5.3 Übrige Fahrvergünstigungen (ausserhalb GA-FVP)

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 5.3 · Deutsch

Werden Fahrvergünstigungen, die nicht unter das FVP-System fallen, durch Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs an das Personal oder an andere Empfängerkategorien erbracht, ist die steuerliche Behandlung grundsätzlich nach Ziffer 5.1 vorzunehmen.

Darin

  1. 5.3.1 Beförderungsleistungen an das aktive Personal
  2. 5.3.2 Beförderungsleistungen an ehemalige und pensionierte Mitarbeiter sowie an Dritte (z.B. Familienangehörige)
  3. 5.3.3 Naturaldividenden in Form von Beförderungsleistungen (Beteiligungserträge)