10 Flugsportgruppen
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 10 · Deutsch
Flugsportgruppen werden steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen von Artikel 10 MWSTG erfüllt sind. Sämtliche im Inland erzielten Umsätze, wie beispielsweise Vermietung, Rund- und Schleppflüge, sind zum Normalsatz steuerbar.