8.2 Spenden
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 8.2 · Deutsch
Spenden sind keine Entgelte, da der Spender vom Empfänger keine Leistung erwartet beziehungsweise erhält. Eine Spende liegt gemäss Artikel 3 Buchstabe i MWSTG vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Zuwendung erfolgt freiwillig (keine rechtliche Verpflichtung, keine gesetzliche Grundlage);
- die Zuwendung erfolgt in der Absicht, den Empfänger zu bereichern;
- der Zuwender erwartet keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinne.
| [Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können den MWST-Infos Subventionen und Spenden sowie Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrektur entnommen werden. |