8.3 Sponsoring

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 8.3 · Deutsch

Eine der Steuer unterliegende Sponsoringleistung liegt vor, wenn der Empfänger der Zuwendung (z.B. Sportverein) als Gegenleistung eine Werbeleistung zu Gunsten des Sponsors erbringt. In diesem Zusammenhang ist auch Ziffer 8.4 (Bekanntmachungsleistungen) zu beachten.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Subventionen und Spenden entnommen werden.