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Vernehmlassung 1999/5: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung) · 113 Seiten

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der Grössenordnung von 0,4 bis 0,8 Mehrwertsteuer-Prozentpunkten führen können. Dabei wurde präzisiert, dass strengere Massnahmen das geltende System aufbrechen und dessen radikale Umgestaltung notwendig machen würden. Unter Bezugnahme auf die Spitalplanung verschiedener Kantone sowie auf Äusserungen verschiedener Exponenten des Gesundheitswesens wird im Bericht der IDA FiSo 2 das Sparpotential bei einem hälftigen Abbau der Überkapazitäten im Spitalbereich auf 5 Prozent der gesamten Ausgaben der Krankenversicherung geschätzt. Dies entspräche rund 930 Millionen Franken (Budget 1998: 18,6 Milliarden Franken).

2 Grundzüge der Vorlage ·

Die Kostensteigerung in der Grundversicherung hält auch nach Inkrafttreten des Gesetzes an. Dennoch ist nach dem Übergangsjahr 1996 eine Beruhigung festzustellen:

Jahr Veränderunq der Kosten in der Grundversicherunq

1996 + 10.2%

1997 +5.5%

1998 +4.9 %

1999 +3.7 %

Quelle:

- 1996, 1997: Bundesamt für Sozialversicherung, Statistik über die

Krankenversicherung, Seite 45.

- 1998, 1999: laut den durchschnittlichen Erwartungen der Krankenversicherer bei der Kalkulation der Prämien 1998 und 1999.

Hervorzuheben ist, dass der stationäre Bereich ungefähr 30 Prozent der Kosten der Krankenversicherung (Grundversicher.ung) verursacht. Die Kosten der stationären Gesundheitsversorgung werden zudem massgeblich von den Kantonen mitgetragen. Diese subventionieren nicht nur mindestens die Hälfte der Betriebskosten für die allgemeinen Abteilungen der öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitäler, sie tragen auch deren Investitionskosten sowie die Kosten für Lehre und Forschung. Dementsprechend ist auch der Artikel 49 in seiner heutigen Version ausgestaltet. Die öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler weisen im Verhältnis zu den nicht subventionierten Spitäler einen sehr viel grösseren Teil der Pflegetage auf.

Anhang: Tabellen resp. Abbildungen zur Entwicklung und Finanzierung der

Spital kosten

Im Zusatzversicherungsbereich erhalten die Spitäler jedoch keine Subventionen. Deshalb sollten die Tarife für den Aufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung einen kostendeckenden Charakter aufweisen. Anzufügen ist hier, dass sich die Tarife, so wie sie sich heute präsentieren, tatsächlich an den Aufenthalt in einer bestimmten Abteilung anlehnen. Damit ist zumeist verbunden, dass neben einer Teilpauschale für Aufenthalt und Pflege alle Leistungen separat verrechnet werden und insbesondere die ärztlichen Leistungen mit Zuschlägen versehen werden. Dies hat denn auch dazu geführt, dass trotz Einführung eines umfassenden Versicherungsobligatori\JmS sowohl die Tarifierungsregeln des Gesetzes als auch die Subventionen der öffentlichen Hand weiterhin nur für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals verwendet wurden.