den Schwerpunkt Familienarmut weiterhin zu bearbeiten, um die Umsetzung der Empfehlungen auch in Zukunft zu fördern und zu konsolidieren. Parallel dazu ist die Aufnahme neue Themen zu prüfen, wobei das Armutsmonitoring Hinweise vermitteln kann. Neue Themen müssen aus Sicht der Evaluation nicht zwingend als Schwerpunktthemen geführt werden, sondern könnten beispielsweise auch an einmaligen Impulstagungen behandelt werden.

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6Empfehlungen der Steuergruppe

Die Steuergruppe der Plattform erachtet es angesichts der Armutssituation in der Schweiz und angesichts des hohen Koordinationsbedarfs einer zeitgemässen Armutspolitik als wichtig, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden auf nationaler Ebene dauerhaft und nachdrücklich in der Prävention und Bekämpfung von Armut engagieren. Dies deckt sich mit der Empfehlung der Evaluation und der übereinstimmenden Einschätzung der dort befragten Zielgruppen.

Um die in der Evaluation identifizierten Herausforderungen zu bewältigen, empfiehlt die Steuergruppe, die in bestehenden Aktivitäten der Armutsprävention und -bekämpfung auf nationaler Ebene in einer gemeinsamen und dauerhaften Struktur zusammenzuführen. Diese Struktur besteht aus vier Elementen, die sich gegenseitig beeinflussen und ergänzen:

− Nationales Armutsmonitoring: Das nationale Armutsmonitoring beobachtet auf lange Dauer die Armutsentwicklung in der Schweiz und nimmt das Gesamtsystem in den Blick. Mit Beschluss des Bundesrates vom 27. Januar 2021 ist der dauerhafte Betrieb des Monitorings heute bereits gesichert. Es stellt Steuerungswissen zur Verfügung, indem es alle fünf Jahre einen Bericht veröffentlicht, der über die zentralen Probleme informiert und das gesicherte Wissen über die Wirksamkeit verschiedener armutspolitischer Massnahmen darstellt.

− Ständige Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut: Die Plattform ist stark auf die Praxis der Armutsprävention und -bekämpfung ausgerichtet. Sie konzentriert sich auf ausgewählte Schwerpunktthemen, die in Abstimmung mit dem Armutsmonitoring festgelegt und für eine begrenzte Dauer im Zentrum stehen. Die Plattform entwickelt zu diesen Themen anwendungsorientiertes Grundlagenwissen, fördert den Austausch und die Vernetzung unter den zuständigen Akteuren und regt die Durchführung innovativer Praxisprojekte an.

− Arbeitsprogramme: Die Plattform kann bei Bedarf Arbeitsprogramme entwickeln und umsetzen, die eines oder mehrere Schwerpunktthemen umfassen. Der Mehrwert dieser Programme besteht darin, dass sie konkrete und koordinierte Entwicklungsziele formulieren, auf deren Verfolgung sich die in der Plattform vertretenen Partner verpflichten. Die Arbeitsprogramme sind eng mit vergleichbaren Aktivitäten in verwandten Politikfeldern und Koordinationsstrukturen abzustimmen (z.B. IIZ).

− Ständige Beteiligungsstruktur: Es wird ein «Rat für Armutsfragen» vorgeschlagen (siehe Abschnitt 4.2.2.2), der einen dauerhaften und nachhaltigen Einbezug von Betroffenen gewährleisten würde. Er könnte von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft konsultiert werden und würde auch proaktiv Vorschläge einbringen. Die Zusammensetzung des Rates würde die Heterogenität von armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz abbilden (z.B. Lebenskontext, Alter, Sprachregion). Der Rat würde proaktiv deren Interessen vertreten und würde ihr Erfahrungswissen in die Ausgestaltung armutspolitischer Massnahmen einbringen.

Die organisatorische Anbindung der Plattform gegen Armut hat sich aus Sicht der Steuergruppe bewährt. Die Steuergruppe empfiehlt deshalb, die operative Leitung der Gesamtstruktur weiterhin dem Bund (BSV) zu übertragen, der diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten, Gemeinden, Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft wahrnimmt. Um die politische Legitimation zu stärken, sollten Grundsatzentscheidungen vermehrt politischen Instanzen mit föderaler Zusammensetzung unterbreitet werden, wie beispielsweise dem Nationalen Dialog Sozialpolitik (NDS), in dem die politischen Entscheidungstragenden des EDI und der SODK vertreten sind und kommunale Repräsentanten beigezogen werden können. Anstelle der bisherigen Begleitgruppe ist nach Auffassung der Steuergruppe ein dynamischeres Format zu etablieren, das stärker auf konferenzähnlichen Veranstaltungen beruht und einen flexiblen Einbezug von Akteuren erlaubt. Auch sollten die Erwartungen an die Multiplikatorenrolle von Gremienmitgliedern expliziter und präziser festgehalten werden als bisher.

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Für den Betrieb der Gesamtstruktur wären im Vergleich zu heute zusätzliche Personal- und Sachmittel erforderlich. Für das Gelingen der Plattform gegen Armut als ständige Struktur,

wie sie hier beschrieben wurde, wäre es unabdingbar, die Kommunikation der Ergebnisse zu intensivieren, die Produkte stärker auf die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen auszurichten, inhaltliche Schwerpunkte über längere Zeiträume zu bewirtschaften sowie Kantone und Gemeinden bei der Durchführung von Pilotprojekten in strategisch ausgewählten Themenbereichen zu unterstützen.

Quelle: bsv.admin.ch · Bundesratsberichte (BSV) 2024