6 Unterscheidung Beherbergungsleistungen und übrige Leistungen

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 6 · Deutsch

Die von der Hotellerie und Parahotellerie erbrachten Leistungen sind teils zum Sondersatz, teils zum Normalsatz und in Ausnahmefällen auch zum reduzierten Satz steuerbar. Die dem Sondersatz unterliegende Beherbergungsleistung umfasst neben der eigentlichen Beherbergung (Übernachtung mit Frühstück) nur noch gewisse Nebenleistungen (→  Ziff. 6.1.2 und 6.1.3).

[Abbildung: im Original]

Unter Ziffer 6.3 werden die nachfolgenden Ausführungen in einer Tabelle zusammengefasst.

Darin

  1. 6.1 Beherbergungsleistungen (Sondersatz)
  2. 6.2 Übrige Leistungen
  3. 6.3 Übersichtstabelle Beherbergungs- und übrige Leistungen
  4. 6.4 Kombinationen von Leistungen