8.2 Spenden

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 8.2 · Deutsch

Spenden sind keine Entgelte, da der Spender vom Empfänger keine Leistung erwartet beziehungsweise erhält. Eine Spende liegt gemäss Artikel 3 Buchstabe i MWSTG vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Zuwendung erfolgt freiwillig (keine rechtliche Verpflichtung, keine gesetzliche Grundlage);
  • die Zuwendung erfolgt in der Absicht, den Empfänger zu bereichern;
  • der Zuwender erwartet keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinne.
[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können den MWST-Infos Subventionen und Spenden sowie Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrektur entnommen werden.