Paulianische Anfechtung

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  1. BGE 114 III 8817.08.1988Art. 10 Abs. 1 VZG . Das Betreibungsamt kann unter dem Gesichtswinkel der Glaubhaftigkeit prüfen, ob der Schuldner den zu pfändenden Vermögensgegenstand nur veräussert hat - im vorliegenden Fall geht es um die Veräusserung einer Liegenschaft an den Sohn -, um ihn der Zwangsverwer
  2. BGE 114 III 2121.01.1988Konkursinventar; Art. 197 SchKG . Ansprüche, die gegen die Konkursverwaltung wegen deren Amtshandlungen erhoben werden, bilden ihrer Natur nach nicht Bestandteil der Konkursmasse. Sie sind daher nicht in das Konkursinventar aufzunehmen.
  3. BGE 103 III 4617.03.1977Verrechnung im Konkurs ( Art. 213 SchKG ) 1. Ist die rechtskräftig kollozierte Forderung, die einem von Abtretungsgläubigern geltend gemachten Anspruch der Konkursmasse verrechnungsweise entgegengehalten wird, nochmals zu substantiieren? (Tragweite des Kollokationsplanes) (E. 1).
  4. BGE 97 IV 1822.01.1971Art. 163 Ziff. 1 Abs. 2 StGB . Zum Begriff der strafbaren Vermögensverminderung. 1. Eine solche kann liegen in der Eingehung neuer Schulden (Erw. 1a). 2. "Zum Nachteil der Gläubiger" erfolgt die Vermögensverminderung dann, wenn sie den Gläubigern im Hinblick auf ihre Befriedigun
  5. BGE 95 III 8305.12.1969Verrechnung im Konkurs, Anfechtung ( Art. 214, 285 ff. SchKG , 41 ff. OR). Ein Gläubiger des Konkursiten hat vor der Konkurseröffnung seine Forderung einem Schuldner desselben abgetreten und dieser die Verrechnung erklärt. Klage der Konkursmasse gegen den Zedenten. a) Die paulian
  6. BGE 89 III 1429.03.1963Verkauf des lebenden und toten Gutsinventars an den Verpächter und Darlehensgeber unter Verrechnung des Kaufpreises mit der Darlehensforderung. Paulianische Anfechtung dieser Rechtshandlungbei der konkursamtlichen Liquidation der Verlassenschaft des Verkäufers. Art. 288 und 291 S
  7. BGE 85 III 18522.10.1959Paulianische Anfechtung gemäss Art. 288 SchKG . Streitwertberechnung (E. 1). Die Pauliana setzt eine Schädigung der Exekutionsrechte des Anfechtenden als Folge der angefochtenen Rechtshandlung voraus. Der Anfechtungsbeklagte kann daher den Nachweis erbringen, dass diese Handlung
  8. BGE 79 III 3110.01.1953Aufstellung des Kollokationsplans. Falls der Ehefrau des Gemeinschuldners für einen Teil ihrer Frauengutsforderung ein Namensschuldbrief errichtet wurde und die Konkursverwaltung die Grundpfandforderung gestützt auf Art. 285 ff. SchKG abweisen will, hat sie womöglich sogleich auc
  9. BGE 73 III 14225.09.1947Pfändung: Behauptet ein Gläubiger Unwirksamkeit einer vom Schuldner vorgenommenen Veräusserung gemäss Art. 717 ZGB. so kann er die Sache (unter Vorbehalt des Widerspruchsverfahrens) oder eventuell eine Ersatzforderung pfänden lassen. Die paulianische Anfechtungsklage (Art. 285 f
  10. BGE 69 II 28618.11.1943Pfandrecht an Forderungen. 1. Inwieweit ist das Urteil im Prozesse, der die Prüfung auf die grundsätzliche Frage der gültigen Pfandbestellung beschränkt hatte, ein Haupturteil? (Art. 58 Abs. 1 OG). 2. Verpfändung aller zukünftigen Guthaben aus Warenlieferung als Sicherheit für
  11. BGE 63 III 1812.02.1937A n f e c h tun gau s s e r K 0 n kur s, SchKG Art. 285 H. Der zur Anfechtungsklage Legitimierte kann die Pfändung von anfechtbar veräusserten Vermögensstücken (oder die Teilnahme an einer solchen Pfändung) verlangen, sobald er dartut, dass der Erwerber («Anfechtungsbeklagte») si
  12. BGE 60 III 9924.07.1934Abtretung gemäss Art. 260 SchKG: 1. Die Abtretung ist auch ohne Substanzierung oder Bezifferung gültig; eine unbestimmt formulierte Abtretung kann auch noch im Beschwerdeverfahren eingeschränkt werden (Erw. 2). 2. Die Abtretung umfasst ohne weiteres Ne ben re c h te wie Pfand-
