Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 12

übernehmen könnte, stünden über die Bergstrecken zu wenig Kapazitäten für die Rollende Autobahn zur Verfügung.8)

Nach Inbetriebnahme der NEAT-Bast6tunnels sinken die Kosten pro transportiertem

Schwerverkehrsfahrzeug dank optimiertem Rollmaterialumlauf und optimierter Zugs länge

derart, dass die RollendeAutobahndie Betriebskostenhöchstwahrscheinlichdecken kann,

sofern die Nachfrage zeitlich einigermassengleichmässiganfällt und dadurch eine hohe Durchschnittsauslastung ermöglicht.

Zur mittelfristigen Förderung des ttnbegle tt eien kombinierten Verkehrs werden die in

der EU und in der SchweizIdnciertenMassnahmenund Konzeptevertieftund die

erfolgversprechenden Ansätze mit gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis realisiert. Wesentliche Entwicklungsimpulsedürften sich durch die internationaleErweiterung der Zugangsrechte zur Eisenbahninfrastruktur ('’free access’') und die Trennung von Infrastrukturmanagement und Verkehrsleistungserbringungim Rahmen der Bahnreform, den vereinfachten Grenzübergang und die technische Harmonisierung der Bahninfrastruktur ergeben. Ebenso wichtig ist die Realisierung des europäischen Hochleistungsnetzes für den kombinierten Verkehr. Die NEAT ist Bestandteil dieses Netzes

132.3 Strassenseitige Massnahmen (Push-Massnahmen)

Bei den heutigen schweizerischen Strassenpreisen würde der alpenquerende Schwerverkehr unabhängigvon der Einführung der 40-Tonnen-Limite das oben beschriebene Bahnangebot, welches attraktiver ist als die strassenseitigen Alternativrouten über Österreich und Frankreich, nicht nutzen. Diese Ausgangslageändert sich jedoch mit der Einführung der

Ieistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und einerAlpentransitabgabe.

Der Bundesrat hat am 11. September 1996 die Botschaft zu einemBundesgesetzüber die leistungsabhängigeSchwerverkehrsabgabe (LSVA) verabschiedet. Mit dieser Abgabe sollen entsprechend Artikel 36qtJaterBy die der Allgemeinheit verursachten und nicht bereits

durch andere Leistungen oder Abgdben gedeckten Kosten9) verursachergerecht angelastet werden. Entsprechend der Botschaft zu einem Bundesgesetz über die leistungsabhängige

Schwerverkehrsabgabegehenwir im folgendendavonaus, dass ab demJahr 2001 die

LSVA schrittweise eingeführt und bis zum Jahr 2005 erhöht wird. Im Gesetzesentwurf ist ein Minimalsatz von 1,6 Rp. je Fahrzeugkilometerund Tonne zugelassenen Gesamtgewichts sowie ein Maximalsatz von 3 Rp. vorgesehen.

8 Kapazitätsanforderung an die Rollende Autobahn in diesem Eventualfall = 1,1 Mio. Verladeplätze. (1,25 Mio. zu verlagernde Schwerverkehrsfahrten - 500’000 Fahrten auf UKV verlagert = 750’000 auf die Rollende Autobahn zu verldgernde Schwerverkehrsfahrten. Bei einer durchschnittlichen Auslastung von 70 Prozentbedingtdies rund 1,1Mio Verladeplätze).

9 Allfällige ungedeckte Wegekosten und externe Unfall- und Umweltkosten (Luftverschmutzung, Lärmbelastung, Gesundheitskosten), vgl. Botschaft zu einem Bundesgesetz über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 11. September 1996.