Art. 17 Abs. 2 SchKG

194 Entscheide zu genau dieser Norm · 195 inkl. Absätze und Litera · Seite 4/4

Als Norm
  1. 7B.189/200115.10.2001Betreibungsrechtliche Beschwerde · Pfändung · Existenzminimum
  2. 7B.193/200127.09.2001Betreibungsrechtliche Beschwerde
  3. 5P.380/200028.11.2000Staatsrechtliche Beschwerde · Arrest · Willkür
  4. BGE 126 III 3007.12.1999Art. 17 ff. SchKG ; Art. 32 Abs. 4 SchKG . Die Beschwerdefristen in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen sind gesetzliche Fristen ( Art. 17 Abs. 2, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1 SchKG ). Das bedeutet, dass innert der Beschwerdefrist eine rechtsgenügend begründete Beschwerdeschri
  5. BGE 122 III 33824.09.1996Verwertung eines gepfändeten Grundstücks; Schätzung ( Art. 140 Abs. 3 SchKG ). Jeder Betroffene hat das Recht, die im Hinblick auf die Verwertung vorgenommene Schätzung in Frage zu stellen und (im Sinne von Art. 9 Abs. 2 VZG ) eine neue Schätzung durch einen Sachverständigen zu
  6. BGE 120 III 10524.10.1994Art. 17 ff. SchKG ; Art. 41 SchKG . Wird ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs eingeleitet anstelle der von Art. 41 Abs. 1 SchKG vorgesehenen Betreibung auf Pfandverwertung, so ist die Zustellung des Zahlungsbefehls innert der zehntägigen Frist des Art. 17 Abs. 2 SchK
  7. BGE 116 III 5901.10.1990Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine Postlagernd-Adresse ( Art. 64 ff. SchKG ). Die Praxis, wonach eine eingeschriebene Briefpostsendung, die vom Adressaten nicht entgegengenommen worden ist, als am letzten Tag der siebentägigen Abholfrist gemäss Art. 169 Abs. 1 lit. d der
  8. BGE 114 III 6222.04.1988Bezeichnung des Gläubigers auf dem Zahlungsbefehl ( Art. 67 SchKG ). Wenn die mangelhafte Bezeichnung des Gläubigers es gleichwohl erlaubt, dessen wahre Identität ohne Schwierigkeiten zu erkennen, so ist der Zahlungsbefehl zu berichtigen und die Betreibung fortzusetzen (E. 1). D
  9. BGE 108 III 303.03.1982Zustellung einer Arresturkunde an einen Schuldner, der sich in Untersuchungshaft befindet. 1. Dem inhaftierten Schuldner muss auch dann im Sinne von Art. 60 SchKG Frist zur Bestellung eines Vertreters angesetzt werden, wenn ihm eine Arresturkunde zuzustellen ist (Bestätigung der
  10. BGE 107 III 706.03.1981Zustellung der Betreibungsurkunden in der Betreibung gegen eine unverteilte Erbschaft ( Art. 65 Abs. 3 SchKG ). 1. Wer einen Zahlungsbefehl einem Miterben zustellen lässt, von dem er annimmt, dass dieser den Rechtsvorschlag unterlassen werde, während er den Miterben, von dem er m
  11. BGE 105 III 4806.09.1979Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche. Der für Unterhaltsbeiträge betriebene Schuldner, dessen Verdienst den Notbedarf einschliesslich der für den Unterhalt des Gläubigers notwendigen Alimente nicht deckt, muss sich einen Eingriff in sein Existenzminimum gefallen lassen, der so zu
  12. BGE 102 III 14018.11.1976Widerspruchsverfahren ( Art. 106 ff. SchKG ). 1. Beschwerdefrist (Erw. 1). 2. Verwirkung des Widerspruchsrechts infolge arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Drittanspruchs beim Betreibungsamt (Erw. 3).
  13. BGE 100 III 829.03.1974Beschwerdefrist; Art. 17 Abs. 2 SchKG . Wird eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsbeamten versehentlich beim Betreibungsamt statt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht, so ist sie von Amtes wegen an die Aufsichtsbehörde zu überweisen und gilt der Zeitpun
  14. BGE 98 III 5722.02.1972Aufhebung eines Steigerungszuschlags. Wegen eines fehlerhaften Verfahrens, für das der Ersteigerer nicht verantwortlich ist, kann der Zuschlag nach Ablauf eines Jahres seit der Steigerung grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden, wenn er nicht innert eines Jahres seit der Steig
  15. BGE 97 III 8902.12.1971Grundstückverwertung im Konkurs und im Pfandverwertungsverfahren. Aufhebung des Zuschlags wegen Nichtigkeit einer wesentlichen Bestimmung des Lastenverzeichnisses. 1. Legitimation der Konkursverwaltung zum Rekurs gegen einen Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde, der auf Besc
  16. BGE 97 III 2804.03.19711. Anspruch der Gläubiger auf Ausstellung eines Verlustscheins ( Art. 149 SchKG ) im Falle, dass der Schuldner die gepfändeten Gegenstände an unbekannte Dritte verkauft und ins Ausland wegzieht (Erw. 2). 2. Liegt darin, dass das Betreibungsamt eine bestimmte Massnahme (z.B. die A
  17. BGE 97 III 726.01.1971Fiktion der Zustellung einer Gerichtsurkunde im Falle, dass der Adressat die in seinen Briefkasten gelegte Abholungseinladung nicht befolgt (Erw. 1). Eine Lohnpfändung, die offenkundig beträchtlich in das zum Leben Notwendige eingreift, ist von Amtes wegen aufzuheben (Erw. 2).
