A Steuersubjekte der Gemeinwesen
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · A Steuersubjekte der Gemeinwesen · Deutsch
Der Artikel 12 Absatz 1 MWSTG und der Artikel 12 Absatz 2 MWSTV definieren die Steuersubjekte der Gemeinwesen.
Die Steuersubjekte von Bund, der Kantone und Gemeinden, welche unter Artikel 12 Absatz 1 MWSTG fallen und sich in autonome DS aufteilen können, werden unter der Ziffer A.1 behandelt.
Auf die übrigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäss Artikel 12 Absatz 2 MWSTV, welche gemäss Artikel 12 Absatz 4 MWSTV als Ganzes ein Steuersubjekt bilden und sich folglich nicht aufteilen können, wird unter der Ziffer A.2 eingegangen.
Darin