Art. 286 Abs. 2 ZGB
176 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 4/4
Als Norm- 5P.98/200521.06.2005Willkürverbot · Dispositionsmaxime · Rektifikationsvorbehalt
- 5C.214/200416.03.2005Abänderung des Kinderunterhalts · Wesentliche und dauernde Änderung der Verhältnisse
- 5C.219/200401.03.2005Abänderung von Unterhaltsbeiträgen · Dauerhafte und erhebliche Veränderung der Verhältnisse · Hypothetisches Einkommen
- 5C.106/200405.07.2004Kinderunterhalt · Abänderung des Unterhaltsbeitrags · Bemessung des Unterhaltsbeitrags
- 5C.27/200430.04.2004Abänderung von Unterhaltsbeiträgen · Kindesunterhalt · Offizialmaxime
- 5C.238/200327.01.2004Offizialmaxime · Dispositionsmaxime · Unterhaltsbeitrag für mündige Kinder
- 5C.216/200307.01.2004Beweislast · Abänderung des Scheidungsurteils · Untersuchungsmaxime
- 5C.94/200317.07.2003Abänderung von Unterhaltsbeiträgen · Hypothetisches Einkommen · Frankreich
- BGE 129 V 36222.05.2003Art. 35 Abs. 4 IVG ; Art. 82 IVV in Verbindung mit Art. 71ter AHVV ; Art. 285 Abs. 2 und 2bis ZGB : Auszahlung von Kinderrenten an den Ehegatten der anspruchsberechtigten Person. Allein der Umstand, dass sich der Unterhaltsbeitrag auf Grund des auf den 1. Januar 2000 in Kraft get
- I 492/0122.05.2003Kinderrenten der Invalidenversicherung · Auszahlungsmodus von Sozialversicherungsleistungen · Zweckgemässe Rentenverwendung
- 5C.238/200210.03.2003Abänderung des Scheidungsurteils wegen veränderter Verhältnisse · Rückwirkung der Abänderung des Scheidungsurteils · Unentgeltliche Rechtspflege
- 5C.112/200227.11.2002Beweislast · Untersuchungsmaxime · Abänderung des Scheidungsurteils
- BGE 128 III 30520.06.2002Anrechnung nachträglich zugesprochener IV-Kinderrenten an die Kinderunterhaltsbeiträge; Übergangsrecht. Unter den Voraussetzungen des Art. 285 Abs. 2bis ZGB vermindern sich die Kinderunterhaltsbeiträge von Gesetzes wegen im Umfang der ab 1. Januar 2000 ausbezahlten IV-Kinderrente
- 5C.314/200120.06.2002Kinderunterhalt · Abänderung des Scheidungsurteils · Rückforderungsklage
- 5C.15/200227.02.2002Herabsetzung der Unterhaltsrente · Abänderung des Scheidungsurteils · Dauernde Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
- 5C.310/200128.01.2002Abänderung von Unterhaltsbeiträgen nach Scheidung · Beweiswürdigung · Verfahrensentschädigung
- 5P.413/200128.01.2002Willkürverbot · Rechtliches Gehör · Beweiswürdigung
- BGE 127 III 50324.08.2001Kindesunterhalt; Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners ( Art. 286 Abs. 2 ZGB ); Anwendungsbereich von Art. 279 Abs. 1 ZGB . Zugunsten des Unterhaltsschuldners ist die in Art. 279 Abs. 1 ZGB vorgesehene einjährige Rückwirkung ab Klageerhebung nicht sinngemäss anzuwenden (E. 3b
- 5C.78/200124.08.2001Abänderung von Unterhaltsbeiträgen · Rückwirkung der Abänderungsklage · Offensichtliches Versehen
- I 12/0009.04.2001Zusatzrente für geschiedene Ehegatten · Überwiegendes Aufkommen der geschiedenen Person · Kinderrente nach IVG
- 5C.106/200018.08.2000Offizialmaxime · Unterhaltsrecht · Gleichbehandlung der Kinder
- BGE 119 II 614.04.1993Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge an das Kind ( Art. 156 ZGB ; Art. 81 Abs. 1 SchKG ). Der Elternteil, dem die Kinder zugeteilt werden, kann sowenig auf einzelne künftige Unterhaltsbeiträge als auf den Unterhaltsanspruch als solchen, welcher dem Kind gegenüber dem andern Elte
- BGE 108 II 8312.01.1982Art. 157, 286 Abs. 2 ZGB . Herabsetzung des Unterhaltsbeitrages des geschiedenen Elternteils, der nicht Inhaber der elterlichen Gewalt ist. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Inhabers der elterlichen Gewalt ist an sich noch kein Grund zur Herabsetzung des vom
- BGE 107 II 1005.03.1981Genehmigung der Vereinbarungen über die Nebenfolgen der Scheidung durch den Richter ( Art. 158 Ziff. 5 ZGB ). Der Richter hat bei der Festsetzung oder Abänderung des Unterhaltsbeitrages für die Kinder geschiedener Eltern mitzuwirken. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen
- BGE 65 II 11615.09.19391. Verlust der elterlichen Gewalt nach Art. 286 ZGB. — tritt durch die Bevormundung der Kinder ohne weiteres ein; — setzt weder einen Grund zum Vorgehen gemäss Art. 285 ZGB noch die Anwendung der für ein solches Vorgehen aufgestellten besondern Verfahrensvorschriften voraus. 2
- BGE 48 II 30328.09.1922Art. 157 ZGB. A end e run gei n e s S c h e i cl u n g su r t e i ] s. A end e run g cl e r Kin der z u t e i- 1 u n g weg e n Wie der ver h e i rat u n g: Zuständigkeit des Richters. — Voraussetzungen der Aenderung. — Zulässige Massnahmen, Bezeichnung des einen Elternteils als V