Art. 684 ZGB

262 Entscheide zu genau dieser Norm · 275 inkl. Absätze und Litera · Seite 5/6

Als Norm
  1. BGE 108 Ib 50530.06.1982Nationalstrassenbau; Planänderungsgesuch. Das Einsprache- und Plangenehmigungsverfahren nach Art. 26/27 NSG hat alle Funktionen des enteignungsrechtlichen Einspracheverfahrens im engeren und weiteren Sinne ( Art. 35 lit. a und b EntG ) zu übernehmen (E. 2). Der von Immissionen Be
  2. BGE 108 Ia 14025.06.1982Art. 89 OG ; Art. 4 und 31 BV ; Zürcher Unterhaltungsgewerbegesetz, Zulässigkeit des Verbots ideeller Immissionen. 1. Nach zürcherischem Recht läuft die Beschwerdefrist für die Anfechtung eines durch die Volksabstimmung angenommenen Erlasses von der Veröffentlichung des Erwahrung
  3. BGE 107 Ib 38708.07.1981Immissionen aus Schiessbetrieb, Zuständigkeit des Zivil- und des Enteignungsrichters. Gehen Immissionen von einem Waffen- oder Schiessplatz aus, für welchen dem Gemeinwesen das eidgenössische Enteignungsrecht zusteht, ist die Durchführung eines Befehls- oder Besitzesschutzverfahr
  4. BGE 106 Ib 38112.11.1980Enteignung; Entschädigung für Immissionen aus Schienen- und Strassenverkehr. Wird für den Bau eines Werkes ein als "Schutzschild" dienendes Dienstbarkeitsrecht oder Grundstück enteignet und entstehen demzufolge für das Restgrundstück Immissionen, so sind nicht die Regeln über die
  5. BGE 106 Ib 24115.10.1980Anspruch der Mieter und Pächter auf Enteignungsentschädigung. Welche Ansprüche auf Enteignungsentschädigung Mietern und Pächtern zustehen, bestimmt sich ausschliesslich nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (E. 2, 4a). Bei der Expropriation nachbarrechtlicher Abwehransprüche
  6. BGE 106 Ib 23109.07.1980Art. 5 EntG ; Enteignung von Nachbarrechten, Entzug von Licht und Sonnenschein. Voraussetzungen zur Eröffnung eines bundesrechtlichen Enteignungsverfahrens (E. 2). Neben den Abwehransprüchen gemäss Art. 684 ZGB können auch die Abwehrrechte des Nachbarn, die diesem aufgrund der n
  7. BGE 106 II 31512.06.1980Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch. Kann gestützt auf eine Vereinbarung, in der sich ein Stockwerkeigentümer gegenüber andern Stockwerkeigentümern verpflichtet, zur Verbesserung der Trittschallisolation in seiner Wohnung Plattenböden mit Spannteppichen belegen zu las
  8. BGE 105 Ib 621.02.1979Nationalstrassen. Landumlegung, Enteignung; Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen, die im Landumlegungsverfahren nicht befriedigt werden konnten. Art. 41 Abs. 2 EntG , Art. 31 und 33 ff. NSG , Art. 23 VV zum NSG. 1. Die Einrede der Verwirkung gemäss Art. 41 Abs. 2 EntG kann vom
  9. BGE 104 Ib 7912.07.1978Enteignung; Minderwertentschädigung; Art. 19 EntG . Entschädigung für die durch Bau und Betrieb einer Nationalstrasse bewirkte Entwertung angrenzender Grundstücke: Voraussetzungen und Regeln dieser Entschädigung, wenn der für den Nationalstrassenbau benötigte Boden durch ein Land
  10. BGE 102 Ib 34822.12.1976Enteignung. Bestand und Betrieb einer Hochspannungsleitung auf einem benachbarten Grundstück; Entschädigungspflicht Von Ausnahmen abgesehen müssen die Grundeigentümer unter dem Gesichtspunkt von Art. 684 ZGB Bestand und Betrieb einer Hochspannungsleitung auf dem benachbarten Grun
  11. BGE 102 Ia 9609.06.1976Art. 4 BV : überspitzter Formalismus. Wer eine Klage aufgrund der Art. 679 und 684 ZGB anstrengt, kann wegen deren besonderer Natur seine Begehren in ganz allgemein gehaltener Form stellen. Es genügt, wenn in der Klagbegründung die Gründe und Auswirkungen der Störung umschrieben
  12. BGE 101 Ib 27702.07.1975I. Verfahrensrechtliche Fragen. 1. Art. 20 EBG . Die Entschädigungspflicht der Bahnunternehmung gegenüber Dritten wird sowohl durch die materiellen wie durch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die Enteignung beherrscht. Sachliche Zuständigkeit der
