H.4.3 Vermietung von Grabplätzen und Urnenwänden
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die Vermietung von Grabplätzen (Grabplatzgebühren) und Urnenwänden (abgetrennte Fächer) ist gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen.
Die Kosten im Zusammenhang mit einem Gemeinschaftsgrab unterliegen als steuerbares Nutzungsrecht hingegen der Mehrwertsteuer zum Normalsatz.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).