Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2019-2024
- Zeitschrift
- Bundesratsberichte (BSV)
- Sprache
- Deutsch
Abkürzungsverzeichnis
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
AIG Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über
die Integration
ATSG Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversiche-
rungsrechts
AVIG Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
und die Insolvenzentschädigung
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
BFS Bundesamt für Statistik
BSV Bundesamt für Sozialversicherungen
BV Bundesverfassung
CM BB Case Management Berufsbildung
DVLS Dachverband Lesen und Schreiben
EDI Eidgenössisches Departement des Innern
EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren HES-SO Haute école spécialisée de Suisse occidentale
IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit
IV Invalidenversicherung
Mo. Motion
NAPA Nationale Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut NGO Non-governmental organization / Nichtregierungsorganisation NDS Nationaler Dialog Sozialpolitik
OdA Organisationen der Arbeitswelt
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development PIAAC Programme for the International Assessment of Adult Competen-
cies
Po. Postulat
SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
SECO Staatssekretariat für Wirtschaft
SEM Staatssekretariat für Migration
SGV Schweizerischer Gemeindeverband
SKBF Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKOS Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
SODK Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirekto-
ren
SSV Schweizerischer Städteverband — Seite 7 —SVEB Schweizerischer Verband für Weiterbildung
SWBK Schweizerische Weiterbildungskonferenz
TBBK Tripartite Berufsbildungsferenz
VDK Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren
WBK-S Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständera-
tes
WeBiG Bundesgesetz über die Weiterbildung
ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch
— Seite 8 —1Ausgangslage
Auftrag des Bundesrates und rechtliche Rahmenbedingungen
Mit dem vorliegenden Bericht präsentiert der Bundesrat die Ergebnisse der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut (Nationale Plattform gegen Armut) 2019- 2024 und seine Schlussfolgerungen zum zukünftigen Handlungsbedarf.
In der Schweiz sind gemäss aktuellsten Zahlen 702'000 Personen von Armut betroffen, davon 99'000 minderjährige Kinder. Die Armutsquote – der Anteil der Armutsbetroffenen an der ständigen Wohnbevölkerung – ist seit 2014 um einen Fünftel auf 8,2 Prozent (2022) gestiegen. Die Zunahme fand hauptsächlich bis 2017 statt, seither bewegt sich die Armutsquote auf einigermassen stabilem Niveau.
Die Nationale Plattform gegen Armut beruht auf einem Beschluss des Bundesrats vom 18. April 2018. Damals entschied der Bundesrat, die Massnahmen des auf fünf Jahre befristeten Programms gegen Armut (2014-2018) für eine vorläufig begrenzte Dauer weiterzuführen (2019-2024).1 Er verwies dabei auf den hohen Problemdruck wegen des wirtschaftlichen Strukturwandels und die wachsende Armutsquote.2 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, bis Mitte 2024 über den Stand der ergriffenen Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten. Grundlage der Berichterstattung soll eine externe Evaluation bilden.
Die Prävention und Bekämpfung von Armut ist im föderalistischen System der Schweiz eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden.3 Für die Armutsbekämpfung im engeren Sinn – die Abwendung bestehender oder unmittelbar drohender Notlagen – sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig (Art. 115 BV; SR 101). Die Kompetenzen des Bundes beschränken sich in diesem Bereich auf einige klar abgrenzbare Felder (Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfe im Asylbereich, Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, Arbeitslosenfürsorge). Einen grösseren Handlungsspielraum besitzt der Bund in der Armutsprävention, das heisst bei Strategien und Massnahmen, die vorausschauend ansetzen, um Armutssituationen oder -gefährdungen gar nicht erst eintreten zu lassen. Die konkreten Kompetenzen des Bundes sind davon abhängig, in welchem Bereich (z.B. Bildung, Gesundheit, Arbeitsmarkt) präventive Handlungsansätze verfolgt werden und welche spezifischen Massnahmen zur Diskussion stehen.
Bestrebungen des Bundes, in der Armutspolitik Impulse zu setzen und eine Koordinationsfunktion auszuüben, reichen längere Zeit zurück. Die Krise der 1990er-Jahre, die zu einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit und des Sozialhilfebezugs führte, schärfte das Bewusstsein, dass Armut in der Schweiz keine Randerscheinung ist. Mehrere parlamentarische Vorstösse verlangten deshalb nach einem stärkeren Engagement des Bundes. Nach einer ersten nationalen Armutskonferenz im Jahr 2003 legte der Bundesrat 2010 eine «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» vor.4 2014 lancierte er das Programm gegen Armut, das in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftli- chen Organisationen entwickelt und umgesetzt wurde. Es verfolgte hauptsächlich drei Ziele:
1)die Zusammenarbeit zwischen den armutspolitischen Akteuren zu verbessern, 2) neue Ansätze der Armutsprävention zu erproben sowie 3) die Fachdiskussion zu intensivieren und das Wissen der beteiligten Akteure zu erweitern. Mit der Ratifizierung der Agenda 2030 der UNO bekräftigte der Bundesrat wenig später sein armutspolitisches Engagement und setzte — Seite 9 —sich das Ziel, den Anteil der armutsbetroffenen Bevölkerung in der Schweiz zu reduzieren.5
1«Bundesrat will Massnahmen zur Prävention von Armut weiterführen», Medienmitteilung vom 18.4.2018, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen.
2Die Armutsquote bezeichnet den Anteil der von Einkommensarmut betroffenen Menschen an der ständigen Wohnbevölkerung. Zur aktuellen Armutslage in der Schweiz und der Entwicklung der entsprechenden Kennzahlen siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. des vorliegenden Berichts.
3Siehe dazu ausführlicher Bundesrat 2022, S. 7-11.
