5.3 Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2021
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 5.3 · Deutsch
Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe gelten als an dem Ort erbracht, für den die Dienstleistungen bestimmt sind. Befindet sich dieser Ort im Ausland, unterliegen die entsprechenden Leistungen nicht der Inlandsteuer (Art. 18 Abs. 1 i. V. m. Art. 8 Abs. 2 Bst. g MWSTG).
Darin