6.4 Vorsteuerabzug
MWST-Info 03 · Gruppenbesteuerung
Geltend · Stand ab 27. August 2026
ESTV · MWST-Info 03 · Ziff. 6.4 · Deutsch
Auch hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung gelten sämtliche an der Gruppenbesteuerung beteiligten Mitglieder zusammen als ein Steuersubjekt. Dies hat zur Folge, dass sich die Vorsteuerabzugsberechtigung nach dem schlussendlichen Verwendungszweck im Aussenverhältnis richtet; ein allfälliger vorgängiger Innenumsatz ist unbeachtlich.
Beispiel
Die X AG und die Y AG sind Mitglieder der MWST-Gruppe Z. Während die X AG ausschliesslich steuerbare Umsätze ausweist (Handel mit Elektronikartikeln) erbringt die Y AG sowohl steuerbare als auch von der Steuer ausgenommene Leistungen (Beratungen bzw. Schulungen im Informatikbereich). Die X AG verkauft der Y AG 20 Personal Computer, welche letztere gemischt verwendet.
Obwohl die Eingangsrechnungen der PCs auf die X AG lauten, muss die MWST-Gruppe Z (aufgrund der gemischten Verwendung derselben bei der Y AG) eine Vorsteuerkorrektur vornehmen.
[Abbildung: im Original] | Grundsätze und konkrete Beispiele betreffend die Korrektur des Vorsteuerabzugs bei gemischter Verwendung können der MWST-Info Vorsteuerabzug entnommen werden. |
[Abbildung: im Original] | Hinsichtlich der Auswirkungen im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen gibt die MWST-Info Nutzungsänderungen Auskunft. |