5.2 Ankauf von Hilfsgütern im Ausland für die Verwendung im Ausland
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2021
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 5.2 · Deutsch
Kauft eine Hilfsorganisation, eine sozialtätige oder karitative Einrichtung Gegenstände im Ausland für die Verwendung im Ausland ein, besteht die Möglichkeit, diese in ein Zollfreilager (→ MWST-Info Steuerobjekt bzw. MWST-Branchen-Info Transportwesen) einzuführen und zwischenzulagern. Die Ein- und Auslagerung im Zollfreilager ist mit geeigneten Aufzeichnungen zu dokumentieren.