6.6 Anwendung von Saldo- oder Pauschalsteuersätzen bzw. der Vorsteuerpauschale für Banken
MWST-Info 03 · Gruppenbesteuerung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 03 · Ziff. 6.6 · Deutsch
Die Anwendung von Saldo- oder Pauschalsteuersätzen ist nicht möglich. Die MWST-Gruppe hat die Steuerforderung der gesamten Gruppe nach der effektiven Methode zu ermitteln und zu deklarieren.
Die Anwendung der Vorsteuerpauschale für Banken ist unter den in der MWST-Branchen-Info Vorsteuerpauschale für Banken erwähnten Bedingungen möglich.