4.1.2 Rechnungsstellung in ausländischer Währung

MWST-Info 18 · Vergütungsverfahren

Geltend · Stand ab 21. Februar 2023

ESTV · MWST-Info 18 · Ziff. 4.1.2 · Deutsch

Zur Vergütung beantragte MWST-Beträge in ausländischer Währung sind vom Antragsteller in Schweizer Franken umzurechnen. Die Umrechnung kann entweder anhand der von der ESTV bekannt gegebenen Monatsmittelkurse oder Devisen-Tageskurse (Verkauf), welche am Tag der Rechnungsstellung Gültigkeit haben, vorgenommen werden. Der Devisen-Tageskurs (Verkauf) gilt auch für ausländische Währungen, für welche die ESTV keine Monatsmittelkurse bekannt gibt. Das gewählte Vorgehen (Monatsmittelkurs oder Tageskurs) ist auf den gesamten Vergütungsantrag anwendbar.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu den Umrechnungskursen sind in der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze enthalten.

[Abbildung: im Original]

Die massgebenden Kurse sind auf der Website der ESTV abrufbar.