Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 14
Nicht nur im schweizerischen, sondern auch im französischen und österreichischen Alpenraumwird die Belastung durch den Schwerverkehr reduziert. Rund drei Viertel des Umwegverkehrs kann auf die Schweizer Bahnen rLickverlagert werden. Die übermässigen wirtschaftlichen Benachteiligungen einzelner Regionen sind bescheiden und kompensierbar. Die Rollende Autobahn wird die Betriebskosten höchstwahrscheinlich decken können und keine zusätzlichen Betriebsbeiträge benötigen, sofern die Nachfrage zeitlich gleichmässig anfällt. In diesem Fall ist die notwendige hohe Durchschnittsauslastung gewährleistet. Aufgrund von Nachfrageanalysen ist dies realistisch.
134 Voraussetzungen zur Wirksamkeit der Umsetzungsstrategie
Die Umsetzungsstrategiedes Bundesratesist ein gesamtes,in sich kohärentesPaket, das
die angestrebtenZiele nur dann zu erfüllen vermag, wenn es als Ganzes verwirklicht wird. So ist die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zwingender Bestandteil der Umsetzungsstrategie. Des weiteren kann das Verlagerungsziel ohne NEAT nicht vollumfänglicherreicht werden, da ohne NEAT die Kapazität und Attraktivität der RollendenAutobahn mit 4 Metern Eckhöhe ungenügendist.
Da in Zukunft rund 80 Prozent der alpenquerendenSchwerverkehrsfahrzeuge eine Eckhöhe von 4 Metern aufweisen, baut die Umsetzungsstrategieauf einen 4-Meter-Korridor mit ausreichender Kapazität. Dies wird gemäss Botschaft über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FÖV) durch den Lötschberg-Basistunnel gewährleistet
Sollteder Lötschbergastder NEAT zeitlichzurückgestelltwerden,so könntenzur
Kapazitätssteigerungder Rollenden Autobahn mit 4 Metern Eckhöhe die Tunneiprofile auf den Zufahrten zum Gotthard zu Kosten von rund 1’000 Mio. Fr. (inkl. Bözbergtunnel) für
den zusätzlichenBetrieb einer RollendenAutobahn mit 4 Metern Eckhöhe am Gotthard
erweitert werden. Allerdings müsste in diesem Fall geprüft werden, ob die Kapazitäten der Zufahrtsstrecken zwischen AHh-Goldau und Erstfeld sowie im Tessin, deren Ausbau gemäss dem Vorschlag des Bundesrates zur redimensionierten Netzvariante der NEAT zurückgestellt werden soll, ausreichend sind.