4Bundesrat 2010.
Der Beschluss des Bundesrates vom April 2018 lautete auf einer Weiterführung der bisher durchgeführten Massnahmen. Dementsprechend orientierten sich die Ziele, Leistungen und Organisationsstrukturen der Plattform gegen Armut grundsätzlich am Vorgängerprogramm und verarbeiten dessen Erfahrungen. Weil wichtige Grundlagenarbeiten bereits geleistet waren und für die Umsetzung der Programmempfehlungen vor allem die Kantone und Gemeinden zuständig sind, reduzierte der Bundesrat die finanziellen Mittel – von durchschnittlich 1,8 Millionen Franken pro Jahr (2014-2018) auf durchschnittlich 0,5 Millionen Franken pro Jahr (2019-2024). Mit Verweis auf die bereits bestehenden Grundlagen des Bundesamts für Statistik (BFS) verzichtete er zudem auf die Einführung eines nationalen Armutsmonitorings, welches die Steuergruppe des Programms empfohlen hatte.
Um die Unterschiede zwischen den beiden Phasen kenntlich zu machen, wurde der Name geändert: Aus dem Programm wurde die «Nationale Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut» – Kurzform «Nationale Plattform gegen Armut». Im September 2018 bekundeten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Erklärung ihren Willen, sich aktiv in der Plattform gegen Armut einzubringen und sich für die Umsetzung der bisher erarbeiteten Empfehlungen zu engagieren.6
Angenommene und hängige Vorstösse seit Lancierung der Plattform
Die Reduktion der finanziellen Mittel und der Verzicht auf ein Armutsmonitoring führten teilweise zu Kritik. Das Parlament überwies in der Folge zwei Vorstösse der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S):
− Das Postulat 19.3954 verpflichtete den Bundesrat zu prüfen, «wie – auf der Grundlage
des 2018 ausgelaufenen Nationalen Programms gegen Armut – die Aufgabe der Armutsprävention bundesseitig weitergeführt werden kann». In seinem Bericht «Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention», der im April 2022 veröffentlicht wurde,7 schildert der Bundesrat die armutspolitischen Kompetenzen des Bundes und dokumentiert die Tätigkeiten der Plattform in der ersten Hälfte ihrer Laufzeit sowie armutsrelevanten Geschäfte anderer Bundesstellen. Er zieht eine positive Zwischenbilanz der Plattform, tätigt aber noch keine weiterführenden Aussagen über die bundesrätliche Strategie nach 2024.
− Die Motion 19.3953 beauftragte den Bundesrat, ein nationales Armutsmonitoring einzu-
führen, das in einem Zyklus von jeweils fünf Jahren einen Bericht zur Armut in der
Schweiz publiziert. Im Januar 2021 stellte der Bundesrat die erforderlichen Sach- und Personalmittel bereit und beauftragte das EDI mit der Umsetzung, wobei die operative Projektleitung beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) liegt. In der Aufbauphase nutzt das Monitoring die bewährten Gremienstrukturen der Plattform gegen Armut, die Aufgabenfelder der Steuergruppe und Begleitgruppe wurden entsprechend erweitert. Der erste Monitoringbericht ist für Ende 2025 geplant.8
Im März 2024 behandelte das Parlament in einer ausserordentlichen Session zur Armut in der Schweiz die beiden gleichlautenden Motionen 23.4450 (Revaz Estelle)9 und 23.4454 (Stocker Simon)10. Sie fordern vom Bundesrat, die Plattform gegen Armut und das Armutsmonitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren. Zudem soll der Bundesrat eine umfassende nationale Armutsstrategie verabschieden und die erforderlichen Ressourcen für deren Umsetzung bereitstellen. Während der Ständerat Mo. 23.4454 an — Seite 10 —die zuständige Kommission zur Vorprüfung überwies, nahm der Nationalrat Mo. 23.4450 mit deutlicher Mehrheit an.
5Bundesrat 2021, S. 27.
6www.gegenarmut.ch > Über uns > Umsetzung der Erklärung 2018.
7Bundesrat 2022.
8www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Soziale Absicherung & Integration > Nationales Armutsmonitoring.
9Mo. 23.4450 Revaz Estelle «Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie» vom 21.12.2023.
10Mo. 23.4454 Stocker Simon «Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie» vom 21.12.2023.
Aktuell sind im Parlament zwei weitere Vorstösse hängig, die sich mit der Armut in der
Schweiz beschäftigen: Mo. 23.3557 (SP-Fraktion) fordert ein Armuts-Bekämpfungs-Gesetz,11 Po. 23.3062 (Grüne Fraktion) eine Informationskampagne zu den Armutsrisiken aufgrund unbezahlter Familienarbeit.12 Der Bundesrat lehnt beide Vorstösse mit Verweis auf die föderale Kompetenzordnung ab. In seiner Stellungnahme zur Mo. 23.3557 zeigt sich der Bundesrat allerdings besorgt, dass es der Schweiz bisher nicht gelungen ist, ihr im Rahmen der Agenda 2030 gesetztes Ziel zu erreichen und die Armutsquote zu reduzieren. Er erklärt sich deshalb bereit, die Erarbeitung einer nationalen Armutsstrategie ins Auge zu fassen, falls die Motion im Erstrat angenommen werden sollte.
11Mo. 23.3557 Sozialdemokratische Fraktion «Den Skandal der Armut endlich ernsthaft angehen. Armut in der Schweiz bis 2030 halbieren» vom 04.05.2023.
12Po. 23.3062 Grüne Fraktion «Informationskampagne gegen Armut aufgrund von unbezahlter Familienarbeit» vom 07.03.2023.