3.2 Betriebsbeiträge

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 4. Dezember 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 3.2 · Deutsch

Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge - dazu gehört auch der Verzicht der öffentlichen Hand auf (Teil-)Rückzahlungen von Darlehen - und der Zinsvorteil aus Darlehen der öffentlichen Hand gelten als Betriebsbeiträge und führen grundsätzlich zu einer Vorsteuerkürzung.

I. d. R. wenden die Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs den durch die ESTV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) festgelegten Pauschalsatz zur Berechnung der Vorsteuerkürzung infolge des Erhalts von Betriebsbeiträgen an. Dieser Pauschalsatz beträgt 3,8 % (2024: 3,6 %; 2020 bis 2023: 3,4 %).

Mit Anwendung dieses Pauschalsatzes ist die Vorsteuerkürzung für Zinsvorteile auf Darlehen zu Vorzugskonditionen und die Mineralölsteuer-Rückerstattungen (→ Ziff. 7.9) abgegolten.

Der Betrag dieser pauschalen Vorsteuerkürzung berechnet sich aufgrund der erhaltenen Betriebsbeiträge und Darlehenserlasse (Berechnungsgrundlage) multipliziert mit dem genannten Pauschalsatz. Die vorstehend erwähnten Zinsvorteile auf Darlehen zu Vorzugskonditionen und die Mineralölsteuer-Rückerstattungen sind demnach nicht Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der pauschalen Vorsteuerkürzung. Der ermittelte Kürzungsbetrag ist unter Ziffer 420 der MWST-Abrechnung zu deklarieren. Zusätzlich sind die Betriebsbeiträge (Subventionen) als solche unter der Ziffer 900 zu deklarieren.

Bei Anwendung dieser Pauschale muss die Transportunternehmung des öffentlichen Verkehrs keine weitere Vorsteuerkürzung auf dem verbleibenden Rest der Vorsteuer (Betriebsaufwendungen und Investitionen) aufgrund der genannten Betriebsbeiträge vornehmen.

[Abbildung: im Original]

Was Nebengeschäfte anbelangt, sind jedoch die Ausführungen in den Ziffern 3.3 und 7 zu beachten.

Wendet die Transportunternehmung des öffentlichen Verkehrs den Pauschalsatz zur Vorsteuerkürzung nicht an, ist die Vorsteuer auf den Betriebsaufwendungen verhältnismässig zu kürzen und – im selben Verhältnis – ebenfalls die verbleibende Vorsteuer auf den Investitionen des laufenden Jahres (→ Ziff. 3.1.1).

Beispiel
Dieses Beispiel und die nachfolgenden Berechnungen stützen sich auf die Angaben des Beispiels unter Ziffer 3.1.1. Es zeigt, wie einerseits die Investition abgeschrieben und andererseits der Erlass des Darlehens der öffentlichen Hand im Rahmen der gesamten durch Bund, Kantone und Gemeinden gewährten Betriebsbeiträge verbucht wird. Die wichtigsten Buchungssätze 1)–3) sind am Schluss des Beispiels aufgeführt.

Berechnung der Vorsteuerkürzung in der Betriebsrechnung 2024 mit dem Pauschalsatz (alle Werte verstehen sich in tausend Franken)

Bilanz

AKTIVEN
Neuinvestitionen

PASSIVEN
Darlehen öffentliche Hand

Anfangsbestand

5'606

2'803

Abschreibungen (Annahme) 1)

 - 281

Darlehensamortisation* (Annahme) 2)

 - 115

Endbestand

5'325

2'688

*

Mit Darlehensamortisation ist der Erlass und nicht eine Rückzahlung gemeint.

Betriebsrechnung 2024 (alle Werte verstehen sich in tausend Franken)

AUFWAND

ERTRAG

Umsatzsteuer

Verkehrserträge inkl. MWST

83'000

Mehrwertsteuer 8,1 %

- 6'219

6'219

Nettoverkehrserträge

76'781

Total Beiträge (diese enthalten auch die Abschreibung des Darlehens der öffentlichen Hand von 115 sowie den Betriebsbeitrag von 63'885) 2)

  64'000

140'781

Geschuldete Umsatzsteuer (8,1 % von 76'781)

6'219

Vorsteuer

Sachaufwand inkl. MWST

50'000

108,1 %

MWST auf Sachaufwand

- 3'747

8,1 %

3'747

Sachaufwand ohne MWST

46'253

Abschreibung Neuinvestition 1)

281

Übrige Abschreibungen (Annahme)

128

Personalaufwand

89'000

Übriger Aufwand (ohne MWST)

2'015

Kürzung des Vorsteuerabzugs 3) ([Abbildung: im Original] Berechnung nachfolgend)

2'304

- 2'304

Nettogewinn

      800

140'781

140'781

Zulässiger Vorsteuerabzug

1'443

Berechnung der Vorsteuerkürzung 2024 aufgrund der gesamten Beiträge (alle Werte verstehen sich in tausend Franken)

Total Beiträge

 64'000

100,0 %

davon Vorsteuerkürzung zum Pauschalsatz 3)

 2'304

3,6 %

Buchungssätze

1) Abschreibungen

an Neuinvestitionen

281

2) Darlehen öffentliche Hand

an Bruttoabgeltung

115

2) Post oder Bank

an Bruttoabgeltung (Betriebsbeiträge)

 63'885

64'000

3) Betriebsaufwand

an Vorsteuerkonto

2'304

Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).