Bezugsteuer
MWST-Info 14 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 25 Ziffern
Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.
Geltend
ESTV · MWST-Info 14 · Deutsch
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Info
- 1 Wer unterliegt der Bezugsteuer (Steuersubjekt)?
- 1.1 Für die Inlandsteuer steuerpflichtige Leistungsbezüger
- 1.2 Für die Inlandsteuer nicht steuerpflichtige Leistungsbezüger
- 2 Was ist zu versteuern (Steuerobjekt)?
- 2.1 Dienstleistungen
- 2.1.1 Grundsatz
- 2.1.2 Die dem Empfängerortsprinzip unterliegenden Dienstleistungen
- 2.1.3 Gemäss dem Empfängerortsprinzip im Inland erbrachte Dienstleistungen
- 2.1.4 Von der Steuer ausgenommene oder befreite Leistungen
- 2.1.5 Leistungen von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland, das nicht im MWST-Register eingetragen ist
- 2.1.6 Ausnahme: Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen
- 2.2 Einfuhr von Datenträgern ohne Marktwert
- 2.3 Lieferungen von unbeweglichen Gegenständen
- 2.3.1 Grundsatz
- 2.3.2 Lieferung von unbeweglichen Gegenständen
- 2.4 Lieferungen von Elektrizität, Gas und Fernwärme
- 2.5 Übertragung von Emissionsrechten und ähnlichen Rechten
- 3 Wie wird die Steuer berechnet?
- 4 Wie wird die Bezugsteuer abgerechnet?
- 4.1 Für die Inlandsteuer bereits steuerpflichtige Leistungsbezüger
- 4.2 Für die Inlandsteuer nicht bereits steuerpflichtige Leistungsbezüger; Bezugsteuerpflicht
- 5 Schaubild/Grafik zur Abklärung der Bezugsteuer nach Artikel 45 MWSTG
- Zuständigkeiten