6 Unterscheidung Beherbergungsleistungen und übrige Leistungen
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 6 · Deutsch
Die von der Hotellerie und Parahotellerie erbrachten Leistungen sind teils zum Sondersatz, teils zum Normalsatz und in Ausnahmefällen auch zum reduzierten Satz steuerbar. Die dem Sondersatz unterliegende Beherbergungsleistung umfasst neben der eigentlichen Beherbergung (Übernachtung mit Frühstück) nur noch gewisse Nebenleistungen (→ Ziff. 6.1.2 und 6.1.3).
| [Abbildung: im Original] | Unter Ziffer 6.3 werden die nachfolgenden Ausführungen in einer Tabelle zusammengefasst. |
Darin