  18. BGE 96 III 9330.11.1970Beschwerde wegen Unpfändbarkeit. Örtlich zuständige Aufsichtsbehörde. Behandlung einer Beschwerde, die bei einer örtlich unzuständigen Behörde eingereicht wurde. 1. Beschwerden wegen Unpfändbarkeit ( Art. 92 SchKG ) gegen eine auf dem Wege der Rechtshilfe ( Art. 89 SchKG ) vollzo
  19. BGE 94 III 5023.08.1968Abschlagsverteilung des Verwertungserlöses im Konkurs ( Art. 266 SchKG ). 1. Die provisorische Verteilungsliste kann innert zehn Tagen seit ihrer Auflegung beim Konkursamt oder seit ihrer Mitteilung an die Gläubiger durch Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde angefochten werden ( A
  20. BGE 93 III 8429.12.1967Konkurs, Kollokationsplan 1. Eine Verfügung, durch welche die Konkursverwaltung eine zur Zeit der Konkurseröffnung bereits im Prozess liegende Forderung gegen den Gemeinschuldner abweist, statt sie gemäss Art. 63 Abs. 1 KV zunächst lediglich pro memoria im Kollokationsplan vorzum
  21. BGE 93 III 4507.09.1967Überweisung einer Forderung zur Eintreibung ( Art. 131 Abs. 2 SchKG ). Der Pfändungsgläubiger, dem eine gepfändete Forderung zur Eintreibung überwiesen wird, ist berechtigt, diese Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Angabe des Wohnorts des Gläubigers in dessen Begehren
  22. BGE 93 III 9606.07.1967Eigentumsvorbehalt; Konkurs des Erwerbers. 1. Erst vor Bundesgericht die Rückerstattung der Anzahlungen unter Abzug eines Mietzinses und einer Entschädigung für Abnützung zu verlangen ( Art. 716 ZGB ), ist nicht zulässig ( Art. 55 Abs. 1 lit. b OG ; Erw. 1). 2. Ein im Ausland (De
  23. BGE 88 III 2828.02.1962Konkurs. Verwertung einer Liegenschaft vor Erledigung der Kollokationsprozesse über ihre Pfandbelastung ( Art. 128 Abs. 2 VZG ). Beschwerde gegen den Konkursverwalter, der einen Freihandverkauf als verfrüht ablehnt. 1. Beschwerdefrist ( Art. 17 Abs. 2 SchKG ). Art. 63 SchKG gilt
  24. BGE 88 III 1202.02.1962Widerruf von Verfügungen. Das Betreibungs- oder Konkursamt kann eine von ihm erlassene Verfügung nur während der Beschwerdefrist widerrufen, es wäre denn, sie sei nichtig. Die Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine Person, die nicht berechtigt ist, sie für den Schuldner entg
  25. BGE 88 III 723.01.1962Betreibung gegen einen Bevormundeten. Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl und die Pfändungsankündigung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Betreibungsamtes und wegen Zustellung an den entlassenen Vormund. 1. Beschwerdelegitimation. Der Bevormundete kann eine solche Beschwerde nic
  26. BGE 86 III 3122.03.1960Konkurs; Beschwerde gegen die Verteilungsliste ( Art. 263 SchKG ). Stellt das Konkursamt den Gläubigern anstelle der Anzeige gemäss Art. 263 Abs. 2 SchKG (Formular Nr. 10) eine vollständige Abschrift der Verteilungsliste zu, so beginnt die zehntägige Beschwerdefrist mit deren Zus
  27. BGE 86 III 108.01.1960Verfahren vor den kantonalen Aufsichtsbehörden. Anwendbarkeit des kantonalen Rechts. Das Erfordernis eigenhändiger Unterzeichnung der Rechtsschriften ist nicht bundesrechtswidrig.
  28. BGE 85 III 1420.02.1959Ist die trotz Rechtsvorschlag erfolgte Fortsetzung der Betreibung nur auf rechtzeitige (innert zehn Tagen seit Zustellung der Pfändungsurkunde eingereichte) Beschwerde hin oder von Amtes wegen aufzuheben?
