2.1 Grundsätzliches

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 17. September 2022

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 2.1 · Deutsch

Bei der Verpflegung ist zwischen den Leistungen an das Personal, den Entnahmen von Gegenständen und Dienstleistungen durch den Inhaber eines Einzelunternehmens (Eigenverbrauch) und den Leistungen an eng verbundene Personen und an weitere Personengruppen zu unterscheiden.

[Abbildung: im Original]

Mehr zu diesem Thema kann der MWST-Info Privatanteile entnommen werden.

[Abbildung: im Original]

Bezüglich der Verpflegung von freiwilligen Helfern und offiziellen Gästen bei Anlässen geben die MWST-Branchen-Infos Kultur und Sport Auskunft.