1.3.1.1 Garantieleistungen
MWST-Info 18 · Vergütungsverfahren
Geltend · Stand ab 1. Juni 2016
ESTV · MWST-Info 18 · Ziff. 1.3.1.1 · Deutsch
Ein Garantiegeber mit Sitz im Ausland hat die Möglichkeit, die Vergütung der MWST auf Leistungen geltend zu machen, die ihm von Dritten für die Ausführung von Garantiearbeiten im Inland in Rechnung gestellt werden.
Eine Vergütung ist nicht möglich, wenn die nachträgliche Reparatur oder Ersatzlieferung dem Endabnehmer vom Antragsteller weiterverrechnet wird. In diesem Fall führt der ausländische Antragsteller keine Garantieleistung aus, sondern eine Inlandlieferung, was eine Vergütung ausschliesst und allenfalls eine Steuerpflicht des Antragstellers auslösen kann.