  13. BGE 59 III 8728.03.1933Hat der Gemeinschuldner eine F 0 r der u n g z a h 1 u n g s - haI b e r a b g e t r e t e n und der Zessionar sie bis zur Konkurseröffnung noch nicht eingezogen, so darf die K 0 n - kur s ver wal tun g nicht eine Pfandkollokation treffen (und z. B. das Pfandrecht wegen paulianis
  14. BGE 54 II 11509.03.1928Zug eh ö r, ZGB Art. 644 (Erw. 1) a) nach der am Ort üblichen Auffassung: Die Nachprüfung des Bundesgerichtes im Berufungsverfahren ist auch insofern ausgeschlossen als der Ortsgebrauch aus dem bisherigen kantonalen Rechte hergeleitet wird (ZGB Art. 5 Abs. 2). b) nach dem klare
  15. BGE 54 III 902.02.1928Gegen einen und denselben Gemeinschuldner können nicht gleichzeitig mehrere Konkursverfahren (eröffnet und) durchgeführt werden (Erw. 1).. SchKGArt.197 Abs.1 (36,174): Vermögen, welches der Gemeinschuldner während der Pendenz seiner mit aufschiebender Wirkung ausgestatteten Beru
  16. BGE 51 II 46523.12.1925S ti f tun g, ZGB Art. 80, 82, 85 f., 88: Errichtung durch eine Aktiengesellschaft, Erfordernisse. Zur Vermögenswidmung genügt die Begründung einer Forderung am Stifter selbst (Erw. 2); doch ist die Stiftung diesfalls nicht gleich einem blossen Schenkungsversprechen widerruflic
  17. BGE 51 I 19302.04.1925Gerichtsstand für die Widerspruchsklage nach Art. 107-109 SchKG, insbes. beim Streite um gepfändete Forderungen. Inwiefern durch das Bundesrecht bestimmt? Zivilrechtliche Beschwerde und nicht staatsrechtlicher Rekurs für die Rüge, dass der kantonale Richter darauf zu Unrecht eidg
  18. BGE 50 III 15416.10.1924Kann die nachträgliche Deckung durch Errichtung eines Schuldbriefes mittelst Abweisung des Grundpfandrechts im Kollokationsplan bezw. Kollokationsklage einzelner Konkursgläubiger gegen dessen Zulassung oder nur mittelst Klage der Konkursmasse oder ihrer Zessionare auf Rückgabe de
  19. BGE 48 III 13218.09.1922SchKG Art. 149: Der definitive Verlustschein darf erst ausgestellt werden, nachdem sämtliche gepfändeten Gegenstände verwertet worden sind, auch wenn der Gläubiger hierauf verzichten und die Herabsetzung seiner Forderung um den Schätzungswert zugestehen wollte.
  20. BGE 47 III 9715.06.1921Z<'iB Art. 884 ff.: Bei der Bestellung des Fahrnispfandes ist die Angabe eines bestimmten Betrages der Forderung nicht erforderlich (Erw. 1). SchKG Art. 287: Für die Frage der Ueberschuldung einer Aktiengesellschaft fällt deren Grundkapital nicht als Passivum in Betracht (Erw. 2
  21. BGE 44 III 103.01.1918Wirkungen des Urteils im Anfechtungsprozesse ausser Konkurs. — An den durch das Anfechtungsurteil als pfändbar erklärten Gegenständen kann die Anschlusspfändung i. S. der Art. 110, 111 SchKG nicht geltend gemacht werden. — Auch das Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. — Folg
  22. BGE 42 III 36029.06.1916Rechtliche Natur der «Hinterlegung» einer streitigen Summe zu Gunsten eines bestimmten eventuell Berechtigten. Paulianische Anfechtbarkeit einer solchen, gegenüber einem insolventen Schuldner durch eine Strafklage erzwungenen t Hinterlegung-. *.
  23. BGE 42 III 17330.03.1916Zulässigkeit und Wirksamkeit einer erst nach Uebergabe der Sache erfolgten Eintragung des Eigentumsvorbehalts. Paulianische Anfechtbarkeit eines Eigentumsvorbehalts, der erst nach bekannt gewordener Insolvenz des Käufers, auf Grund einer von diesem erst dann ausgestellten Eintrag
  24. BGE 39 II 56102.10.1913Kontrahieren des Stellvertreters mit sich selbst (bei der vertraglichen Stellvertretung). Inwieweit zulässig? Folgen der Ungültigerklärung eines vom Stellvertreter mit sich selbst abgeschlossenen Rechtsgeschäfts.
  25. BGE 37 II 49512.07.1911Aktivlegitimation zur Anfechtungsklage des Art. 285 ff. SchKG? Die Ueberweisung einer gepfändeten Forderung zur Eintreibung, gemäss Art. 131 Abs. 2 SchKG, legitimiert den pfändenden Gläubiger, an den sie erfolgt ist, an sich nicht zur Anfechtung einer dem Pfändungsanspruche entge