Luftverkehr

MWST-Branchen-Info 11 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 114 Ziffern

Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.

Geltend

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Deutsch

Inhalt

  1. Vorbemerkungen
  2. Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
  3. 1 Definitionen
  4. 1.1 Inland
  5. 1.2 Flughafen EuroAirport Basel-Mülhausen-Freiburg
  6. 1.3 Leistung
  7. 1.4 Lieferung
  8. 1.5 Dienstleistung
  9. 1.6 Eng verbundene Personen
  10. 1.7 Nahe stehende Personen
  11. 1.8 Leistungen an eng verbundene Personen
  12. 1.9 Luftfahrtunternehmen
  13. 1.10 Bedienungspersonal
  14. 1.11 Positionierungsflug
  15. 1.12 Betriebsstätte
  16. 1.13 Im Inland verzolltes Luftfahrzeug
  17. 1.14 Für die Steuerpflicht massgebender Umsatz
  18. 2 Beförderungsleistung
  19. 2.1 Güterbeförderung
  20. 2.2 Personenbeförderung
  21. 2.2.1 Linienluftverkehr
  22. 2.2.2 Zurverfügungstellung eines Luftfahrzeugs mit Bedienungspersonal zu Beförderungszwecken
  23. 2.2.3 Ort der Personenbeförderung
  24. 2.2.3.1 Steuerbare Personenbeförderung im Inland
  25. 2.2.3.2 Grenzüberschreitende Personenbeförderungen
  26. 2.2.3.3 Technische Zwischenlandung und Umsteigen auf einen Anschlussflug
  27. 2.3 Gleichzeitige Güter- und Personenbeförderung - Grundsatz
  28. 2.3.1 Für unterschiedliche Leistungsbezüger
  29. 2.3.2 Für den gleichen Leistungsbezüger
  30. 2.3.3 Ausnahme: Gepäcktransport für Flugpassagiere
  31. 2.4 Kranken- und Verletztentransporte
  32. 3 Gastgewerbliche Leistungen in Luftfahrzeugen
  33. 3.1 Als Teil der Beförderungsleistung
  34. 3.2 Als separate Leistung
  35. 3.3 Ort der gastgewerblichen Leistung
  36. 4 Bordverkäufe
  37. 5 Verschiedene Leistungen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Beförderungsleistung stehen
  38. 5.1 Tiertransport
  39. 5.2 Betreuung allein reisender Kinder im Flughafengebäude
  40. 5.3 Betreuung kranker/verletzter Personen im Flughafengebäude
  41. 5.4 Betreuung von Personen ohne VISA und Asylsuchenden innerhalb des Flughafengebäudes
  42. 5.5 Separate Gebühren für Sondergepäck beziehungsweise Zuschläge für Mehrgepäck
  43. 5.6 Upgrade von Economy zu Business Class
  44. 5.7 Durchführung des Check-in für eine (andere) Fluggesellschaft
  45. 5.8 Lounges
  46. 6 Schulung
  47. 6.1 Flugschule
  48. 6.2 Schnupperflug
  49. 6.3 Flugsimulator
  50. 6.4 Ort der Bildungsleistung
  51. 6.5 Gemischte Verwendung insbesondere bei der Verwendung für Schulung und Bildung
  52. 7 Verschiedene Leistungen an Luftfahrtunternehmen
  53. 7.1 Einzelne Lieferungen
  54. 7.1.1 Arbeiten am Luftfahrzeug
  55. 7.1.2 Flugtreibstoff
  56. 7.1.3 Maintenance
  57. 7.1.4 Abstellplätze für Luftfahrzeuge (z.B. für die Dauer der Abfertigung oder in Hangars)
  58. 7.2 Einzelne Dienstleistungen
  59. 7.2.1 Flugsicherung/Luftraumüberwachung
  60. 7.2.2 Slot Coordination
  61. 7.2.3 Flughafengebühren
  62. 7.2.4 Wetterinformation und Flugplanung
  63. 7.3 Steuerpflicht der im Ausland ansässigen Anbieter von Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen
  64. 8 Steuerbefreite Leistungen an Luftfahrtunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG
  65. 8.1 Anwendungsbereich
