1 Abgrenzung zwischen gastgewerblichen Leistungen und Lieferungen von Lebensmitteln

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 1. Mai 2017

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 1 · Deutsch

Die unter dieser Ziffer aufgeführten Abgrenzungskriterien sind nur für Betriebe relevant, die sowohl gastgewerbliche Leistungen als auch Lieferungen von Lebensmitteln erbringen. Erbringt ein Hotelier oder Gastwirt ausschliesslich gastgewerbliche Leistungen, sind diese zum Normalsatz steuerbar. Führt ein Leistungserbringer ausschliesslich Lebensmittellieferungen aus, so unterliegen diese dem reduzierten Satz (Ausnahme: alkoholische Getränke).

Darin

  1. 1.1 Gesetzliche Grundlagen
  2. 1.2 Gastgewerbliche Leistungen
  3. 1.3 Abgrenzung zu den nicht gastgewerblichen Leistungen