10.4.4 Verpflegung und Beherbergung von offiziellen Gästen im Rahmen einer Veranstaltung
MWST-Branchen-Info 23 · Kultur
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 10.4.4 · Deutsch
Die den offiziellen Delegationen aus Politik, Gewerbe, Kultur, Sport usw. und ihren Begleitpersonen unentgeltlich erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen unterliegen nicht der Besteuerung. Auf den diesbezüglichen Aufwendungen besteht im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit grundsätzlich Anspruch auf den Vorsteuerabzug (z. B. Verpflegung, Getränke, Beherbergung oder Transporte).