Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 16

Die Bahnreform soll annahmegemässim Verlaufe des Jahres 1998 oder anfangs 1999 in Kraft treten. Die intramodale Konkurrenz dürfte mittelfristig zu neuen, kundengerechte-

ren Angebotenund zu weiterenProduktivitätsfortschrittenführen.Im Sinne einer

konservativen, "sicheren" Schätzung werden im folgendenmöglieheBetriebskostenreduktionen infolge intensivierten Wettbewerbs bei der kurzfristig zu realisierenden Rollenden Autobahn nicht berilcksiclrtigt .

212.2 Künftige Bahn- und Strasseninfrastruktur in der Schweiz

Die dieser Vernehmlassungsvorlage zugrunde liegende Umsetzungsstrategie beruht auf

einer künftigen Bahninfrastruktur gemäss ’'Botschaft über Bau und Finanzierung der

Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs" vom 26. Juni 1996. In bezug auf den alpenquerenden Bahngüterverkehr heisst dies:

Auf der Lötschbergachse:

Ab 1999 Huckepack-Korridor Freiburg i.Br./Basel - Lötschberg-Scheitelunnel Simplon - Domodossola/Novara für den Transport von Fahrzeugen mit 4 m Eckhöhe im begleiteten kombinierten Verkehr;

Realisierung der ersten Etappe von BAHN 2000, Inbetriebnahmeder Neubaustrecke Mattstetten - Rothrist im Jahr 2005;

Realisierung einer redimensionierten Netzvariante der NEAT, Inbetriebnahme des teilweise einspurigen Lötschberg-Basistunnels voraussichtlich im Jahr 2006;

Auf der Gotthardachse:

• Inbetriebnahme des zweispurigen Zimmerbergtunnels im Rahmen des Vorhabens "Integration der Ostschweiz" voraussichtlich im Jahr 2008;

Inbetriebnahmeder zweispurigen Basistunnels am Gotthard und Ceneri voraussicht-

lich im Jahr 2008/2009.Die maximaleEckhöheauf den AchsenBasel/Singen-

Chiasso bleibtwegen demProfil der Zufahrtsstrecken auf 3,80 m beschränkt;

e der Ausbau der Zufahrtsstrecken innerhalb des NEAT-Planungsperimeters (z.B. Arth-Goldau - Erstfeld) wird zurückgestellt. Es wird im Rahmen der oben dargeleg-

ten Realisierungder NEAT davonausgegangen,dass vor dem Jahr 2017 keine

Kapazitätsengpässe eintreten.

Ausbauten auf den Zulaufstrecken ausserhalb des NEAT-Planungsperimeters in der

Schweiz (z.B. neuer Juradurchstich) und in Deutschland (z.B. Vierspurausbau

Karlsruhe - Basel) erfolgen bedarfsgerecht in Übereinstimmung mit der bilateralen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Sicherung der Leistungs-

fähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur NEAT.11)

11 Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte-

ments und dem Bundesministerfür Verkehr der BundesrepublikDeutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz. (Vgl. Botschaft des Bundesrats über die Sicherung der Leistungsfähigkeitder nördlichen Zulaufstrecken zur NEAT vom26. Juni 1996).