Ergebnisbericht
Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten
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Vemehmlassung
Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995
96 Abs. 1 Keine fixen Beträge für de
chise mit einem Faktor (2x, 3x, 5x). 1- KSK
Entsprechende Anpassungvl bei Art. 98 Abs. 2 lit. a-c.
96 Abs. 1 e chisen - FDP
festlegen. Mehr Freiheitfür die Vusicherer. - 880
- VSAO
96 Abs. 4 I osten- - KSK
(neu) beteiligungim Spital darf nicht zu hoch sein, da dies die Wahl dieser I -VD
Versicherungsform vertrindun würde.
97 Abs. 2 Die Frist für einen Wechsel der Versicherungsform sollte auf 2 -3 Aufzählung in
Jahre verkürzt werden. Die Wahlfreiheit der Versicherten darf nicht der mittleren
zu stark eingeschränkt werden. Die Freizügigkeit muss gewährleistet Spalte
sein
- OW, SZ ZG, GL, UR FR, VS, JU, VD
- SPS
- FDP
- FPS
- SVP - SGB
• Zentralverbanddes Staats- und Gemeindepersonals
- SBV - KF - PF - KSK - SKS - SGV - VSAO - SDK - SBS
• Fëdëration Romande des Syndicats Patronaux
- EVG
98 Abs. 2 Prozentsätze für die Prämienreduktionen sind zu streichen. Mehr SPS c)
Flexibilitätfür die Versicherer. VSAO
0
99 Grundsätzlich ablehnende Hattung gegen die Bonusversicherung, - SBS
da diese entsolidarisierend wirkt. - SKS
- PF - Fëdëration
Romande des Syndicats Patronaux