5.3 Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2021

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 5.3 · Deutsch

Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe gelten als an dem Ort erbracht, für den die Dienstleistungen bestimmt sind. Befindet sich dieser Ort im Ausland, unterliegen die entsprechenden Leistungen nicht der Inlandsteuer (Art. 18 Abs. 1 i. V. m. Art. 8 Abs. 2 Bst. g MWSTG).

Darin

  1. 5.3.1 Definition
  2. 5.3.2 Ort der Dienstleistung im Falle von anderweitigen internationalen Entwicklungsprojekten
  3. 5.3.3 Ort der Dienstleistung im Falle von internationalen Entwicklungsprojekten mit einer gemeinnützigen Organisation als Auftraggeber