C Steuerobjekt

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · C Steuerobjekt · Deutsch

Gemeinwesen können folgende Einnahmen erzielen:

Darin

  1. C.1 Steuerbare Leistungen von Gemeinwesen
  2. C.2 Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit
  3. C.3 Andere Nicht-Entgelte
  4. C.4 Von der Steuer ausgenommene Leistungen im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 28 und 28bis MWSTG
  5. C.5 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen
  6. C.6 Bezugsteuer
  7. C.7 Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens
  8. C.8 Mittelflüsse bei Zweckverbänden