  13. BGE 101 II 24829.05.1975Nachbarrecht; Art. 684 ZGB . Passivlegitimation einer Person, die nur Pächter des Grundstückes ist, von dem eine Immission ausgeht (E. 2). Der Weidgang mit umgehängten Glocken zur Nachtzeit auf einer Wiese, die in der Wohnzone eines Dorfes liegt, ist eine übermässige, durch Lage
  14. BGE 101 Ib 16607.05.1975Enteignung. Art. 19 EntG . 1. Bewertung von Waldboden unmittelbar neben einer Industriezone (E. 1). 2. Was der Enteignete aus eigenem Antrieb aufwendet, um eine Rechtspflicht zu erfüllen oder eine Haftpflicht zu vermeiden, ist weder nach lit. b noch lit. c von Art. 19 EntG zu ent
  15. BGE 100 Ib 19003.07.1974Enteignung 1. Nachprüfung der enteigneten Rechte. Abgesehen vom Fall eines vom Enteigneten gestellten Ausdehnungsbegehrens im Sinne von Art. 12 EntG , können die enteigneten Rechte, die von der Behörde, welche das Enteignungsrecht verliehen hat, bestimmt worden sind, nicht Gegens
  16. BGE 100 Ib 20003.07.1974Enteignung. 1. Befugnis zum Entscheid über nach Ablauf der Frist geltend gemachte Einsprachen und Forderungen. Ist das Verfahren mangelhaft, wenn über die Zulässigkeit von nach Ablauf der Frist erhobenen Einsprachen und Forderungen die Eidgenössische Schätzungskommission anstelle
  17. BGE 97 I 35328.04.1971Bauvorschriften zum Zwecke der Wahrung der baulichen Einheit und Eigenart einer Altstadt dienen nicht auch dem Nachbarschutz. Das blosse Vorhandensein einer Baute kann keine Einwirkungen i.S. von Art. 684 ZGB erzeugen (Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 1c).
  18. BGE 97 I 17803.03.1971Bau der Nationalstrassen. 1. Erwerb des erforderlichen Landes im Enteignungs- oder im Landumlegungsverfahren ( Art. 30 NSG )? Verhältnis zwischen den beiden Verfahren, von denen das eine durch das Bundesrecht, das andere durch das kantonale Recht geregelt wird. 2. Anspruch auf En
  19. BGE 96 II 33726.10.1970Unzulässigkeit einer Schadenersatzklage gegen den Staat für Schäden aus Bauarbeiten an einer Autobahn. Enteignung. 1. Vor der Übernahme des Werkes besteht keine Haftung des Eigentümers gemäss Art. 58 OR , sondern einzig eine Haftung aus unerlaubter Handlung (Erw. 2). 2. Haftung d
  20. BGE 95 I 49029.10.1969Enteignung nachbarrechtlicher Unterlassungsansprüche; Bemessung der Minderwertsentschädigung ( Art. 19 lit. a EntG ). 1. Begriff der übermässigen Immission, die von einer Nationalstrasse ausgeht (Erw. 5). 2. Voraussetzungen der übermässigen Lärmplage (Erw. 6): a) Sie muss für den
  21. BGE 95 II 39706.06.1969Verletzung des Eigentums. Abwehr ungerechtfertigter Einwirkungen. 1. Art. 641 Abs. 2 ZGB . Unmittelbare, einer Besitzesstörung im Sinne des Art. 928 ZGB gleichkommende Einwirkung auf ein Weggrundstück durch Flugverkehr (Erw. 2 a). 2. Art. 646 und 648 ZGB . Jeder Miteigentümer des
  22. BGE 95 I 19307.05.1969Öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Immissionenschutz. Legitimation der Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde bei Verweigerung des öffentlichrechtlichen Schutzes (Erw. 1). Verhältnis zwischen öffentlichrechtlichem und privatrechtlichem Immissionenschutz (Erw. 3). Ausl
  23. BGE 94 I 28618.06.1968Enteignung (Art. 5, 19 lit. b, 22 Abs. 1 und 69 EntG; Art. 684 ZGB ). 1. Enteignung einer Dienstbarkeit; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Teilenteignung; Anrechnung der Vorteile an die Nachteile (Erw. 3). 2. Verzinsung der Enteignungsentschädigung; Beginn und Zinsfuss (Erw
  24. BGE 91 II 33928.10.19651. Passivlegitimation bei der Dienstbarkeitsklage des Dienstbarkeitsberechtigten (Erw. 2). 2. Tragweite des Verbotes, ein Haus mit lärmendem "Getriebe" zu erstellen (Erw. 3). 3. Änderung in der Zweckbestimmung des belasteten Grundstücks (Erw. 4 b).