  29. BGE 85 III 619.02.1959Rechtsverweigerung, die jederzeit der Beschwerde unterliegt ( Art. 17 Abs. 3 SchKG ), oder Verfügung, die nur binnen zehn Tagen seit der Kenntnisnahme anfechtbar ist ( Art. 17 Abs. 2 SchKG )? Wenn das Betreibungsamt die vom Schuldner behauptete Erhebung oder Ergänzung eines Recht
  30. BGE 81 III 8121.06.1955Die Beschwerdefrist ( Art. 17 Abs. 2 SchKG ) kann wie die Frist für den Rekurs an das Bundesgericht ( Art. 19 Abs. 1 SchKG ) und die Frist für die Weiterziehung von der untern an die obere kantonale Aufsichtsbehörde ( Art. 18 Abs. 1 SchKG ) wiederhergestellt werden, wenn die Vora
  31. BGE 78 III 16429.10.1952[[PAGE:BGE 78 III 164 S. 165]] Beschwerde gegen das Lastenverzeichnis. Die Frist zur Anfechtung des Lastenverzeichnisses wird weder verkürzt noch verlängert aus dem Grunde, dass die Steigerung vor deren Ablauf stattgefunden hat. Darin, dass der Gläubiger an der Steigerung teilna
  32. BGE 78 III 1924.01.1952Betreibung für Lohnforderungen während der Nachlass8tunrhl:ng (Art. 297 Abs. 2 SchKG). Während der Nachlassstundung ist Betreibung auf Pfändung für Lohnforderungen der in Art. 219 I lit. a-c genannten Arten zulässig, die während der Stundung oder im letzten Jahr bezw. Halbjahr b
  33. BGE 75 III 8125.10.1949Beschwerde wegen ungerechtfertigter öffentlicher Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 66 Abs. 4 SchKG). Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Beschwerde nach Fortsetzung der Betreibung noch zulässig? Wo ist Beschwerde zu führen, wenn die Betreibung nicht dort, wo sie ange
  34. BGE 73 III 2318.02.1947Ein Steigerungszuschlag oder ein Freihandverlcaul kann wegen eines fehlerhaften Verfahrens, für das der Erwerber nicht verantwortlich ist, mindestens dann nicht mehr aufgehoben werden, wenn seit der Verwertung und der Verteilung mehr als ein Jahr verstrichen ist. Einen zu Unrech
  35. BGE 71 III 18106.12.1945Die Frist zur Beschwerde gegen den Kollokationsplan ist wie die Frist zur Kollokationsklage grundsätzlich von der öffentlichen Bekanntmachung der Auflegung des Planes an zu berechnen (Art. 17 Abs. 2 und 250 Abs. 1 SchKG). [[PAGE:BGE 71 III 181 S. 182]] Aufhebung des Kollokations
  36. BGE 70 III 919.02.1944Beschwerde, Zwangsversteigerung, Doppelausruf. 1. Ein Steigerungszuschlag kann wegen fehlerhaften Verfahrens (allenfalls auch des vorbereitenden Verfahrens) nur binnen zehn Tagen seit der Steigerung selbst angefochten werden. Wer jedoch gar keinen Grund hatte, mit einer Gefährdu
  37. BGE 67 III 8906.06.1941Art. 141 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 2 SchKG. Ist das Deckungsprinzip bei der Versteigerung missachtet worden, so kann (abgesehen vom Beschwerderecht der direkt betroffenen vorgehenden Pfandgläubiger und des Schuldners): 1. jeder irgendwie Interessierte binnen zehn Tagen seit der St
  38. BGE 52 III 2015.02.1926Wegen Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Pro t 0- kolls über die Gläubigerversammlung kann ohne Befristung Beschwerde geführt werden.
  39. BGE 47 III 12707.11.1921OR Art. 230: Anfechtung einer Zwangsversteigerung. Anwendbarkeit des Art. 17 Abs. 2 SchKG auf die Fristberechnung (Erw. 1). Legitimation der Konkursverwaltung (Erw. 2). Anfechtungstatbestand (Erw. 3).
  40. BGE 36 I 46219.10.1910Art. 17 Abs. 2 SchKG: Beginn der Frist zur Anfechtung des Zahlungsbefehls auf dem Beschwerdeweg durch den Gläubiger. — Recht und Pflicht des Betreibungsamtes, begangene Fehler während der Beschwerdefrist zu berichtigen. Zulässigkeit der nachträglichen Streichung einer ohne Begehr
  41. BGE 32 I 81911.12.1906Faillite; Avis de vente; tardiveté de la plainte contre l'avis. Art. 258 al. 3, 17 al. 2 LP.
  42. BGE 30 I 83217.12.1904Délai de recours au Tribunal fédéral. Communication de la décision attaquée. Art. 19 LP. Notification des actes de poursuite. Poursuite dirigée contre une branche de l'administration de l'Etat. Art. 65 chiff. 1 et al. dernier LP.
  43. BGE 30 I 18418.02.1904Art. 17, al. 2 et 3 LP, délai de la plainte. — Notion du déni de justice.
  44. BGE 29 I 53210.11.1903Saisie de salaire. Délai de plainte, art. 17 LP. — Compétences du Trib. féd., art. 19 eod.