  66. 8.2 Von der Steuer befreite Leistungen
  67. 8.3 Steuerbare Leistungen
  68. 9 Verschiedenes
  69. 9.1 Schliessfächer
  70. 9.2 Vermietung von Park- und Abstellplätzen
  71. 9.3 Gebühren für Ausweiserneuerungen usw.
  72. 9.4 Dienstkleider
  73. 9.5 Abonnemente
  74. 9.6 Flugvergünstigungen an das Personal
  75. 10 Flugsportgruppen
  76. 11 Zollfreiläden und andere Verkaufsgeschäfte auf Flughäfen
  77. 12 Reklameflächen, Inserate, Werbeartikel
  78. 13 Flugzeughaltestrukturen
  79. 13.1 Einleitung
  80. 13.2 Mehrwertsteuerliche Behandlung der Leistungen
  81. 13.2.1 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und Luftfahrtunternehmen
  82. 13.2.2 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen
  83. 13.2.3 Alternative: Das Luftfahrtunternehmen fakturiert die Beförderungsleistungen im eigenen Namen an den wirtschaftlichen Eigentümer oder diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen
  84. 13.3 Steuerpflicht der Eigentümergesellschaft
  85. 13.4 Zum Vorsteuerabzug berechtigende Nutzung des Luftfahrzeugs durch den wirtschaftlichen Eigentümer sowie die ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen
  86. 13.5 Überprüfung der Verhältnisse im Einzelfall
  87. 13.6 Behandlung der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Nutzung des Luftfahrzeugs durch den wirtschaftlichen Eigentümer sowie diesem eng verbundene und nahestehende Personen
  88. 13.7 Fractional ownership-Programme
  89. 13.8 Steuerpflicht von im Ausland ansässigen Fractional ownership Anbietern
  90. 14 Aircraft Management Leistungen
  91. 14.1 Einführung
  92. 14.2 Ort und Steuerbarkeit des Aircraft Managements
  93. 14.2.1 Gesamtleistung
  94. 14.2.2 Bestimmung des Orts der Aircraft Managementleistung
  95. 14.2.3 Bezug der Aircraft Managementleistung aus dem Ausland
  96. 14.3 Steuerpflicht von im Ausland ansässigen Aircaft Management Anbietern
  97. 15 Lieferung von Luftfahrzeugen
  98. 15.1 Verkauf
  99. 15.2 Vermietung
  100. 15.2.1 Überlassung eines Luftfahrzeuges zum Gebrauch ohne Bedienungspersonal
  101. 15.2.2 Zurverfügungstellung eines Luftfahrzeugs mit Bedienungspersonal zu Zwecken, die nicht der Beförderung dienen
  102. 15.3 Ort der Lieferung
  103. 15.3.1 Ort der Lieferung beim Verkauf eines Luftfahrzeugs
  104. 15.3.2 Ort der Lieferung bei der Vermietung eines Luftfahrzeugs
  105. 15.4 Nachweis der Ausfuhr beim Verkauf eines auch im Inland verzollten Luftfahrzeugs
  106. 15.5 Steuerbefreiung der im Inland erfolgten Vermietung
  107. 15.5.1 Beim Mieter handelt es sich um ein Luftfahrtunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG
  108. 15.5.2 Der Mieter ist kein Luftfahrtunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG
  109. 15.6 Steuerpflicht des Verkäufers oder Vermieters eines Luftfahrzeugs
  110. 15.6.1 Steuerpflicht des im Inland ansässigen Verkäufers oder Vermieters eines Luftfahrzeugs
  111. 15.6.2 Steuerpflicht des im Ausland ansässigen Verkäufers oder Vermieters eines Luftfahrzeugs
  112. 15.7 Korrektur des Vorsteuerabzugs bei grenzüberschreitenden Miet- und Leasinggeschäften infolge Auflösung des Mietverhältnisses
  113. 16 Karte mit der Darstellung des 150-Kilometer-Bandes bei grenzüberschreitenden Flugreisen
  114. Zuständigkeiten