7.7 Arrangementverkauf an Reisebüros

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 15. Juni 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 7.7 · Deutsch

Ob ein Arrangement direkt an den Gast oder an ein im eigenen Namen handelndes Reisebüro verkauft wird, ändert nichts an der steuerlichen Beurteilung. In beiden Fällen unterliegt das vereinnahmte Entgelt dem massgebenden Steuersatz (z. B. Beherbergungsleistung zum Sondersatz, gastgewerbliche Leistung zum Normalsatz).