1 Abgrenzung zwischen gastgewerblichen Leistungen und Lieferungen von Lebensmitteln
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 1. Mai 2017
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 1 · Deutsch
Die unter dieser Ziffer aufgeführten Abgrenzungskriterien sind nur für Betriebe relevant, die sowohl gastgewerbliche Leistungen als auch Lieferungen von Lebensmitteln erbringen. Erbringt ein Hotelier oder Gastwirt ausschliesslich gastgewerbliche Leistungen, sind diese zum Normalsatz steuerbar. Führt ein Leistungserbringer ausschliesslich Lebensmittellieferungen aus, so unterliegen diese dem reduzierten Satz (Ausnahme: alkoholische Getränke).
Darin