1 Grundsätzliches zur Anwendung der Steuersätze
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 1 · Deutsch
Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen sind grundsätzlich zum Normalsatz steuerbar.
Publikationen mit Reklamecharakter (→ Ziff. 2) sind immer zum Normalsatz steuerbar.
Unter bestimmten (inhaltlichen und formellen) Voraussetzungen sind gedruckte oder elektronische Zeitungen, Zeitschriften, Bücher sowie andere Druckerzeugnisse zum reduzierten Steuersatz steuerbar. (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 9 und Bst. abis MWSTG i.V.m. Art. 50 - 52 MWSTV).
Ob dabei der reduzierte Steuersatz zur Anwendung kommt, hängt nicht davon ab, ob eine Publikation gedruckt oder auf einem Datenträger (wie z.B. CD, DVD oder USB-Stick) geliefert wird oder ob sie online abgerufen werden kann. Zudem ist es nicht notwendig, dass neben der elektronischen auch eine gedruckte Ausgabe erscheint.
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.