4 Transportunternehmungen des touristischen Verkehrs (Seil- und Sportbahnen)

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 4 · Deutsch

Erfüllen Seilbahnen die unter Ziffer 1 genannten Bedingungen, fallen deren Tätigkeiten unter dieselben Bestimmungen, wie sie für Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs bezüglich MWST-Abrechnung, Subventionen und Vorsteuerkürzung Gültigkeit haben (→  Ziff. 3). Ist dies nicht der Fall, kommen die folgenden zusätzlichen Regeln zur Anwendung.

Darin

  1. 4.1 Steuerpflicht von Transportunternehmungen im Tourismus-Sektor (Pools)
  2. 4.2 MWST-Abrechnung
  3. 4.3 Verkauf von gemeinsamen Fahrkarten
  4. 4.4 Buchführung