Luftverkehr
MWST-Branchen-Info 11 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 114 Ziffern
Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.
Geltend
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Deutsch
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
- 1 Definitionen
- 1.1 Inland
- 1.2 Flughafen EuroAirport Basel-Mülhausen-Freiburg
- 1.3 Leistung
- 1.4 Lieferung
- 1.5 Dienstleistung
- 1.6 Eng verbundene Personen
- 1.7 Nahe stehende Personen
- 1.8 Leistungen an eng verbundene Personen
- 1.9 Luftfahrtunternehmen
- 1.10 Bedienungspersonal
- 1.11 Positionierungsflug
- 1.12 Betriebsstätte
- 1.13 Im Inland verzolltes Luftfahrzeug
- 1.14 Für die Steuerpflicht massgebender Umsatz
- 2 Beförderungsleistung
- 2.1 Güterbeförderung
- 2.2 Personenbeförderung
- 2.2.1 Linienluftverkehr
- 2.2.2 Zurverfügungstellung eines Luftfahrzeugs mit Bedienungspersonal zu Beförderungszwecken
- 2.2.3 Ort der Personenbeförderung
- 2.2.3.1 Steuerbare Personenbeförderung im Inland
- 2.2.3.2 Grenzüberschreitende Personenbeförderungen
- 2.2.3.3 Technische Zwischenlandung und Umsteigen auf einen Anschlussflug
- 2.3 Gleichzeitige Güter- und Personenbeförderung - Grundsatz
- 2.3.1 Für unterschiedliche Leistungsbezüger
- 2.3.2 Für den gleichen Leistungsbezüger
- 2.3.3 Ausnahme: Gepäcktransport für Flugpassagiere
- 2.4 Kranken- und Verletztentransporte
- 3 Gastgewerbliche Leistungen in Luftfahrzeugen
- 3.1 Als Teil der Beförderungsleistung
- 3.2 Als separate Leistung
- 3.3 Ort der gastgewerblichen Leistung
- 4 Bordverkäufe
- 5 Verschiedene Leistungen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Beförderungsleistung stehen
- 5.1 Tiertransport
- 5.2 Betreuung allein reisender Kinder im Flughafengebäude
- 5.3 Betreuung kranker/verletzter Personen im Flughafengebäude
- 5.4 Betreuung von Personen ohne VISA und Asylsuchenden innerhalb des Flughafengebäudes
- 5.5 Separate Gebühren für Sondergepäck beziehungsweise Zuschläge für Mehrgepäck
- 5.6 Upgrade von Economy zu Business Class
- 5.7 Durchführung des Check-in für eine (andere) Fluggesellschaft
- 5.8 Lounges
- 6 Schulung
- 6.1 Flugschule
- 6.2 Schnupperflug
- 6.3 Flugsimulator
- 6.4 Ort der Bildungsleistung
- 6.5 Gemischte Verwendung insbesondere bei der Verwendung für Schulung und Bildung
- 7 Verschiedene Leistungen an Luftfahrtunternehmen
- 7.1 Einzelne Lieferungen
- 7.1.1 Arbeiten am Luftfahrzeug
- 7.1.2 Flugtreibstoff
- 7.1.3 Maintenance
- 7.1.4 Abstellplätze für Luftfahrzeuge (z.B. für die Dauer der Abfertigung oder in Hangars)
- 7.2 Einzelne Dienstleistungen
- 7.2.1 Flugsicherung/Luftraumüberwachung
- 7.2.2 Slot Coordination
- 7.2.3 Flughafengebühren
- 7.2.4 Wetterinformation und Flugplanung
- 7.3 Steuerpflicht der im Ausland ansässigen Anbieter von Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen
- 8 Steuerbefreite Leistungen an Luftfahrtunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG
- 8.1 Anwendungsbereich
- 8.2 Von der Steuer befreite Leistungen
- 8.3 Steuerbare Leistungen
- 9 Verschiedenes
- 9.1 Schliessfächer
- 9.2 Vermietung von Park- und Abstellplätzen
- 9.3 Gebühren für Ausweiserneuerungen usw.
- 9.4 Dienstkleider
- 9.5 Abonnemente
- 9.6 Flugvergünstigungen an das Personal
- 10 Flugsportgruppen
- 11 Zollfreiläden und andere Verkaufsgeschäfte auf Flughäfen
- 12 Reklameflächen, Inserate, Werbeartikel
- 13 Flugzeughaltestrukturen
- 13.1 Einleitung
- 13.2 Mehrwertsteuerliche Behandlung der Leistungen
- 13.2.1 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und Luftfahrtunternehmen
- 13.2.2 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen
- 13.2.3 Alternative: Das Luftfahrtunternehmen fakturiert die Beförderungsleistungen im eigenen Namen an den wirtschaftlichen Eigentümer oder diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen
- 13.3 Steuerpflicht der Eigentümergesellschaft
- 13.4 Zum Vorsteuerabzug berechtigende Nutzung des Luftfahrzeugs durch den wirtschaftlichen Eigentümer sowie die ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen
- 13.5 Überprüfung der Verhältnisse im Einzelfall
- 13.6 Behandlung der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Nutzung des Luftfahrzeugs durch den wirtschaftlichen Eigentümer sowie diesem eng verbundene und nahestehende Personen
- 13.7 Fractional ownership-Programme
- 13.8 Steuerpflicht von im Ausland ansässigen Fractional ownership Anbietern
- 14 Aircraft Management Leistungen
- 14.1 Einführung
- 14.2 Ort und Steuerbarkeit des Aircraft Managements
- 14.2.1 Gesamtleistung
- 14.2.2 Bestimmung des Orts der Aircraft Managementleistung
- 14.2.3 Bezug der Aircraft Managementleistung aus dem Ausland
- 14.3 Steuerpflicht von im Ausland ansässigen Aircaft Management Anbietern
- 15 Lieferung von Luftfahrzeugen
- 15.1 Verkauf
- 15.2 Vermietung
- 15.2.1 Überlassung eines Luftfahrzeuges zum Gebrauch ohne Bedienungspersonal
- 15.2.2 Zurverfügungstellung eines Luftfahrzeugs mit Bedienungspersonal zu Zwecken, die nicht der Beförderung dienen
- 15.3 Ort der Lieferung
- 15.3.1 Ort der Lieferung beim Verkauf eines Luftfahrzeugs
- 15.3.2 Ort der Lieferung bei der Vermietung eines Luftfahrzeugs
- 15.4 Nachweis der Ausfuhr beim Verkauf eines auch im Inland verzollten Luftfahrzeugs
- 15.5 Steuerbefreiung der im Inland erfolgten Vermietung
- 15.5.1 Beim Mieter handelt es sich um ein Luftfahrtunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG
- 15.5.2 Der Mieter ist kein Luftfahrtunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG
- 15.6 Steuerpflicht des Verkäufers oder Vermieters eines Luftfahrzeugs
- 15.6.1 Steuerpflicht des im Inland ansässigen Verkäufers oder Vermieters eines Luftfahrzeugs
- 15.6.2 Steuerpflicht des im Ausland ansässigen Verkäufers oder Vermieters eines Luftfahrzeugs
- 15.7 Korrektur des Vorsteuerabzugs bei grenzüberschreitenden Miet- und Leasinggeschäften infolge Auflösung des Mietverhältnisses
- 16 Karte mit der Darstellung des 150-Kilometer-Bandes bei grenzüberschreitenden Flugreisen
- Zuständigkeiten