7.7 Arrangementverkauf an Reisebüros
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 15. Juni 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 7.7 · Deutsch
Ob ein Arrangement direkt an den Gast oder an ein im eigenen Namen handelndes Reisebüro verkauft wird, ändert nichts an der steuerlichen Beurteilung. In beiden Fällen unterliegt das vereinnahmte Entgelt dem massgebenden Steuersatz (z. B. Beherbergungsleistung zum Sondersatz, gastgewerbliche Leistung zum Normalsatz).