3 Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 14. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 3 · Deutsch
Der Bezug gewisser steuerbarer Leistungen (insbesondere Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip oder bestimmte Lieferungen) von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland, die nicht im MWST-Register eingetragen sind, ist vom Leistungsempfänger grundsätzlich zu versteuern (Bezugsteuerpflicht; Art. 45–49 MWSTG). Von der Steuer ausgenommene Versicherungsleistungen unterliegen nicht der Bezugsteuer (Art. 45a MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zum Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland können der MWST-Info Bezugsteuer entnommen werden. |
[Abbildung: im Original] | Beispiele von branchenüblichen Leistungsbezügen von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland können in Ziffer 8 entnommen werden. |