  25. BGE 91 II 18301.07.1965Schädigung des Fischbestandes einer Fischzuchtanlage durch Abwässer aus Kanalisationsröhren, die in ein die Beckenjener Anlage speisendes öffentliches Gewässer münden. 1. Haftpflicht des Gemeinwesens, in dessen Eigentum der von der Kanalisation durchflossene Boden steht. Art. 679
  26. BGE 91 I 40926.05.1965Art. 88, 90 OG ; Art. 4 BV , Eigentumsgarantie. 1. Ausnahmen vom Grundsatz der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte der Bürger (Erw. I 1). 2. Der einzelne Bürger ist berechtigt, vorfrageweise eine Verletzung der Gemeind
  27. BGE 91 II 10028.01.1965Verantwortlichkeit des Grundeigentümers. Art. 679 ZGB . Ausfüllung einer Lücke des Gesetzes durch den Richter. Art 1 Abs. 2 und 3 ZGB . Führen Bauarbeiten und -vorrichtungen (auch solche auf öffentlichem Boden) zu beträchtlicher Schädigung eines Nachbars infolge vonEinwirkungen,
  28. BGE 88 II 33120.09.1962Wohnrecht (Art.776-778ZGB). Einsprache des Wohnberechtigten gegen einen auf dem selben Grundstück geplanten Neubau mit geringem Abstand vom Wohnhause. Ein Streit zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und einem daran Dienstbarkeitsberechtigten ist nicht nach Nachbarrecht, sonder
  29. BGE 88 II 25210.05.19621. Sinn und Tragweite der Artikel 686, 695, 696 und 702 ZGB (Erw. 1 und 2). 2. Der Eigentümer, und ebenso der Inhaber eines Baurechts, ist grundsätzlich im Rahmen der geltenden Bauvorschriften in der baulichen Gestaltung des Grundstücks frei. Das blosse Vorhandensein einer Baute
  30. BGE 88 II 1008.02.1962Nachbarrecht. Art. 684 ZGB . 1. Die frühere Benutzungsart oder die Voraussehbarkeit einer übermässigen Einwirkung verschafft demjenigen, der sein Eigentumsrecht überschreitet, kein besseres Recht (Erw. 1a). 2. Der von einem allfälligen Schaden bedrohte Eigentümer braucht dessen E
  31. BGE 87 I 36217.05.1961Eigentumsgarantie, Art. 4 BV . Die Abwehr übermässiger Immissionen ist auch Sache des öffentlichen Rechts. Polizeilicher Schutz vor Ruhestörung und Geruchsbelästigung.
  32. BGE 87 I 8726.04.1961Enteignung. 1) Art. 19 lit. a EntG , 684 ZGB. Enteignungsentschädigung für den Eigentümer eines Herrschaftshauses, in dessen Nähe ein Schiessstand angelegt worden ist. Übermässige Einwirkungen durch Schiesslärm. Ist das öffentliche Interesse am Schiessstand zu berücksichtigen bei
  33. BGE 85 II 27518.09.1959Besitzes- und Rechtsschutz gegenüber Verletzungen des Nachbarrechts. Übermässige Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück ( Art. 684 ZGB ) als Besitzesstörung ( Art. 928 ZGB ). Das Urteil über die Besitzesschutzklage, das nur vorfrageweise zu der (einem künftigen Rechtsstreit vorbe
  34. BGE 84 II 8523.02.1958Nachbarrecht. Verbot der Errichtung eines Schlachthauses wegen übermässiger Einwirkung auf die Nachbarliegenschaft ( Art. 684 ZGB ).
  35. BGE 83 II 38403.10.1957Nachbarrecht; übermässige Einwirkung durch Lärm ( Art. 684 ZGB ) beim Betrieb einer Weberei. Tat- und Rechtsfrage. Pflicht zur Duldung des mit einem bestimmten Gewerbe normalerweise verbundenen Lärms? Nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerec
  36. BGE 83 II 19323.05.19571. Voraussetzungen der Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 OG (Erw. 1). 2. Die Provokation zur Klage kann vom kantonalen Prozessrecht auch inbezug auf Ansprüche aus Bundeszivilrecht vorgesehen werden statt negativer Feststellungsklage. Sie ist unzulässig, wenn sie sich
  37. BGE 81 II 43907.07.19551. Übermässige Einwirkung auf Nachbargrundstücke (Immissionen) durch Versickernlassen schädlicher Abwässer. Verantwortlichkeit des Grundeigentümers nach Art. 679 ZGB im Gegensatze zu den Art. 706 /7 ZGB (Erw. 1). 2. Zur Frage des adäquaten Kausalzusammenhanges zwischen der Übers
  38. BGE 79 II 4707.05.1953Nachbarrecht. Übermässige Einwirkung durch Maschinenlärm? Kognition des Bundesgerichts. Einschreiten gegen einen bestehenden Betrieb wegen seiner Einwirkungen auf eine vom Nachbarn geplante Baute? Art. 684 ZGB.
