Ergebnisbericht

Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten

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Vemehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

96 Abs. 1 Keine fixen Beträge für de

chise mit einem Faktor (2x, 3x, 5x). 1- KSK

Entsprechende Anpassungvl bei Art. 98 Abs. 2 lit. a-c.

96 Abs. 1 e chisen - FDP

festlegen. Mehr Freiheitfür die Vusicherer. - 880

- VSAO

96 Abs. 4 I osten- - KSK

(neu) beteiligungim Spital darf nicht zu hoch sein, da dies die Wahl dieser I -VD

Versicherungsform vertrindun würde.

97 Abs. 2 Die Frist für einen Wechsel der Versicherungsform sollte auf 2 -3 Aufzählung in

Jahre verkürzt werden. Die Wahlfreiheit der Versicherten darf nicht der mittleren

zu stark eingeschränkt werden. Die Freizügigkeit muss gewährleistet Spalte

sein

- OW, SZ ZG, GL, UR FR, VS, JU, VD

- SPS

- FDP

- FPS

- SVP - SGB

• Zentralverbanddes Staats- und Gemeindepersonals

- SBV - KF - PF - KSK - SKS - SGV - VSAO - SDK - SBS

• Fëdëration Romande des Syndicats Patronaux

- EVG

98 Abs. 2 Prozentsätze für die Prämienreduktionen sind zu streichen. Mehr SPS c)

Flexibilitätfür die Versicherer. VSAO

0

99 Grundsätzlich ablehnende Hattung gegen die Bonusversicherung, - SBS

da diese entsolidarisierend wirkt. - SKS

- PF - Fëdëration

Romande des Syndicats Patronaux