Ergebnisbericht

Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 60Fedlex · Ergebnisbericht

Vemehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

99 Abs. 3 Anstelle des Rechnungsdatums ist das Behandlungsdatum zu be- - BL JU

rücksichtigen. - CVP

- FMH : PKU - KSK - Pulsus

• ;Vzteforum für neue Kranken-

versicherungsm odelle

100 Abs. 2 Bei der Bonusversicherung sollte die Frist für einen Wechsel der Aufzählung in

Versicherungsform auf 2 -3 Jahre verkürzt werden. Die Wahlfreiheit der mittleren der Versicherten darf nicht zu stark eingeschränkt werden. Die Frei- Spalte

zügigkett muss gewährleistet sein.

- OW, SZ, ZG, GL, UR, FR, VS, JU, VD

- SPS

- FDP

- FPS

- SVP

- KSK

- SGB

- SGV

. W\\JIN

- Zentralverbanddes Staats- und Gemeindepersonals

- SGV

. KF

- SKS

- PF

- VSAO

- SVPK

• Schweiz. Vereinigungder Belegärzte an PrivatkIinikul

- SDK

- Fëdëration Romande des Syndicats Patronaux

- EVG

101 Auf den Zuschlag von 10% ist zu verzichten und statt dessen ist - KSK

folgende Lösung zu treffen:

-Auf der Grundprämie ist mindestens ein Betrag von Fr. 5.--, max.

jedoch Fr. 10.-- zu erheben-. Die heutige Ausgestaltung ist wenig

marktkonform.

102 Abs. 2 Erhebung der Franchise und des Selbstbehaltes grundsätzlich bei- - SVP

und 3 behalten. - FMH

102 Abs. 2 Grundsätzlich auf die Erhebung der Franchise und des Selbstbehal- - ZG

und 3 tes verzichten. - SDK

102 Abs. 2 Wird gemäss einerVersichertenpauschaleabgerechnet, soll auf die ml

Erhebung du Franchise und des Selbstbehattes verzichtet werden.