  39. BGE 79 I 19906.05.1953Art. 69 Abs. 2 EntG: Feststellung eines bestrittenen Nachbarrechtes. Einwirkungen auf eine öffentliche Sache (Schiessübungen auf Allmend), durch welche mit Zustimmung des Gemeinwesens der Gemeingebrauch eingeschränkt wird, geben dem Nachbarn keinen Anspruch auf Untersagung und
  40. BGE 75 II 11610.02.19491. Haftung der Gemeinde als Eigentümerin der durch Gemeindeboden geführten Kanalisation, nach Art. 679 ZGB. 2. Der Ersatzanspruch aus Art. 679 ZGB steht nicht den Fischereipächtern noch den Patentfischern zu, wohl aber dem Staat als dem Herrn des öffentlichen Flusses und Inhaber
  41. BGE 73 II 15109.10.1947Verantwortlichkeit des Grundeigentümers für den durch Erdrutsch entstandenen Schaden. Art. 641.1, 679, 684 ZGB, 58 OB.
  42. BGE 66 I 14015.03.1940Wenn ein Grundeigentümer Schadenersatz verlangt, weil durch die bestimmungsmässige Verwendung eines Militärschiessplatzes bei der ursprünglichen Expropriation nicht voraussehbare übermässige Einwirkungen auf die Nachbarschaft durch Lärm, Erschütterung und Gefährdung entstünden, s
  43. BGE 65 II 24721.12.1939Gegen ein kantonales Endurteil über eine sich auf Bundeszivilrecht berufende Zivilklage ist, bei vorhandenem Streitwert, für die Rüge der Anwendung kantonalen anstatt eidgenössischen Rechts die Berufung, nicht die zivilrechtliche Beschwerde nach Art. 87 Ziff. 1 OrgG, das gegebene
  44. BGE 65 II 15528.06.1939Nachbarrecht, Art. 684 ZGB. Übermässige Geruchsbelästigung durch den Betrieb einer Kaffeerösterei in einem Wohnquartier. Abhilfemassnahmen: Apparaturen zur Beseitigung der Röstdünste, eventuell Betriebseinschränkung auf bestimmte Tage und Stunden.
  45. BGE 61 II 32313.11.1935H a f tun g des S t a a t e s auf Grund des N ach bar _ rechtes. Verhältnis von Art. 58 OR zu Art. 679 ff. ZGB (Erw. 2). Keine Haftung des Staates aus Nachbarrecht für Schädigungen aus dem Gemeingebrauch an Strassen (Erw. 3), wohl aber für Schädigungen infolge feh 1 e r h a f -
  46. BGE 59 II 13224.02.1933N ach bar r e c h t, Immissionen; Art. 684 ZGB. Dancings und Restaurants mit Musikbetrieb in der Nähe eines Kurhotels an einem Fremdenort. Unzulässige Störungen des Hotelbetriebs durch Musiklärm. Erw. 1. Abhilfemassnahmen. Erw. 2. S c ha den e r s atz wegen Überschreitung des
  47. BGE 58 II 33606.10.1932ZGB Art. 684: Abweisung von Baueinsprachen gegen das Vorhaben der Errichtung einer grossen Schweinemästerei, weil nicht mit Sicherheit unzulässige Immissionen vorauszusehen sind.
  48. BGE 58 II 11621.04.1932Einsprache gegen den Bau bezw. die Vergrösserung einer S c h w ein e m ast ans tal t in nächster Nähe eines Wohnquartiers: Zulässigkeit der Einsprache schon gegen das Projekt und zu Gunsten von Terrain, das zum Bau von Wohnhäusern bestimmt, aber noch nicht überbaut ist (Bestätig
  49. BGE 56 II 35509.10.1930Hält eine Schweinemastanstalt vor Art. 684 ZGB stand! Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage (Abs. 1). Was ist Ortsgebrauch in Bauerndörfern? (Erw. 2). Begriff der «schädlichen Einwirkungen» (Erw. 3). Bedeutung der Stellungnahme zum Bauprojekt (Erw. 4). Inwiefern sind Massnahmen
  50. BGE 55 II 24324.10.1929Begriff es «Nachbars» in Art. 684 ZGB (Erw. J). Oh eine übermässige Einwirkung i. S. von Art. 684 ZGB vorliegt, ist unter Abwägung der Interessen beider Parteien an der Aufrechterhaltung bezw. Beseitigung des bisherigen Zustandes zu entscheiden. Prävention gibt kein Recht auf üb