4.3 Verkauf von gemeinsamen Fahrkarten
MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 4.3 · Deutsch
Der Verkauf von gemeinsamen Fahrkarten durch eine Transportunternehmung stellt einen nicht der Steuer unterliegenden Durchlaufposten (→ Ziff. 2.3) dar, sofern
- die Transportunternehmung an einem Pool beteiligt ist (→ Ziff. 4.1); und
- die steuerliche Behandlung nach Ziffer 4.2 vorgenommen wird.