3 Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 14. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 3 · Deutsch

Der Bezug gewisser steuerbarer Leistungen (insbesondere Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip oder bestimmte Lieferungen) von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland, die nicht im MWST-Register eingetragen sind, ist vom Leistungsempfänger grundsätzlich zu versteuern (Bezugsteuerpflicht; Art. 45–49 MWSTG). Von der Steuer ausgenommene Versicherungsleistungen unterliegen nicht der Bezugsteuer (Art. 45a MWSTG).

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Weitere Informationen zum Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland können der MWST-Info Bezugsteuer entnommen werden.

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Beispiele von branchenüblichen Leistungsbezügen von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland können in Ziffer 8 entnommen werden.