3.3 Nebengeschäfte von Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs
MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 3.3 · Deutsch
Nebengeschäfte von Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs, die nicht Gegenstand eines Leistungsauftrages von Bund, Kantonen und/oder Gemeinden sind, fallen nicht unter den Pauschalsatz für die Berechnung der Vorsteuerkürzung (→ Ziff. 3.2).
Erhalten solche Betriebsteile Subventionen oder werden Darlehen zu Vorzugskonditionen gewährt (z. B. Kredite im Rahmen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik [SR 901.0]), muss die Vorsteuerkürzung aufgrund der allgemein geltenden Regeln vorgenommen werden (→ MWST-Infos Subventionen und Spenden und Vorsteuerabzug).