5.3.3 Naturaldividenden in Form von Beförderungsleistungen (Beteiligungserträge)

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 5.3.3 · Deutsch

In diesem Fall liegt eine geldwerte Leistung vor, die der Mehrwertsteuer zum Normalsatz unterliegt. Als Naturaldividende oder Beteiligungserträge gelten diejenigen Beträge, die verrechnungssteuerpflichtig sind. Unterliegen solche Leistungen nicht der Verrechnungssteuer, ist gemäss Ziffer 5.3.2 vorzugehen.