16.1 Saldosteuersatz 0,1 %
MWST-Info 12 · Saldosteuersätze
Geltend · Stand ab 1. Dezember 2025
ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 16.1 · Deutsch
Branchen und Tätigkeiten |
Bäckerei / Konditorei / Confiserie: Herstellung |
Buchverlag: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen |
Druckerei: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen |
Dünger: Handel |
Dünger: Herstellung |
Fremdleistungen, mit offen überwälzter Steuer bezogen sowie ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert |
Futtermittel: Handel |
Futtermittel: Herstellung |
Gärtnerei: Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen zum reduzierten Satz steuerbaren Erzeugnissen der Urproduktion |
Gemüsebaubetrieb: Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen zum reduzierten Satz steuerbaren Erzeugnissen der Urproduktion |
Heizöl: Handel |
Herstellung von zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt; gilt nicht für reine Bearbeitungen und Lohnarbeiten |
Käserei / Molkerei: Herstellung von zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen |
Landwirtschaftliche Lohnarbeiten, sofern zum reduzierten Satz steuerbar |
Landwirtschaftsbetrieb: Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen zum reduzierten Satz steuerbaren Erzeugnissen der Urproduktion |
Lebensmittel, mit Ausnahme alkoholischer Getränke: Herstellung |
Metzgerei / Wursterei: Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen |
Mühle |
Pflanzenschutzmittel (→ MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze): Herstellung |
Treibstoffverkauf im eigenen Namen |
Verlag: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen |
Zeitschriftenverlag: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen |
Zeitungsverlag: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen |
Zoohandlung: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen |
Praxisänderung aufgrund der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Änderung der PSMV, anwendbar ab 01.12.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Aufhebung von Art. 89 MWSTV; Anhang der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten, SR 641.202.62), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).