Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 15

2 Besonderer Teil

21 Entwicklung der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen 211 Notwendigkeit der Berücksichtigung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen

Zur Umsetzung des Alperlschutzartikels strebt der Bundesrat die in Kap. 1 skizzierten Massnahmen an. Das Konzept ist machbar und vorteilhaft. Der Zielerreichungsgradder Umsetzungsstrategie und damit auch die Rentabilität der schweizerischen Alpentransitkapazitäten hängen aber entscheidend von den allgemeinen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen in der Schweiz und in der EU ab, welche sich in einem grundlegenden Wandel befinden. Stichworte hierzu sind "Kostenwahrheit" beziehungsweise Strassenfiskalität, Bahnreform und neue Bahnirlfrastrukturer1. Im folgenden wird dargelegt, von welchen künftigen, für die Umsetzung des Alpenschutzartikels zentralen verkehrspolitischen Rahmenbedingungenin den weiteren Ausführungen ausgegangenwird.

212 Künftige Verkehrspolitik der Schweiz 212, 1 Verkehrspolitische Rahmenbedingungen Der Bundesrat beabsichtigt,die gegenwärtigeverkehrspolitischeStossrichtung mit der Förderungdes öffentlichenVerkehrs, der Verwirklichungder Kostenwahrheitund dem

Verzicht auf einen über die Fertigstellung des geplanten Nationalstrassennetzes hinausgehenden Kapazitätsausbaubeim Strassenverkehr weiterzuführen. Im Sinne von Arbeit sty - pottlesen wurde für die Erarbeitung der UmsetzurIgsstrategie für den Alpenschutzartikel von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen:

Die tSH lastet die allenfallsungedecktenWegekostenund die externen Kosten des

Schwerverkehrs verursachergerecht an. Entsprechend der Botschaft zu einem Bundesgesetz über die leistungsabhängigeSchwerverkehrsabgabe wird davon ausgegangen,

dass sie ab 2001 stufenweiseeingeführtund bis zum Jahr 2005 erhöht wird. Im

Gesetzesentwurf ist ein Minimalsatz von 1,6 Rp. je Fahrzeugkilometer und Tonne zugelassenenGesamtgewichts sowie ein Maximalsatz von 3 Rp. vorgesehen.

Im Rahmender bilateralenVerhandlungenmit der EU steht zur Diskussion,die

28-Tonnen-Gewichts limit e durch alternative Instrumente mit vergleichbarer Gesamtwirkung abzulösen. Es wird als Arbeits hypothese unterstellt, dass in Zukunft parallel zur gestaffelten Einführung der LSVA und der ATA die Gewichtslimite ab 2001 stufenweise erhöht wird und ab 2005 die 40-Tonnen-Limite gilt.

Die zulässigen Führte ughöhen im Strassenschwerverkehrbleiben auch nach 2005

auf 4 m beschränkt.