8.2 SWAP-Verträge gekoppelt mit einem Index (SWAP = Austausch)

MWST-Branchen-Info 07 · Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und…

Geltend · Stand ab 1. Juni 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 07 · Ziff. 8.2 · Deutsch

Bei diesen Verträgen kommt es nie zu einer physischen Lieferung von Strom. A  „verkauft” Strom an B zu einem Fixpreis und vereinbart zeit- und mengengleich ein Gegengeschäft mit B zu einem indexierten Preis (z.B. SWEP = Schweizerischer Preisindex für Elektrizität). Liegt der Fixpreis über dem indexierten Preis, hat B diesen Differenzbetrag (Differenzbetrag = vereinbarte Menge multipliziert mit der Differenz zwischen Fixpreis und indexiertem Preis) an A zu bezahlen. Liegt der indexierte Preis über dem Fixpreis, ist A Schuldner des Differenzbetrages. Diese Umsätze sind dem Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs zuzuordnen und somit von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. e MWSTG).