5.3.2 Beförderungsleistungen an ehemalige und pensionierte Mitarbeiter sowie an Dritte (z.B. Familienangehörige)

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 5.3.2 · Deutsch

Steuerbar ist grundsätzlich das bezahlte Entgelt; wird für die Leistung kein gesondertes Entgelt verlangt, so wird bis zu einem Wert von 500 Franken pro Jahr und Empfänger ein unternehmerischer Grund vermutet, der zu keiner steuerlichen Korrektur führt. Übersteigt der Betrag diese Grenze, so liegt Eigenverbrauch vor, der zu einer Korrektur der Vorsteuer führt (Art. 31 Abs. 2 Bst. c MWSTG).