3.3.1 Ausgangslage
MWST-Info 20 · Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen
Geltend · Stand ab 3. Oktober 2020
ESTV · MWST-Info 20 · Ziff. 3.3.1 · Deutsch
Beurteilt ein Gericht die bestehende Praxis der ESTV als gesetzeswidrig oder gelangt die ESTV nach der Prüfung eines Urteils zu dem Ergebnis, dass dessen rechtliche Erwägungen über den entschiedenen Einzelfall hinaus Geltung beanspruchen, so passt die ESTV ihre Praxis an.