12 Reklameflächen, Inserate, Werbeartikel

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 12 · Deutsch

Die Zurverfügungstellung von Werbeflächen an Gebäuden, Fahrzeugen, Schaukästen, Schaufenstern usw. gilt als Einräumung des Rechts, Werbung anzubringen oder Gegenstände auszustellen. Es handelt sich dabei um eine zum Normalsatz steuerbare Dienstleistung, die nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG als am Ort des Leistungsempfängers erbracht gilt.

Der Verkauf von Inseraten in Flugplänen oder sonstigen Publikationen ist zum Normalsatz steuerbar, sofern der Inserent den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz hat (Empfängerortsprinzip gemäss Art. 8 Abs. 1 MWSTG).

Beim Verkauf von Werbeartikeln handelt es sich demgegenüber um eine Lieferung, die zum Normalsatz steuerbar ist.